Wenn man in Deutschland lebt, aber keine Staatsangehörigkeit besitzt, jedoch eine aus dem EU-Land,
bestizt man dann Bürgerrechte?

Man besitzt auf alle Fälle die Menschenrechte. Bürgerrechte bedeuten z.B., mand kann wählen udn gewählt werden - aber dazu muß man - je nach Wahl die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben.

Jain. Als EU-Bürger schon, aber keine "deutschen Rechte".
Jain. Als Staatsbürger eines EU Mitgliedsstaates besitzt du bestimmte....nennen wir sie Privilegien gegenüber anderen Nicht EU Staatsbürgern. Da gibt es zig Abkommen die alles ganz genau Regeln. Rechte die aber nur die Staatsbürger eines bestimmten Landes haben bekommst du dadurch nicht. Meist aber ähnliche. Zum Bsp kann nur ein D-Staatsbürger zur Polizei. Mittlerweile sind aber auch EU Staatsangehörige genannt. Du kannst dir hier eine Wohnung nehmen. ect pp.

Wenn du keine Staatsangehörigkeit besitzt, kannst auch kein EU-Bürger sein, dann bist du ein Staatenloser!
Niklaus am 2. Mai 2009 19:04 Hast du die Frage nicht gelesen ???
CaptainPommes am 2. Mai 2009 19:08 Doch hab ich schon gelesen, man muss sie halt richtig formulieren!
Strabahner am 2. Mai 2009 21:09 Na du bist mir ja ein Dummschreiber!!!
Jetzt mal ehrlich viele Rechte haben wir doch eh nicht mehr... alle Gesetze überschneiden sich irgendwann kommt der Tag und die Leute gehen auf die Straße.

Manche schon .. manche nicht.
EU-Bürger haben in Deutschland mehr Rechte als nicht-EU-Bürger (z.B. Wahlrecht bei Kommunalwahlen usw.) bestimmte Rechte sind aber Deutschen vorbehalten.