hallo, bin etwas verwundert. mein verlobter ist grieche und wir waren heute in einer orthodoxen kirche für einen termin. dort sagte man uns das es nicht möglich wäre am selben tag die standesamtliche und kirchliche trauung zu vollziehen. leider wollten wir nur einen hochzeitstag und nicht zwei wo 2 wochen dazwischen liegen. kann mir einer sagen warum und ob man das umgehen kann. gibt doch 2009 ein neues gesetz wo man nicht zuerst standesamtlich heiraten muss.
Tja, warum? Weil das Gesetz eben erst ab dem 01.01.2009 in Kraft tritt. Bis dahin gilt die alte Regelung
Soweit ich weiss, finden orthodoxe Trauungen nur samstagsabends statt. Hat es vielleicht damit was zu tun? Wenn ja, solltet ihr in eurer Stadt mal fragen, ob es auch Standesamttermine an Samstagen gibt. Meist werden die 3-4 mal im Jahr angeboten. Die "nur" kirchliche Trauung ab 2009 erfüllt nicht die Vorraussetzungen, die eine standesamtliche erfüllt in Hinblick auf Rentenanspruch etc. D. h., wenn dein Partner stirbt, hast du keine Ansprüche auf Versorgung aus Rentenanwartschaften.
soweit ich weiß brauchst du das in der griech.-orth. kirche nicht. du unterschreibst die papiere fuer das standesamt in der kirche und sie werden dann eingereicht beim standesamt. eine solche urkunde habe ich pers. schon gesehen. da steht da im unteren teil_:....das paar......wurde heute vom geistlichen der griech-orth. kirch....getraut....unterschrift...."
wir heiraten im oktober kirchl. und heiraten nur deshalb vorher standesamtl. weil du, wenn du griech.-orth. heiratest nicht den namen deines mannes annehmen kannst. dort behaelt jeder seinen. das wollte ich nicht und da ich als deutsche staatsbuergerin das recht auf freie namenswahl bei der eheschließung habe, heiraten wir standesamtl. und dann habe ich bereits den namen wenn wir 2 monate später kirchl. heiraten. mit dem pfarrer ist bereits alles abgesprochen und er hat sein ok gegeben.
das weiss ich auch,aber weil ich erst vorhabe am 13.06.2009 zu heiraten verstehe ich es nicht. da ist das neue gesetz schon in kraft
Nun ja, da wird's komisch. Ab 2009 ist die nur kirchliche Trauung ja gültig, aber sie füllt nicht alle Rechte der standesamtlichen Trauung aus. Diese wiederum kann man aber jederzeit nachholen. Vielleicht gilt ab 2009, wenn beide Trauungen gewünscht werden, dann wie gehabt, erst standesamtlich dann kirchlich