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Der Rat beschließt ein Gemälde zu Kaufen -> Aufhebung dürch Aufsichtsbehörde?

gefragt von eliteDJ am 06.06.2009 um 15:19 Uhr

Wenn der Rat einer Gemeinde beschließt ein Gemäde für 25 000 Euro zu kaufen, welches von den Bürgern sehr umstritten ist, kann die aufsichtsbehörde diesen Ratsbeshluss dann aufheben?

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AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 6. Juni 2009 15:22
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Nein, das gehört zu kommunalen Selbstbestimmung. Es sei denn, die Gemeinde steht wegen Überschuldung unter Haushaltsaufsicht.

Kommentar von eliteDJ am 6. Juni 2009 15:33

ist das denn eine wirtschaftliche betätigung im Sinne des §107 GO (NRW)



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