Gibt es einen Mindestwert für Wasserdruck? Unser Vermieter kümmert sich überhaupt nicht darum, der Wasserdruck ist eine Zumutung...! Wie kann man den Wasserdruck verbessern? Wie den Vermieter überzeugen?

Schon seit Jahren nicht eine Sekunde mehr diskutiert: Miete kürzen, wenn sich keiner bewegt !!! Das geht immer ! Ansonsten Rechte und Pflichen im Mietrecht nachlesen... Googled usw.

Wenn der schwache Duck auf verstopften/verkalkten Wasserleitungen im Haus beruht, ist der Vermieter zuständig, diesen Mangel zu beseitigen. Der Wasserdruck muss zumindest reichen, normal zu duschen. Vermieter müssen manchmal dazu überzeugt werden, Mängel zu beseitigen, indem man ihnen Minderung der Miete androht.
strick4a am 29. Dezember 2007 18:46 Verstopfte/Verkalkte Wasserleitungen ist Vermietersache, Wasserdruck Sache der Gemeinde...
vollyhn am 29. Dezember 2007 19:01 So sehe ich das auch. Ich bin bei meiner Antwort vom Druck ausgegangen, der in der Wohnung ankommt. Testen kann man die Ursache meistens im Keller an der Wasserübergabestelle. Dort ist manchmal ein Druckmesser, mit dem der Eingangsdruck (des Wasserwerks) abgelesen werden kann. Zumindest gibt es zum Entwässern der Leitungen einen Ablasshahn. Wenn man diesen bei geöffnetem Hauptwasserhahn öffnet, sieht man auch, welchen Druck das Wasser dort hat. Ist der Druck im Keller deutlich höher, liegt die Ursache im der Hausleitung.
Der Wasserdruck in einem Gebäude, ja in einer ganzen Stadt wird von den Wasserwerken besorgt, da hat ein Vermieter wenig Möglichkeiten diesen Druck zu erhöhen.
Bei alten Häusern kann sich aber der Querschnitt der Rohre durch Kalkablagerungen verringern. Das würde bedeuten, entweder Leitungen entkalken oder austauschen lassen. Beides ist sehr teuer.

kannst Du Dich eventuell mal etwas konkreter ausdrücken....was läuft nicht das kalte Wasser oder das Warme
strick4a am 29. Dezember 2007 18:52 ....grins....

Versorgungsdruck ist die Bezeichnung für den vorherrschenden Wasserdruck in den Trinkwasserleitungen. Bei Trinkwasserleitungen im Ortsnetz beträgt der Versorgungsdruck zwischen 2 und 8 bar, da die Hausinstallationsanlagen nur bis zu einem Betriebsdruck von maximal 10 bar ausgelegt Rind. In Verteilernetzen ohne Hausanschlüsse können auch Drücke über 10 bar anliegen. Der Druck muss dann vor der Abgabe an die Haushalte wieder gemindert werden. In der Regel ist die Gemeinde zuständig..

Der Regel-Druck dürfte bei 3,5 bar liegen !
Es muss gewährleistet sein, dass z.Bsp. die Waschmaschine genügend Wasserdruck hat !
Es ist kaum vorstellbar das der Minderdruck auf den Versorger zurück zu führen ist !
Da müsste das Haus schon auf einem derartigen Hochpunkt stehen dass die Wassersäule nicht , oder nur bedingt ausreicht !
Hier ist der Hauseigentümer gefragt !
Den Eigentümer auf die Folgen möglicher Schäden hinweisen, auffordern den Mangel schnellstmöglich zu beheben, spätestens jedoch bis zum ( Datum ), da sonst über andere Möglichkeiten nachgedacht werden müsse !