Auf Grund behördlichem Schwachsinn musste ich meine geplante Doppelgarage teilen und zwei Einzelgaragen übereinander stellen. Beide sind befahrbar,eine von unten und eine von oben (Hanglage).Bei dieser Gelegenheit lies ich dann auch gleich einen Montagegrubenausschnitt in beide bzw bei der oberen im Boden und der unteren in der Decke machen.Die untere Garage ist an einer Längsseite ganz und der anderen Längsseite auf ein drittel,sowie eine Stirnseite bis zur Decke mit Erde angefüllt.Die obere ist rundum frei.In der unteren Garage habe ich an der teilweise freien Längsseite in der Garage eine eine dicke Eisschicht ( je nach Kälte mehr oder weniger) Kann mir jemand sagen was ich dagegen tun kann, noch liege ich im Gewährleistungzeitraum. Ps:Der Bauleiter meint es wäre normal und kein Reklamationsgrund .