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DEVK verlangt für KFZ-Versicherung 190% statt 85% - Kann ich kündigen?

gefragt von Timberwood am 01.06.2009 um 15:31 Uhr

Guten Tag,

ich bin gerade total entsetzt. Ich habe mir vergangenen Monat ein Auto gekauft und dieses über die DEVK versichert weil ich dort meine Mopeds 1,5 Jahre versichert hatte und mir der Vertreter sagte ich bekäme deshalb einen Rabatt sodass ich mit 85% einsteigen könne. Nun hatte ich geradew im Briefkasten einen Brief in welchem mit mitgeteilt wurde das ich statt in die 85% nur in die 190% Klasse eingestuft werden könne und man deshalb meinen Vertrag entsprechend angepasst hätte. Das wären also statt 880 Euro im Jahr knapp 2000, ohne das ich dazu meine Einwilligung gegeben habe.

Kann ich in irgendweiner Form reagieren oder bin ich jetzt tatsächlich für ein Jahr an diesen Unglaublichen Vertrag gebunden?

Ich hatte den Vertrag ja nur abgeschlossen weil ich mit 85% einsteigen konnte (nach Aussage des Vertreters) ansonsten hätte ich das Auto über meine Eltern versichern lassen.

Bitte helft mir!


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WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 1. Juni 2009 15:35
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Da selbst die Vers. die 85% erwähnt, kannst Du von dem Vertrag zurücktreten, da dieser %-Satz Grundlage Deiner Entscheidung war. Man kann Dir nicht gegen jede Absprache einen anderen Tarif aufschwatzen. Also Ablehnung an die DEVK.

Kommentar von KFZolli am 21. Oktober 2009 17:38

Unbedingt vergleich und gegebenenfalls wechseln. Hier gibt es einen KFZ-Versicherung-Rechner: http://www.finpron.de/kfz-versicherung.html


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 1. Juni 2009 15:33
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teile das dem versicherer mit


anonym
beantwortet von Platin am 1. Juni 2009 15:35
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klar kannst du kündigen, du hast eine widerrufrecht von 2 wochen.

auch geht wahrscheinlich aus dein unterlagen hervor das dein versicherungstyp dir 85% geben wollte. da er diese vereinbarung nicht einhalten kann/konnte kannst du zwecks dessen schon kündigen.

auch ist das immer so wenn deine versicherung ohne jeglichen grund teurer wird kannst du kündigen. weil es kann nicht sein das % gleich bleiben oder sogar niedriger werden und du mehr zahlen musst.

such dir eine andere versicherung und fertig, die machen dir vllt sogar die kündigung für die jetzige fertig.

Kommentar von Timberwood am 1. Juni 2009 15:53

Aber die Widerrufszeit ist bereits um, man hat mir die Unterlagen ja klugerweise auch erst zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung zugesand.

Kommentar von Platin am 5. Juni 2009 02:49

hast du den brief noch? wenn ja dann nimm ihn mit, weil dort steht das datum drauf und das ist wichtig. weil so sind die schuld wenn die mit absicht die unterlagen später schicken.


guslan
beantwortet von guslan am 2. Juni 2009 00:07
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Hast du einen Widerrufsbelehrung vor dem Brief erhalten? das bedeutet, ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist ein Widerruf unbefristet möglich. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.
Eine wirksame Widerrufsbelehrung muss folgende Anforderungen erfüllen:

Sie muss in Textform dauerhaft beim Kunden vorliegen (Text auf Webseite genügt nicht).

Sie muss den Verbraucher darüber belehren, dass er ein Widerrufsrecht hat, und wie er es ausüben kann.

Sie muss Namen und Anschrift desjenigen enthalten, an den die Widerrufserklärung bzw. die Warenrücksendung zu richten ist.

Sie muss einen Hinweis auf den Beginn der Widerrufsfrist enthalten.

Beim Haustürgeschäft muss die Widerrufsbelehrung außerdem einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des Widerrufs enthalten (§ 312 Abs. 2 BGB). Der amtliche Mustertext der Bundesregierung (Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV) erfüllt diese Voraussetzung nicht [1]. Das Bundesministerium der Justiz hat eine Widerrufsbelehrung veröffentlicht, die am 1. April 2008 in Kraft trat.[2]

Für manche Verträge verlangt das Gesetz eine schriftliche Vertragsurkunde, so bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen (§ 481 und § 484 BGB, siehe dazu Ferienwohnrecht) und bei Verbraucherdarlehensverträgen (§ 491 und § 492 BGB). Bei solchen Verträgen beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher diese Vertragsurkunde oder sein schriftlicher Antrag ausgehändigt wird (in Urschrift oder in Abschrift). Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

Kommentar von Simple_avatar6smallReinhards am 3. Juni 2009 18:07

Unsinn - passt nicht zum Sachverhalt

Reinhard Durchholz, Versicherungsmakler


malli
beantwortet von malli am 2. Juni 2009 07:55
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natürlich kannst du das schreibe so schnell wie möglich einen wiederuf und besorge dir eine neue versicherung!lg malli



anonym
beantwortet von manolo123 am 2. Juni 2009 08:42
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Widerrufe den Vertrag und sieh dich nach einem neuen um. Es gibt einige Versicherer die ebenfalls Rabatte bei der SF vergeben so das du günstiger anfangen kannst. Fahranfänger bekommen bei der Janitos beisielsweise grundsätzlich SF1 wenn kein Rabatt übernommen werden kann. Bei der DBV Winterthur kann das Fahrzeug sogar mit SF3 (70%) beginnen wenn es sich um einen Zweitwagen handelt. Das Auto kann auf deinen Namen laufen und ein anderes auf beispielsweise deine Eltern. So wäre das schon möglich. http://www.freier-berater.com/PHP/kfz.html


anonym
beantwortet von Thunder1262 am 2. Juni 2009 17:26
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Hast du die 85% schriftlich? wenn nicht, kannst du nur dem Vertag widersprechen. Sonst nichts.


Reinhards
beantwortet von Reinhards am 3. Juni 2009 18:05
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Geh zu einem Versicherungsmakler, dieser hat die notwendige Fachkenntnis und wird dir helfen können. Reinhard Durchholz, Versicherungsmakler


anonym
beantwortet von sino123 am 10. September 2009 17:09
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so ähnlich ist es mir auch ergangen mein erster wagen ist nach einer sechs monatigen dauer auf 100% runtergestuft worden. Als ich aber dan meinen neuen wagen angemeldet habe lief der plötzlich auf 140% mit der begründung das ich den vorherigen wagen keine sechs monate gefahren hätte obwohl das nciht stimmt. Ich hatte ihn ja schlisslich sechs monate , obwohl ich das schriftlich belegen konnte und auch meine kontoauszüge vorgezeigt habe, hat die devk dies nicht akzeptiert. DEVK= Nicht zu empfehlen


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