DHL-Sendung beschädigt - wer haftet?

8 Antworten

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Wenn es versichert versendet wurde, dann DHL - wenn es ein unversicherter Versand war, dann hast Du Pech - dafür gibt es ja den versicherten Versand.

Ja, das Paket war versichert - aber die DHL stellt sich doch gerne mal quer...

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@wellhausen

Wenn die Verpackung beschädigt ist, dann ab zu DHL - ist es nur innen beschädigt, also äusserlich nichts zu sehen, dann haste auch Pech - egal ob DHL sich quer stellt, versicherter Versand geht bis 500 Euro (hoffe das stimmt noch)....

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Dümmer gehts nimmer und wenn das deine hilfreichste Antwort ist, erübrigt sich jeder zielführende Rat in dieser Frage :-(

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Dhl wird nur haften wenn das Paket beschädigt ist, und dann hättest du es nicht annehmen dürfen sondern direkt beanstanden! Macht auch durchaus Sinn, sonst schickt demnächst jeder irgendwas kaputtes zu irgendeinem Freund, damit er es dann von dhl erstattet bekommt ;-) !

Nun, das Paket selbst ist nicht beschädigt, da habe ich nochmals nachgesehen.

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Ähhhh, kann es denn nicht sein, dass er diese Fotos nicht schon eine ganze weile vorher gemacht hat. Bei Ebay findet man ja oft solche "Abzocker".

Ja, das ist ein Einwand - aber trotzdem - warum sollte man ein kaputtes Auto als "Neu: sonstige" verkaufen? Zudem hat der Verkäufer 100 % positive Bewertungen. Ich nehme mal nicht an, dass der mich vorsätzlich täuschen wollte.

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@wellhausen

Manche ganz empfindlichen Sachen kann man überhaupt nicht (ohne großes Risiko) verschicken. Dann biete ich immer Abholung an bzw. hole es selbst (bei Gelegenheit) ab. Bei Geboten achte ich immer auf den Standort des Artikels. Sehr empfindlich: Schellackplatten, Modellflugzeuge, manche Mineralien (mit faserigen Kristallen), Glassachen (Gläser mit dünnen Stielen), grössere figürliche Keramik, Wanduhren. Da hilft die DHL- od. Hermes-Versicherung nicht.

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Auszug aus den AGB's von DHL

Entziffern musst du das Juristendeutsch aber selber. Bitte schau noch, ob es andere AGB's für andere Versandarten gibt! Da kenn ich mich nicht aus.

DHL haftet, wenn ein Beförderungsvertrag geschlossen wurde, für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die sie, einer ihrer Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB) vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Dies gilt mangels Beförderungsvertrages nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung von nicht bedingungsgerechten Sendungen, insbesondere von Verbotsgütern. Für Schäden, die auf das Verhalten ihrer Leute oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, gilt dies nur, soweit diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben. DHL haftet ferner unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der DHL oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. (2) DHL haftet im Übrigen für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die schuldhaft nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz aller darüber hinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen (u.a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen). Dies gilt unabhängig davon, ob DHL vor oder nach der Annahme der Sendung auf das Risiko eines solchen Schadens hingewiesen wurde, da besondere Risiken vom Absender versichert werden können. Schadenersatzleistungen sind auf eine Forderung pro Sendung begrenzt, wobei deren Begleichung die vollständige und abschließende Regelung aller Schäden in diesem Zusammenhang darstellt. DHL ist auch von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z.B. Streik, höhere Gewalt). Die in §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben ebenso unberührt wie andere gesetzliche Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse. DHL haftet mangels Beförderungsvertrages ferner nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung von Verbotsgütern gemäß Abschnitt 2 Absatz 2.

Quelle: http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-agb-paket-express-national-06-2011.pdf

Das muss man erst einmal verstehen - aber danke!

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Wenn das Paket selbst beschädigt ist, dann wohl schon. Wenn es heil ist und nur das Auto kaputt ist, dann wirste wohl nicht beweisen können, dass ausgerechnet DHL die Schuld hat.

Ob das Paket beschädigt ist, habe ich jetzt noch nicht nachgesehen. Aber das werde ich heute noch nachholen.

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