Hallo Ich habe ein Motorrad reserviert und der Verkäufer hat mir die Reservation per e-Mail zugesagt und in der Zwischenzeit hat er das Motorrad verkauft. Hat er das Recht dazu oder ist das enlich wie bei einem vertrag das der Verkäufer daran gebunden ist, was kann ich dagegen machen? Kennt sich jemand mit dem CH Recht aus oder hat jemand ein guter Link wo ich mich selber informieren kann?
Eine Reservation ist ein eingegangener Vertrag. Auch eine mündliche Abmachung ist ein Vertrag und hat seine Gültigkeit. Da du die Email hast kannst du dies auch beweisen. Allerdings sind auch Anzahlungsklauseln oder Reservationsbeträge, sofern im Vertrag vorhanden bindend. Wenn du eine Anzahlung für die Reservation hättest machen müssen, und diese nicht gemacht hast dann ist die Reservation hinfällig. Umgekehrt muss er den Vertragsinhalten nachkommen, auch wenn dies zu seinen Ungunsten ausfällt.

wewnn du keine anzahlung geleistet hast, sieht es schlecht aus, reservieren ist nicht gleich bestellen
Sorry aber es ist geschrieben CH-Recht. Eine Reservation ist eine vertraglich eingegangene Verbindlichkeit. Die entweder gezwungenermassen zu einem kaufvertrag führt, respektive ein Bestandteil dessen ist, oder aber es ist ein Vorkaufsrecht des kunden. Der Verkäufer kann und darf auch einen Betrag für die Reservation einfordern, den er, fals kein kauf zu stande kommt einbehalten darf. Schliesslich steht der Gegenstand der Reservation im Laden des Händlers und kostet neben Platz, Geschäftsvermögen, Bankzinsen auch Versicherung.
curafe am 29. März 2009 15:19 ja die eidgenossen legen das so aus, ok! wenn ich mir irgendwo was zurücklegen lasse und es zu spät ect. abhohle oder zum kauf erscheine (ausser der gegenstand wurde extra für mich bestellt)und keine anzahlung geleistet habe, dann sehe ich in die röhre
bitmap am 29. März 2009 17:19 Interessant. Hier in D verstehen wir unter ''reservieren'' was anderes. (Den Begriff ''Reservation'' gibts hier gar nicht).
Man kann z.B. in einem Geschäft sagen ''Reservieren Sie mir bitte dieses Teil bis 17 Uhr.'' (damit es kein anderer Kunde kauft) und in der Regel machen die Geschäfte das auch. Ein Vertrag kommt dadurch hier (in D) aber nicht zustande. Soweit ich weiß, könnte man nicht mal einen rechtlichen Anspruch geltend machen, wenn das Geschäft das Teil vor 17 Uhr doch verkauft, weil es ja nur auf guten Willen des Geschäfts beruht.
Es war nie die Rede über eine Anzahlung oder sonst was. Ich bin auch der meinung eine Mündliche Abmachung ist auch bindendt so solte auch eine vereinbarung per Mail bindend sein müssen oder etwa nicht.?

am 29. März 2009 14:56 Ist so ne ''Reservation'' eine Bestellung oder nicht?
LaurenzDO am 29. März 2009 14:58 Reservation ist
* ein mittelalterlicher Rechtsbegriff (Reservation)
oder
* die englische Bezeichnung für Reservate der Indianer in den USA (Indianerreservation). Im Gegensatz dazu heißen sie in Kanada reserves.
Es war nur eine Reservation nachdem wir mit dem Preis einig waren und er hat ohne weiteres zugesagt.

Wenn Du nicht schnell genug warst,oder der andere hat mehr geboten,er darf es normal nicht
Mit dem Preis waren wir einig und danach habe ich nach eine Reservirung gefragt und ohne weitreres hat er von sich aus zugesagt.

Naja, wenn du um eine "Reservation" gebeten hast, durfte er das ohne Probleme machen.
Ich habe nicht um eine Reservation gebeten sonder gefragt und er hat mir ohne weitere verpflichtungen zugesagt.
Hallo Über eine Anzahlung war nie die rede wir haben nur den Preis vereinbart und ich habe für eine Reservation nachgefragt auf morgen Montag und er hat mir das zugesichert und gestern hat er das Motorrad verkauft ohne das er mich benachrichtigt hat. Gruss