Deutsche Bahn, welcher Inkassodienst?

4 Antworten

Melde dich direkt bei deiner Bank und beantrage oder ein Pfändungsschutzkonto. Das dauert ggf. zwei bis drei Werktage, dann kannst du auf jeden Fall über mindestens rund 1000€ pro Monat verfügen (Pfändungsfreigrenze). Das Geld dann immer bis Monatsende komplett aufbrauchen/ abheben.

Wegen dem Erstausstattungsgeld führt dich dann (sofern das mehr als 1000€ sind) der Weg direkt zum zuständigen Amtsgericht und dort zu einem Rechtspfleger, mit dem du das kurz besprichst. Man kann entsprechend für solche soziale Sonderzulagen eine besondere Freigabe beantragen. Näheres kann dir dann ggf. der Rechtspfleger sagen.

Sollte das Geld noch nicht vom Amt ausgezahlt worden sein, bitte das Amt, A) entweder immer direkt die Rechnung zu bezahlen, sobald du sie vorlegst ohne Umweg über dein Konto oder B) es in monatlichen Raten auszuzahlen. So dass du monatlich nicht über die 1000€ kommst.

Aber wie gesagt: Der erste Weg muss dich unbedingt zur Bank führen. Die kann dir auch eine Kopie des Beschlusses vorlegen, so dass du siehst, wer da gerade als Inkasso aktiv ist. Das aber erst mal nur zur Info. Mit dem Inkasso klärt man erst, wenn man Geld übrig hat und sich geordnet hat, würde ich sagen.

Deine Prioritäten um nicht in die Schuldenspirale zu fallen müssen sein:

  1. Miete
  2. Strom/Nebenkosten
  3. Nahrung, Fahrkarten
  4. Dann kann man Schulden nachdenken

Und Genussmittel wie Zigaretten und Co kommen danach erst wieder als 5. Punkt.

War zwar nicht deine Frage

Wandle in ein P Konto um !! (Die Bank ist dazu verpflichtet)

Das geht auch dann noch wenn das Konto gepfändet ist

(4 Wochenfrist)

d.h die gelder werden nicht weitergeleitet und stehen Dir nach wenigen Tagen wieder zur Verfügung

Muss mich nun dringend bei denen melden, da mein ALG 2-Satz blockiert ist, sowie das Erstausstattungsgeld.
  • Wieso hast du kein P-Konto? Damit löst sich das Problem auf?
  • Wo ist denn der gerichtliche Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid hingegangen?

Ich war 11 Monate obdachlos, darum weiß ich auch nicht, von welchem Inkassodienst die Pfändung kommt. Da ich noch nie eine Pfändung hatte und mir nicht bewusst war, das die Deutsche Bahn wegen 7 Schwarzfahrten gleich mit Anzeige und Kontopfändung durchdreht, habe ich mich nie damit beschäftigt. Einen Antrag habe ich bereits, Montag muss ich dann wohl zum Amt damit, ausfüllen lassen, dann zur Postbank.

@eXspes237
Da ich noch nie eine Pfändung hatte und mir nicht bewusst war, das die Deutsche Bahn wegen 7 Schwarzfahrten gleich mit Anzeige und Kontopfändung durchdreht

Was hast du denn erwartet? Bei 7 mal ist von Vorsatz auszugehen.

Und rechtfertige dich bitte nicht.

@eXspes237

Hinzu kommt, dass bereits einmal Schwarzfahren eine Straftat ist - Erschleichen von Dienstleistungen. Rein theoretisch könnte jedes EVU und jedes EIU alle Schwarzfahrer direkt nach dem ersten Mal anzeigen und Recht bekommen ;)

@Luke91Nukem
Hinzu kommt, dass bereits einmal Schwarzfahren eine Straftat ist - Erschleichen von Dienstleistungen.

NEIN!

Es muss vorsätzlich passieren und den Vorsatz müsste der Staatsanwalt nachweisen. Es kann tatsächlich sein, dass jemand nur sein Ticket vergessen hat.

rufe wenn möglich bei der DB Verwaltung an und erkundige dich dort oder frag bei nächstem Bahnhof an