Deutschland Einbürgerung - Einkommen

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Entscheidend ist das das Familieneinkopmmen ohnew öffgentlicher Mittel gesichert ist. Somit passt das.

Als Selbstständiger muss er meist die letzte Einkommensteuererklärung und eine BWA einreichen.

Über die Dauer kann nur die entscheidende Behörde was genaues sagen. Grundsätzlich würde ich mit irgendwas zwischen 3 und 9 Monaten für eine erste  Entscheidung rechnen (bedeutet entweder guibts dann ne Einbürgerungszusicherung um sich aus der bisherigen sta entlassen zu lassen odeer die Einbürgherung - im schlimmsten fall ne Ablehnung oderr ne Zurückstellung (= die legen die akte nochmal weg weil in absehbarer zeit positiv entschieden werden könnte alternative wöäre ne Ablehnung)

Es zählt das Familieneinkommen, also kann das Einkommen des Ehemannes ausreichen. Wichtig ist bei einer Ermessenseinbürgerung nach Paragraphen 8 und 9 StAG, dass kein Wohngeld bezogen wird und kein Anspruch auf Hartz IV besteht. Die Einbürgerung als Ehegatte eines Deutschen kann nach DREI Jahren erfolgen (Zeitpunkt der Einbürgerung, nicht Zeitpunkt der Antragsabgabe). Bei der Anspruchseinbürgerung nach Paragraph 10 StAG nach acht Jahren ist nur der tatsächliche Bezug von Hartz IV schädlich, wenn man ihn zu vertreten hat. Bei uns fängt die Bearbeitung des Antrags erst etwa drei Monate nach Abgabe an. Und dann kommt es auf die Staatsangehörigkeit des Antragstellers an. Bei EU-Bürgern geht's schnell. Kosten: 255 Euro. 

Bekommt man eigentlich irgend eine Antwort wie: "Wir haben Ihren Antrag erhalten", oder fragt man sich ein Jahr lang, ob sie die Papiere überhaupt bekommen haben?

Ausländer, die in Deutschland leben und noch keinen eigenen Anspruch auf Einbürgerung haben, aber mit einem deutschen Ehepartner oder Lebenspartner zusammen sind, haben den sogenannten Regelanspruch, wenn die Partnerschaft zum Zeitpunkt des Einbürgerungsantrags seit mindestens 2 Jahren besteht.

Eine der Voraussetzungen für die Einbürgerung durch Anspruch ist, dass der Antragsteller bereits seit acht Jahren rechtmäßig und regelmäßig in Deutschland lebt. Durch den Regelanspruch kann ein Ausländer, der diese Bedingung nicht erfüllt, jedoch seit mindestens zwei Jahren einen deutschen Ehepartner hat, frühzeitig bereits nach vier Jahren eingebürgert werden. Diese Regelung gilt auch für eine eingetragene Lebenspartnerschaft.

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Dauert bis zu einem Jahr das Verfahren soviel ich weiß gehört zu den Vorraussetzungen das man einen festen Arbeitsplatz hat lg

Dauert bis zu einem Jahr das Verfahren

Das kann auch erheblich länger dauern. Das längste was ich erlebt habe waren 9 Jahre.

soviel ich weiß gehört zu den Vorraussetzungen das man einen festen Arbeitsplatz hat

Nöö, reicht wenn das familieneinkommen stimmt, selbst mit Harz4 ist ne Einbürgerung unter Umständen möglicgh