Am 1.12.08 wurde ein DVD-Rekorder in einer grossen Elektronikkette gekauft, den ich zu Weihnachten geschenkt bekommen habe.Ich habe den Karton geöffnet und wie sich herausstellte war das Zubehör und der Rekorder schon benutzt und die Verpackung wieder zugeklebt worden. Eine DVD war schon im Player, auf der Festplatte waren Sendungen vom 20.11.08 aufgenommen. Die Kabel und die Fernbedienung lagen offen im Paket, die Batterien waren schon in die Fernbedienung eingelegt. Mehrere kleine Kartons für das Zubehör fehlten. Der Händler wollte das Gerät am 2.1.09 nicht zurücknehmen. Betrug ? Was soll ich tun ? In welchen Gesetzen kann ich nachlesen ? Vielen Dank für Ihre Tips !
Ich verstehe gar nicht, wo dein Problem liegt!? Glaubst du, die E-Märkte schmeißen Produkte weg, die Kunden wegen Nichtgefallen zurückbringen???

Beim Kauf die Verpackung genau ansehen und nicht blöde sein, im Fachhandel kaufen. Das koste u.U. ein paar Euro mehr, erspart dir aber solchen Ärger. Solange das Gerät unbeschädigt und komplett ist, nicht aufregen.
Ich habe mir auch gerade eine "neue esterne FP" gekauft. Das Siegel war schon geöffnet. Auf der FP waren Daten vom Vorbesitzer!! Der hatte diese FP als defekt zurückgegeben. Der Laden sagte es lohnt sich nicht die FP zu reparieren... Der Vorbesitzer dachte die FP mit den Daten sei zerstört worden...
...ich muß am Montag mal in den Laden gehen
STEVE
Jepp! Wenn dir was nicht gefällt, willst du es doch auch zurückgeben.
Aber ich will vielleicht ja kein gebrauchtes Gerät kaufen, zumal ich das billiger bekäme. Ein Hinweis auf den "Zweitverkauf" wäre hier von Seiten des Verkäufers ehrlich gewesen.
Das Gerät ist im rechtlichen Sinne nicht "gebraucht". Wenn du schläu gewesen wärst, hättest DU es wegen Nichtgefallen zurückgebracht (wenn es dich so sehr stört, dass es mal von jemandem benutzt wurde)