gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Deutsch...

gefragt von vayiovayio am 23.06.2008 um 14:58 Uhr

Ich bin jetzt etwas unsicher und verfasse gerade einen Text und würde gerne wissen wie die richtige Regelung aussieht, ob z.B. Sachen wie:

Am Besten... Am Größesten ist... Im Großen und Ganzen...

so richtig geschrieben sind?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

sprache (1891)
deutsch (602)
rechtschreibung (250)
ähnliche Fragen

Reply


ImGampi
beantwortet von ImGampi am 23. Juni 2008 15:00
5x
Thumb_up

Du bist wirklich die Grösseste! Wie wärs wenn du mal bei www.duden.de mal reinschaust?

Kommentar von Simple_avatar10smallvalvetvipe am 23. Juni 2008 15:03

lol


anonym
beantwortet von Auskunft am 23. Juni 2008 15:04
1x
Thumb_up

anonym
beantwortet von Momo1970 am 23. Juni 2008 15:07
1x
Thumb_up

Du hast das richtig geschrieben. Das sind Artikel wie der,die,das und danach wir groß geschrieben.

Kommentar von Simple_avatar10smallvayio am 23. Juni 2008 15:09

Danke!


anonym
beantwortet von oldpaed am 23. Juni 2008 16:50
1x
Thumb_up

Möglicherweise wurde nach diesem Rechtschreibproblem meiner Erinnerung nach schon mal gefragt. Am besten schaut man im DUDEN nach, der sagt: Superlative mit am, nach denen man mit "wie?" fragen kann, schreibt man klein. In diesen Fällen ist "am" nicht zu "an dem" auflösbar. - Dagegen schreibt man: "im Großen und Ganzen" nach neuer Rechtschreibung.


MelliJOKINGLY
beantwortet von MelliJOKINGLY am 20. August 2008 19:18
0x
Thumb_up
  1. Am Besten (das Beste)
  2. Am Größten (das Große)
  3. Im Großen und Ganzen (in dem Großen und in dem Ganzen)

Such einfach immer nach dem Begleiter ;)







Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Eselsbrücken gesucht-Deutsch

    Neue Rechtschreibung:

    Microsoft Office 2003

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.