Ich lebe mit meinen beiden Kindern 5 und 13 in einer 65 qm Wohnung. Letzte Woche bekam ich die neue Nebenkostenabrechnung muss mal wieder 400 € nachbezahlen. Ist schon die dritte in der Höhe. Aber der Vermieter tut nichts, denn ich habe z.B. keinen beschlag auf der Wohnungstüre. Unter mir hat vor Weihnachten eine Frittenbude aufgemacht. Der Abzug befindet sich direkt vor meinem Küchenfenster. Ich traue mich schon garnicht mehr die Fenster aufzumachen, vor lauter Frittengestank. Und umziehen kann ich auch nicht so ohne weiteres. Hab zuviel in die Wohnung reingesteckt. Kennt sich jemand mit Mietminderung aus? Was kann man in einem solchen Fall tun? Und um wieviel Absenken? Danke schon mal imVoraus !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Aufgrund der Geruchsbelästigung durch das Sternerestaurant vor dem Haus ist allemal eine deutliche Mietminderung möglich. Wegen der genauen Höhe solltest Du allerdings wirklich den Mieterbund oder gleich einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren, denn Dein Vermieter dürfte kaum allzu begeistert darauf reagieren...

Sehe ich auch so, wir sind keine Experten, bei Mietminderung ist einiges zu beachten:korrekte Fristensetzung, welche Höhe für welche Beinträchtigung... ich bin auch im Mieterschutzbund, die prüfen die NK-Abrechnung usw. Der Jahresbeitrag von ca. 100 Euro, wenn ich soweit richtig informiert bin, kommt einem am Anfang viel vor, aber wenn man den Beitrag aufs Jahr umlegt, dann ist es verschmerzbar.
Siam1 am 19. Juni 2009 07:16 http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Geruchsbelaestigung.html
>>Wenn Kochgerüche aus der Nachbarwohnung in die eigene Wohnung dringen, hat der Mieter kein Minderungsrecht
>>Wenn Essensgerüche aus einer Gaststätte im Nachbarhaus - in diesem Fall eine Pizzeria - in die eigene Wohnung eindringen, ist eine Mietminderung erlaubt.

AM besten gehst du zum Mieterschutzverein, falls du Mitglied bist. Ansonsten gehst du zu einem Anwalt, holst dir beim Gericht noch einen Beratungsschein, dann kostet es dich nichts, falls du keinen Rechtsschutz hast. Hab mit meiner Vermieterin auch genug Ärger. Einer der beiden kann dir schon sagen, was bei dir falsch läuft, weil 400€ Nachzahlung is schon heftig. Die prüfen dir auch deine Nebenkostenabrechnung. Mir kommt das sehr viel, so als würdest du für das ganze Haus nachbezahlen
Siam1 am 19. Juni 2009 07:01 Wir wissen doch nicht,ob die Fragestellerin Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe hat. Oder was meinst Du mit Beratungshilfe? Und wir wissen ja,nicht ob die Fragestellerin ihre NK-Vorauszahlung in den letzten Jahren hat anpassen lassen. Ich zahle auch jedes Jahr 400Euro NK,aber nur deshalb weil ich bis jetzt noch keine Änderung vorgenommen habe.
>>>>http://tinyurl.com/mwl3cq Voraussetzung ist die, dass die Klage Aussicht auf Erfolg haben muss und was viele vergessen, wenn man den Prozess verliert, deckt die Prozesskostenbeihilfe nur die eigenen Kosten ab, die des Gegners, der den Prozess gewonnen hat muss man bezahlen – trotz vorher beurteilter Erfolgschancen. Bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten gibt es eine Ausnahme, da werden auch die gegnerische Kosten übernommen, wenn man den Prozess verloren hat.
Hinweis: in arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Insatnz findet grundsätzlich keine Kostenerstattung statt - jede Partei trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Die PKH zahlt also den Gegner nicht! Er zahlt einfach selbst ....
Siam1 am 19. Juni 2009 07:24 @smisi, warum steht es dann hier so>>erste Instanz wird übernommen in arbeitgerichtlichen Vefahren << oder lese ich den Beitrag falsch? Oder woher beziehst Du Deine Meinung? ich laß mich auch gern korrigieren.
http://www.bmj.bund.de/media/archive/958.pdf
(Bundesministerim der Justiz)

Wenn Du, bedingt durch höhere Energiepreise und Deinen individuellen Verbrauch, Nebenkosten nachzahlen musst, kannst Du dafür keine Miete mindern.
hast du auch schon mal daran gedacht, das du evtl. Wohngeld bekommen könntest??? (Dann gibt es auch einen Heizkostenzuschuß)

Ein Geld-Hai! Vielleicht erstickt er noch an der Sucht nach Geld.
Wende Dich am besten an einen Mieterverein oder Rechtsanwalt, der Dir eventuell sogar im Rahmen von Beratungshilfe, Prossesskostenhilfe weiterhelfen kann.