2

DHL - Privatverkauf - Paket kommt zurück. Wer zahlt den Versand?

Frage von resend resend

Hallo,

ich habe 2 Pakete verschickt (privatverkauf). Beim Käufer kam keines der beiden an, beide kamen zu mir zurück, angeblich konnte man keine Zustellen, weil kein Briefkasten vorhanden wäre, nur eine Klingel, es war aber angeblich keiner da. Den Text hat die Post mir aufs Paket geschrieben.

Nun Schickt der Käufer mir ein Bild vom Briefkasten und Klingel, wo man sieht das sehr wohl ein Briefkasten vorhanden ist wo die Post einen gelben Meldezettel hätte reinschmeisen können.

Ich will natürlich die 14 Euro Versand sehen bevor ich es erneut verschicke!

Der Käufer sagt das die Post das Geld erstatten muss weil die nix in den Briefkasten geworfen haben.

**Nun meine Frage:

  1. Darf ich darauf bestehen als Privatverkäufer, dass ER mir ERST 14 Euro überweist, ich mich darum kümmere und wenn die Post es bezahlt hat, ich ihm die 14 Euro zurück überweise.

ODER

  1. Brauch es mich nicht kümmern, weil er sich darum kümmern muss, denn es ist ja SEINE Adresse und SEIN Briefkasten die die Post nicht gesehen hat (wenn er wirklich vorhanden ist)? Und er muss mir die 14 Euro überweisen, damit ich es neu versenden kann.

Ich tendiere zu 2. ? Aber was stimmt nun?**

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 1
    Antwort von compu60 compu60

    Nehme doch an, das der Käufer schon bezahlt hat, warum sollte er 2 mal den Versand bezahlen, wenn es nicht sein verschulden ist.
    Für den Versand bist du zuständig.

  • 0
    Antwort von Joghurtesser Joghurtesser

    Also das ist ja nichts Neues mehr. Warum sollte der Käufer zweimal Versand bezahlen? Geh mit den Paketen und der Bestätigung des Käufers (Klingel/Briefkasten) zur Post und fordere sie auf erneut zu versenden, natürlich kostenlos, da sie den zwischen euch geschlossenen Vertrag nicht erfüllt haben.

  • 0
    Antwort von Anwaltfrankbeck Anwaltfrankbeck

    Sehr geehrter Fragesteller,

    meines Erachtens haben Sie ab Abgabe der Pakete beim Transportunternehmen keine Haftung mehr in dieser Hinsicht. Bei einem Verlust haftet die Deutsche Post. Der Käufer sollte Ihnen die 14,00 Euro noch einmal überweisen und sich dann an die Deutsche Post wenden mit einer Reklamation. Sie auf jeden Fall können nicht dafür, dass beide Pakete nicht zugestellt werden konnte.

    Bitte beachten Sie, dass es sich hier jedoch nur auf eine Einschätzung Ihrer gemachten Angaben handelt, diese sich bei der kleinsten Veränderung der Situation jedoch verändern können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank Beck

    Rechtsanwalt

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Das Problem ist aber, dass die Post wie auch die anderen Transportunternehmen Reklamationen meist nur vom Versender annehmen.
    .
    Franticek
    kein Rechtsanwalt

    Kommentar von Joghurtesser Joghurtesser

    Als Anwalt müssten Sie aber wissen, dass nicht der Käufer, sondern der Verkäufer den Vertrag mit dem Versandunternehmen geschlossen hat, und auch er nur auf dessen Erfüllung hinarbeiten kann. Außerdem hat der Verkäufer ja wohl den Versand angeboten, jedenfalls ist davon auszugehen. Der Käufer hat für diese Leistung bezahlt, aber nichts erhalten.

  • 0
    Antwort von tantelila tantelila

    Der Käufer muss zahlen, wenn er die Ware will- hatte erst selbst das Problem :(, als Käufer. ER kann dann natürlich bei dhl reklamieren, aber ob er was bekommt... Ist aber nicht DEIN Problem

  • 0
    Antwort von RainerRoland RainerRoland

    Von der Post wirst Du nichts sehen. Da bleibt nur Lösung 2.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.