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Der Weg zum Jura-Studium ???

gefragt von Unbekannt1985 am 29.10.2009 um 16:12 Uhr

Hallo an alle, folgende Situation:

habe Mittlere Reife mit 3.2 Schnitt und keine Ausbildung. Möchte Rechtswissenschaften studieren.

Wie sieht da die Leiter bis Studium aus ? Vorraussetzung ? Im Bundesland Baden-Württemberg.

Würde mich über detaliierte Auskunft freuen ? Wie ABI 2 Jahre, danach XXX 4 Jahre usw .....

DANKE !!!


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Sturmwolke
beantwortet von Sturmwolke am 29. Oktober 2009 16:15
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WetWilly
beantwortet von WetWilly am 29. Oktober 2009 16:14
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Abitur. Dann Studium. Ganz kurzer Weg, wobei mit 3.2 das mit dem Abi eine Herausforderung wird.


anonym
beantwortet von Susisau am 29. Oktober 2009 16:15
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Nach dem Abi kannst Du sofort studieren,wenn Dein Schnitt dann dem aktuellen Numerus Clausus entspricht. Ansonsten musst Du Wartesemster einlegen, dann hebt sich Dein Schnitt quasi um 0.1 Punkte pro Semester.


monsterfisch48
beantwortet von monsterfisch48 am 29. Oktober 2009 16:15
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Abitur besorgen. Ein gutes!!!!

Dann Studienplatz. Gute Abinoten Voraussetzung. Wenn du auch eine Abinote 3,2 hast - da musst kaum mit kommen. Tut mir leid.


anonym
beantwortet von Fragender024 am 29. Oktober 2009 16:16
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Du muss für das Jura-Studium das Abi nachholen und dann kannst du dich an der Uni einschreiben. Studiumsdauer: 8 Semester Regelstudienzeit (Frankfurt) - aber sehr abhängig vom individuellen Lernaufwand

Kommentar von Saarland60 am 29. Oktober 2009 16:32

Ich kenne keinen Juristen, zumindest nicht in meinem Freundeskreis im Saarland, der die Regelstudienzeit eingehalten hätte. Die Anforderungen sind enorm, ebenso die Durchfallquote in beiden Staatsexamina.


anonym
beantwortet von Astrid66 am 29. Oktober 2009 16:18
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Es fängt schon mit dem Problem an, dass viele weiterführende Schulen jemanden nur nehmen,der weit unter deinem Schnitt liegt.In Schleswig-Holstein z.B. bis höchstens 2,8.Ich würde mich erstmal erkundigen,was für Voraussetzungen du in Baden-W.erfüllen mußt.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 29. Oktober 2009 16:21
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"Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande"; gegen dieses Zitat von Ludwig Thoma klagte ein Jurist weil er sich beleidigt fühlte; allerdings klagte er vor dem falschen Gericht, sodass seine Klage zurückgewiesen wurde; dies zeigt, dass das Zitat durchaus seine Berechtigung hat.

im übrigen wirst Du dich mit Realschulabschluss 3,2 sehr hart tun. (ohne Dir nahe treten zu wollen)

Kommentar von Saarland60 am 29. Oktober 2009 16:31

Thoma war selbst Jurist :-)


anonym
beantwortet von Imera am 2. November 2009 22:36
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