Ich habe am 17.12 ein Paket zwecks Retoure bei DHL aufgegeben, welches bis heute noch dem Empfänger (Online-Handel) zugestellt wurde. Ich befürchte, dass die Sendung zim Rahmen meines Rückgaberechts nicht fristgerecht eintrifft. Kann ich DHL hierfür haftbar machen oder zeigt sich der Händler (notgedrungen) kulant?
Antworten (5)
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Warum haftbar machen?
''Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.''
(§ 355 BGB)
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mju13mju13
Wie schon geschrieben, reicht zur Fristwahrung auch einfach der Hinweis an den Händler, dass Du von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst und es spricht nichts dagegen, dass Du dies einfach noch rechtzeitig nachholst, damit der Händler Bescheid weiß (besser doppelt, als sich dann rumärgern, obwohl man im Recht ist...)
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0Antwort von
LissaLissa
Erstmal ist die Frage, ob nicht die Absendung der Retoure zählte und zweitens gab es wegen Weihnachten ein immenses Paketaufkommen, sodass du dir keine Gedanken machen solltest.
Bitte lies dir die Angaben zur Rücksendung auf deiner Rechnung durch, dort müsste es stehen.
Nö. Wie kommst du auf Werktage?