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Deutsche Bahn und Fahrkarte vergessen, was passiert dann?

gefragt von lilliy am 26.12.2008 um 22:35 Uhr

Hab ne Fahrkarte auf meinen Namen in Preisstufe C für den VRR (NRW). Wenn ich in Bussen meine Fahrkarte vergesse, kann ich meine Fahrkarte nachträglich vorzeigen und muss dann lediglich 5€ Strafe bzw. Bearbeitungsgebühr zahlen. Wenn ich aber mit der Bahn fahre und hab mein Portemonaie vergessen, was mir heute erst passiert ist, was würde denn dann passieren. Hatte Kein Geld und nix! Musste aber dringend nach Hause. Was macht man da? Und was könnte "passieren"?

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NRW x 618 Deutsche Bahn x 307 Fahrkarte x 93 ÖPNV x 49 VRR x 30

JoeAcid
beantwortet von JoeAcid am 26. Dezember 2008 22:37
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Hä? So wie ich es verstehe ist das Dir heute passiert und der Schaffner hat Dich laufen lassen?


Siam1
beantwortet von Siam1 am 28. Dezember 2008 02:29
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Egal, ob man seine Monatskarte zu Hause vergessen hat: Wer eine Monatskarte besitzt, kann nicht schwarzfahren. (OLG Koblenz, Az.: 2 Ss 250/99). http://www.anturia.de/recson1d.htm

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 28. Dezember 2008 02:42

http://www.123recht.net/article.asp?a=15439&css=99&ccheck=1

...obwohl dieser seine gültige Dauerkarte vergessen hat, sich nicht wegen Beförderungserschleichung gemäß § 265 a StGB strafbar macht.....

Auch wenn in solchen Fällen keine Strafbarkeit begründet worden ist, so ändert dies nichts an der Möglichkeit der Verkehrsbetriebe, aufgrund des Verstoßes gegen die Beförderungsbedingungen des Unternehmens eine zivilrechtliche Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese ist in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Diese Fahrgäste müssen in der Regel innerhalb einer Woche nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Dauerkarte besessen haben. Fällig ist dann eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,- bis 7,-. Dieses wurde durch den Bundesrat eingeräumt.

http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/so085.htm

...Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den Mann frei (2 Ss 250/99). Die Fahrgäste seien verpflichtet, den Fahrausweis bei sich zu führen, um so die Zahlung des Entgelts nachweisen zu können. Wer sie nicht vorzeigen könne, verstoße deshalb gegen die Beförderungsbedingungen - das sei aber nicht mit Schwarzfahren zu verwechseln. Es sei nicht ersichtlich, wie der Fahrgast die Stadtwerke geschädigt haben sollte: Schließlich habe er seine Monatskarte bezahlt...

http://tinyurl.com/8g2rud


anonym
beantwortet von Senfkorn666 am 29. Mai 2009 14:36
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Hat meine keine Fahrkarte und kann aus was für gründen nicht bezahlen, hat aber seinen Perso dabei werden die Daten aufgenommen, man bekommt ein Schriftstück und muss das Geld plus eine kleine Strafe überweisen... Hat man keinen Ausweis dabei wird man auf nächsten Bahnhof dem BGS übergeben um die Personalien festzustellen ;)

Das erste ist mir leider auch schon passiert in jungen Jahren, dachte man könnte mit EC-Karte bezahlen, leider nahm/nimmt die DB nur Kreditkarten an...


anonym
beantwortet von tigertim am 13. März 2009 16:06
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hier stellt sich die frage, wie man sich denn legimitieren soll, so ganz ohne geldbeutel und ausweis! woher soll denn die bahn wissen, wer die karte nachreichen soll? da könnte man ja erfundene personalien angeben. ich denke das ist der hintergrund der frage???


Sofabaer
beantwortet von Sofabaer am 26. Dezember 2008 22:40
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Der nächste Kandidat, den die Bahn irgendwo rausschmeißen kann!


78ersven
beantwortet von 78ersven am 26. Dezember 2008 22:36
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Wenns schlech läuft wirste rausgeschmissen aus der bahn..aber mit nachreichen dürftees wohl auch hier getan sein


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 26. Dezember 2008 22:36
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wahrscheinlich kommst du bei brot und wasser in den kerker. wenn man sich so vorstellt, was sich die kontrolleure in den letzten wochen geleistet haben.....mistladen


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