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Deutschland-Keine Bürgerrechte

gefragt von Cezka am 02.05.2009 um 19:00 Uhr

Wenn man in Deutschland lebt, aber keine Staatsangehörigkeit besitzt, jedoch eine aus dem EU-Land,

bestizt man dann Bürgerrechte?

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Recht x 35.229 Allgemein x 6.822

Rose4440
beantwortet von Rose4440 am 2. Mai 2009 19:02
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Man besitzt auf alle Fälle die Menschenrechte. Bürgerrechte bedeuten z.B., mand kann wählen udn gewählt werden - aber dazu muß man - je nach Wahl die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben.


rhino24
beantwortet von rhino24 am 2. Mai 2009 19:09
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Jain. Als EU-Bürger schon, aber keine "deutschen Rechte".


Romjia
beantwortet von Romjia am 2. Mai 2009 19:04
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Jain. Als Staatsbürger eines EU Mitgliedsstaates besitzt du bestimmte....nennen wir sie Privilegien gegenüber anderen Nicht EU Staatsbürgern. Da gibt es zig Abkommen die alles ganz genau Regeln. Rechte die aber nur die Staatsbürger eines bestimmten Landes haben bekommst du dadurch nicht. Meist aber ähnliche. Zum Bsp kann nur ein D-Staatsbürger zur Polizei. Mittlerweile sind aber auch EU Staatsangehörige genannt. Du kannst dir hier eine Wohnung nehmen. ect pp.


CaptainPommes
beantwortet von CaptainPommes am 2. Mai 2009 19:01
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Wenn du keine Staatsangehörigkeit besitzt, kannst auch kein EU-Bürger sein, dann bist du ein Staatenloser!

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 2. Mai 2009 19:04

Hast du die Frage nicht gelesen ???

Kommentar von Acdc6871ceab7cf2d56d09ec4a3a0621smallCaptainPommes am 2. Mai 2009 19:08

Doch hab ich schon gelesen, man muss sie halt richtig formulieren!

Kommentar von C3f01d2694f9ef6e1e848b3d8107b5bdsmallStrabahner am 2. Mai 2009 21:09

Na du bist mir ja ein Dummschreiber!!!


Liebling123
beantwortet von Liebling123 am 3. Mai 2009 09:36
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Jetzt mal ehrlich viele Rechte haben wir doch eh nicht mehr... alle Gesetze überschneiden sich irgendwann kommt der Tag und die Leute gehen auf die Straße.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 2. Mai 2009 19:33
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Manche schon .. manche nicht.

EU-Bürger haben in Deutschland mehr Rechte als nicht-EU-Bürger (z.B. Wahlrecht bei Kommunalwahlen usw.) bestimmte Rechte sind aber Deutschen vorbehalten.


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