Hallo Zusammen,
ich arbeite und wohne in der Schweiz. Nun habe ich eine Fortbildung bei einem deutschen Schulungsunternehmen gebucht. Die Fortbildung findet an drei Wochenenden in Deutschland statt.
Die Rechnung an meine schweizer Firma wurde nun mit der deutschen Umsatzsteuer (19%) gestellt. Meine Frage ist: Muss ein Schweizer Unternehmen in diesem Fall die deutsche Umsatzsteuer bezahlen, und falls ja, kann man sich die Umsatzsteuer zurück holen?
Vielen Dank im Voraus

Wenn Ware aus Dtld. in die Schweiz ausgeführt wird, fällt keine dt. Umsatzsteuer an. Die Umsatzsteuer wird dann im Inland fällig, wenn die Dienstleistung dort verbraucht wird, so z.B. Rechnungen von Hotels, Restaurants, Ausstellungen, Wagenmiete und eben auch Schulungen etc.
Knifflig wird es, wenn Du an der Schulung per Internet teilnehmen würdest, Du in CH und die Schule in DE.
Da die Schulung in Deutschland war, wurde die Leistung in Deutschland erbracht und unterliegt somit auch der deutschen USt!
ggf. ist eine Erstattung der USt als VorSt über das Bundeszentralamt möglich
Vielen Dank für die Antwort. Die Frage liess sich gottseidank eindeutig beantworten.. ;-))