detektei eröffnen trotz vorstrafe körperverletzung u. betrug

5 Antworten

Leider nein. So lange noch was im Bundeszentralregister (10? Jahre) steht, scheitert es an der Zuverlässigkeit. Und das ist nach § 34a GewO die Voraussetzung, um eine Detektei betreiben zu können. Du wirst also leider noch ein wenig warten müssen....

Dieses ständige Halbwissen ist immer nicht besonders hilfreich. Löschungsfrist im Führungszeugnis beträgt bei dieser Art der Strafe 5 Jahre ab Rechtsgültigkeit des Urteils.

Zum Thema Detektei. Es kommt drauf an was du für eine Detektei betreiben willst. Willst du Detektiv sein, der vermisste Personen findet, Leuten hinterherschnüffelt so ist die Tätigkeit erlaubnisfrei. Das bedeutet du kannst sie trotz deiner Vorstrafe ausüben.

Möchtest du eine Detektei eröffnen um als Ladendetektiv zu arbeiten brauchst du neben der Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe zwingend die Bewachungserlaubnis. Mit einer Vorstrafe dieser Art wirst du diese wahrscheinlich nicht bekommen. Um eine verbindliche Klärung zu bekommen, kannst du aber nur bei deiner zuständigen Behörde (Gewerbeamt /Lanratsamt) nachfragen.

Viele Grüße,

Toni Schönherr

Gesellschafter Sicherheitsdienst Schneider UG

Das kommt darauf an wie lange dies Strafe zurückliegt. Denn es gibt Löschungfristen im Bundeszentralregistergesetz, wenn dies um sind und nicht neues hinzukommt , kann man eine Antrag auf Löschung stellen . Da gilt Du wieder als nicht vorbestraft und es sollte möglich sei. Allerdings gibt es noch ein Hindernis wenn Du z. B. in Bayern wohnst hat die Polizei doppelte Buchführung und speichert alles mögliche nochmal im IPB / KAN gem. Art 38 PAG , das löschen zu lassen dürft schwieriger werden und bei der Gewerbeanmeldung problematisch werden, allerdings gibt es auch liberale Bundesländer wie Berlin od. Hessen.

die bewährung läuft noch ein halbes jahr, aber nicht bei jedem gewerbe schaut man nach den vorstrafen. woher erfahre ich wie es bei der detektei gehandhabt wird ?

@hguio

Google mal den Bundesverband der Detektive od. Frage mal in Gerbeaufsichtsamt in Deiner Stadt nach . Aber ich würde Dir empfehlen für den Antrag zu warten bis die Bewährung um ist, denn Ermittlungen sind staatl. Aufgaben, welche ein spezille Genehmigung erfordern wenn dies privat jemand tun möchte, genauso wie Sicherheitsdienst.

Also ich weiß nicht ob du der richtoge Mann für den Job bist. Ein Kunde will doch einen seriösen Zeugen haben. Jetzt kommst du als Zeuge vor Gericht und dann sagt die Gegenseite – ach der, der ist vorbestraft und nicht glaubwürdig. Das kommt wohl nicht so gut. Außerdem scheint mir, dass du keine Ahnung von der materie hast. Sonst würdest du ja kaum hier fragen, sondern wüsstest wie man diese Info bekommt.

Unter dem Strich würde ich sagen solltest du dir was anderes suchen. Wenn doch lies erst mal einiges übe den Berfu.. Mein Freund Google hat mir da sofort ein ergebnis rausgeschmissen: http://www.detektiv-report.de wo du wohl Infos findest.

Kannste mit Vorstrafe vergessen!

Wird die Strafe nicht erlassen wenn die Bewährung um ist ? Also kein Vorstrafe oder ???

also du weist das man bei diesem gerwerbe ein führungs vorlegen musst ? habe gerade andere informationen erhalten !

@hguio

Nur wenn es eine Jugendstrafe ist dann wird der Strafmakel nach ende beseitigt.Andonsts stehts im Fuerungszeugnis und das musst du zur Zulassung vorlegen.Eine Bewaerung bedeute nur das Du nicht einsitzt alles andere ist gleich wie bei einsitzenden!

@hguio

Das ist klar , aber gewisse Strafen sind da nicht ewig drin, wegen der Löschungsfristen und werden nach einer gewissen Zeit gelöscht, möglicherweise sogar , wenn die Bewährung erfolgreich um ist. Aber während der Bewährungszeit ist der Eintrag sicher darin enthalten. Google mal Löschungsfristen nach den Bundeszentralregistergesetz . Gewisse Einträge löschen sich nach 5 od. 10 Jahren wieder von selbst per Gesetz.