Buchfink am 07.05.2009 um 11:18 Uhr
Wenn ich über die W-LAN-Netzwerk-Suchfunktion von Fritz!-AVM alle verfügbaren Drahtlosnetzwerke der Umgebung abscanne, so stelle ich fest, dass meine Nachbarn ihren Netzwerken die seltsamsten Namen geben. Ein Netzwerk (mit WPA2) verschlüsselt heißt WOW-Gilde-Hanse-Ostsee, der Name eines anderen unverschlüsselten Netzwerkes lautet JannesRouterImKeller.
Abgesehen davon, dass die Idee reichlich bescheuert ist.....:
Bekäme ich Probleme mit der örtlichen Justiz, wenn ich meinem Netzwerk (natürlich verschlüsselt) den Namen Polizei-Lübeck verpasse?
Ist dieser Name frei verfügbar für den Hausgebrauch?
Kann ich Ärger bekommen, wenn ich meinem Netzwerk diesen Namen gebe?
Der Hintergrund ist der, dass zwei Jungs aus dem Hause gegenüber nicht viel Zeit im Internet verbringen dürfen, weil ihre Eltern das Internet stark "rationieren" und sie dann bei uns über W-LAN (20 Mbit/s) mitsurfen dürfen, ohne dass ich Eltern davon Wind bekommen. Der Vater der Jungs ist ein Polizist und damit die Teenies sofort wissen was Sache ist, wollte ich mein Netzwerk aus Spaß so benennen.
Bild/er:
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Ein verstoß gegen §132 StGB (Amtsanmaßung) besteht nicht. Jedoch könnte es ein Mißbrauch von Titeln, gemäß §132a Absatz 1 Nr. 1 StGB, sein.
Was soll das eigentlich? Die Eltern verbieten und Du erlaubst es? Warte ab, bis der Vater das merkt, dann hast Du ein Problem am Hals!
Buchfink am 7. Mai 2009 11:24 Jetzt mal den erzieherischen Aspekt ausgeklammert....
Die Jungs verpetzen das schon nicht (weil sie ja Internet wollen). Und der Vater ist einer der einzigen Nachbarn, mit denen ich gut auskomme.
Das mit dem guten Auskommen dürfte sich spätestens nach Deiner Aktion erledigt haben. Polizei hin oder her, wenn ich davon Wind bekäme würde ich Dich einfach mal ganz unbürokratisch ohne Zeugen 'auf dem Parkplatz treffen' wollen...
Buchfink am 7. Mai 2009 12:27 Nett ausgedrückt und die Art, wie Du Deinen Sarkasmus benutzt, lässt mich erahnen, dass Du den Grad der Ernsthaftigkeit der Frage ebenfalls schon längst erahntest.
Richtig DH dafür. Der Vater - ein Polizist - ist wie jeder Vater veranwortlich was die Kids so treiben und sperrt Sachen im Netz und der Buchfink gibt es wieder frei mann mann mann
Buchfink am 7. Mai 2009 11:27 Aber nicht nachts (da ändere ich den Schlüssel) und gewisse Pornoseiten werden auch blockiert...
U n g l a u b l i c h !!!!!!!!!!!

Den Nachbarskindern das Surfen auf Deinem Netz entgegen den Vorgaben der Eltern zu gestatten halte ich eher für rechtlich problematisch.
Ansonsten halte ich ich die Idee an sich für ziemlich sinnfrei.
Aber nenn Deinen Hotspot nur "Polizei-LÜbeck" dann weiß ich auch bald genau wo Du wohnst ;-)
Buchfink am 7. Mai 2009 11:26 Nicht nachts (da ändere ich den Schlüssel) und gewisse Pornoseiten werden auch blockiert...
OnkelFrank am 7. Mai 2009 13:12 wozu, die gewissen Pornoseiten funktionieren doch auch am Tag?
Buchfink am 7. Mai 2009 13:15 So war es nicht gemeint. Diese Pornoseiten sind grundsätzlich gesperrt, aber nachts wird allgemein das Netzwerk abgeschaltet.
ich hätte eher damit ein Problem mein Funknetz völlig ungeschützt zu lassen, wenn da einer rein geht und illegale Sachen macht dann hast du erst einmal den Ärger und musst womöglich noch als Mitstörer haften. Was die Kinder angeht, dazu wäre ich auch nicht bereit, den ich hätte keine Lust mich mit meinem Nachbarn wegen so etwas an zu legen. Ich betreibe mein Funknetz verschlüsselt, so habe ich die Kontrolle darüber wer meine Internetzugang nutzt.
Buchfink am 7. Mai 2009 11:47 Natürlich sind dutzende Seiten und Ports gesperrt. Auch lasse ich sie nicht rund um die Uhr teilhaben.
Den erzieherischen und nachbarschaftlichen Aspekt mal ausgeklammert: Probleme mit der Namensgebung dürfte ich aber keine bekommen, oder?
Der Name macht rechtlich kein Problem, aber er verleitet zu Hackversuchen. Eines solltest du noch bedenken, das Konfigurationsinterface deines Routers ist nur noch durch Benutzername und Password gesperrt, denn alle Benutzer des WLan könne da ohne Probleme ran. Ich wäre nicht so Leichtsinnig wie du. Was den Aspekt mit den Nachbarskindern angeht, da musst du selber Wissen was du tust.

Eigentlich nicht, aber eine Herausforderung für Hacker. Ich würde es nicht so nennen.

Du meinst wohl eher, der Vater soll wissen was Sache ist?
Buchfink am 7. Mai 2009 11:22 Der Vater hat ebenfalls ein ungesichertes Netzwerk. Glaube nicht, dass er weiß, wo dieses Netzwerk herkommt.

der Netzwerkname ist frei verfügbar. Ob der Name " Polizei-Lübeck" geschützt ist, weiß ich nicht.Nenne ihn doch InternetPolizei Lübeck. Ich glaube den Namen gibt es nicht.
Buchfink am 7. Mai 2009 11:25 Ob die Polizei in Lübeck wirklich diesen auffälligen Namen benutzen würde ist fraglich.
Vielen Dank für eine Antwort mit Hand und Fuß.