Hallo,
ich habe 2 Pakete verschickt (privatverkauf). Beim Käufer kam keines der beiden an, beide kamen zu mir zurück, angeblich konnte man keine Zustellen, weil kein Briefkasten vorhanden wäre, nur eine Klingel, es war aber angeblich keiner da. Den Text hat die Post mir aufs Paket geschrieben.
Nun Schickt der Käufer mir ein Bild vom Briefkasten und Klingel, wo man sieht das sehr wohl ein Briefkasten vorhanden ist wo die Post einen gelben Meldezettel hätte reinschmeisen können.
Ich will natürlich die 14 Euro Versand sehen bevor ich es erneut verschicke!
Der Käufer sagt das die Post das Geld erstatten muss weil die nix in den Briefkasten geworfen haben.
**Nun meine Frage:
- Darf ich darauf bestehen als Privatverkäufer, dass ER mir ERST 14 Euro überweist, ich mich darum kümmere und wenn die Post es bezahlt hat, ich ihm die 14 Euro zurück überweise.
ODER
- Brauch es mich nicht kümmern, weil er sich darum kümmern muss, denn es ist ja SEINE Adresse und SEIN Briefkasten die die Post nicht gesehen hat (wenn er wirklich vorhanden ist)? Und er muss mir die 14 Euro überweisen, damit ich es neu versenden kann.
Ich tendiere zu 2. ? Aber was stimmt nun?**
Das Problem ist aber, dass die Post wie auch die anderen Transportunternehmen Reklamationen meist nur vom Versender annehmen.
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Franticek
kein Rechtsanwalt