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DHL entschädigt bei zu spät zugestelleter Retoure?

Frage von Alleskoenner Alleskoenner

Ich habe am 17.12 ein Paket zwecks Retoure bei DHL aufgegeben, welches bis heute noch dem Empfänger (Online-Handel) zugestellt wurde. Ich befürchte, dass die Sendung zim Rahmen meines Rückgaberechts nicht fristgerecht eintrifft. Kann ich DHL hierfür haftbar machen oder zeigt sich der Händler (notgedrungen) kulant?

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Antworten (5)

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    Antwort von simikra simikra

    es zählt datum der absendung und die war innerhalb der frist

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    Antwort von bitmap bitmap

    Warum haftbar machen?

    ''Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.''

    (§ 355 BGB)

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    Antwort von mju13 mju13

    Wie schon geschrieben, reicht zur Fristwahrung auch einfach der Hinweis an den Händler, dass Du von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst und es spricht nichts dagegen, dass Du dies einfach noch rechtzeitig nachholst, damit der Händler Bescheid weiß (besser doppelt, als sich dann rumärgern, obwohl man im Recht ist...)

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    Antwort von seneca seneca

    Frist = Werktage

    ohne Frage.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nö. Wie kommst du auf Werktage?

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    Antwort von Lissa Lissa

    Erstmal ist die Frage, ob nicht die Absendung der Retoure zählte und zweitens gab es wegen Weihnachten ein immenses Paketaufkommen, sodass du dir keine Gedanken machen solltest.

    Bitte lies dir die Angaben zur Rücksendung auf deiner Rechnung durch, dort müsste es stehen.

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