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Deutsche Umsatzsteuer für ein ausländisches Unternehmen?

gefragt von emhajemhaj am 15.09.2008 um 13:56 Uhr

Hallo Zusammen,

ich arbeite und wohne in der Schweiz. Nun habe ich eine Fortbildung bei einem deutschen Schulungsunternehmen gebucht. Die Fortbildung findet an drei Wochenenden in Deutschland statt.

Die Rechnung an meine schweizer Firma wurde nun mit der deutschen Umsatzsteuer (19%) gestellt. Meine Frage ist: Muss ein Schweizer Unternehmen in diesem Fall die deutsche Umsatzsteuer bezahlen, und falls ja, kann man sich die Umsatzsteuer zurück holen?

Vielen Dank im Voraus


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catapa
beantwortet von catapa am 15. September 2008 15:28
2x
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Wenn Ware aus Dtld. in die Schweiz ausgeführt wird, fällt keine dt. Umsatzsteuer an. Die Umsatzsteuer wird dann im Inland fällig, wenn die Dienstleistung dort verbraucht wird, so z.B. Rechnungen von Hotels, Restaurants, Ausstellungen, Wagenmiete und eben auch Schulungen etc.

Knifflig wird es, wenn Du an der Schulung per Internet teilnehmen würdest, Du in CH und die Schule in DE.

Kommentar von Simple_avatar9smallemhaj am 15. September 2008 16:48

Vielen Dank für die Antwort. Die Frage liess sich gottseidank eindeutig beantworten.. ;-))


anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 16. September 2008 08:25
1x
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Da die Schulung in Deutschland war, wurde die Leistung in Deutschland erbracht und unterliegt somit auch der deutschen USt!

ggf. ist eine Erstattung der USt als VorSt über das Bundeszentralamt möglich



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