Wenn der Rat einer Gemeinde beschließt ein Gemäde für 25 000 Euro zu kaufen, welches von den Bürgern sehr umstritten ist, kann die aufsichtsbehörde diesen Ratsbeshluss dann aufheben?

Nein, das gehört zu kommunalen Selbstbestimmung. Es sei denn, die Gemeinde steht wegen Überschuldung unter Haushaltsaufsicht.
ist das denn eine wirtschaftliche betätigung im Sinne des §107 GO (NRW)