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Der Hauptmieter zahlt nicht mehr seine Miete an den Vermieter. Was passiert mit dem Untervermieter?

gefragt von lion408 am 02.04.2009 um 22:06 Uhr

Folgende Situation: Ein Mieter hält sich längere Zeit im Ausland auf und hat seine Wohnung untervermietet. Der Untermieter zahlt seine Miete stets pünktlich an den Hauptmieter bzw. hat diese im Voraus für die gesamte Mietdauer gezahlt. Nun stellt sich heraus, dass der Hauptmieter an den Vermieter die Miete nicht gezahlt hat und der Vermieter das übliche Prozedere über Mahnung bis hin zur Zwangsräumung durchziehen wird. Der Hauptmieter ist jedoch wie gesagt im Ausland und definitiv nicht erreichbar. Richtet sich eine Zwangsräumung auch gegen den Untervermieter obwohl zwischen ihm und dem Vermieter kein Vertragsverhältnis besteht?

Zur Info: ist keine theoretische Frage aus dem Jura-Studium, sondern Realität. Der Untermieter bin ich und ich brauche die Wohnung noch für mindestens 4 Monate und habe meine Miete natürlich für 6 Monate im Voraus gezahlt und bin wie es aussieht nun der Dumme. Wie lange würde im Zweifelsfalle ein Mahnverfahren mit Zwangsräumung dauern und betrifft mich das überhaupt?


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casilein
beantwortet von casilein am 2. April 2009 22:10
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Tatsache ist, dass der Hauptmieter nix mehr zu vermieten hat, wenn er geräumt wird. Du könntest ihm gegenüber Schadensersatz geltend machen.
Außerdem könntest Du Dich gegenüber dem Vermieter als Nachmieter empfehlen... :-)

Kommentar von lion408 am 2. April 2009 22:15

Dein erster Satz klingt logisch - auch wenn er mir nicht gefällt...


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 2. April 2009 22:09
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Natürlich wärst Du von einer Räumung betroffen! Der Vermieter hat nur einen Vertrag mit dem Hauptmieter, Du und Dein Schicksal muss also den Vermieter überhaupt nicht interessieren. Dumm gelaufen!


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 2. April 2009 22:11
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Vertragspartner des Vermieters und auch des Untermieters ist der Hauptmieter. Die Räumungsklage wird unabhängig von eventuellen weiteren Verpflichtungen des Hauptmieters durchgeführt, d.h. auch Untermieter werden vor die Tür gesetzt.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 2. April 2009 22:12
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Wer bezahlt schon Miete im Vorraus?

Wohl weil der Hauptmieter im Ausland ist.

Wenn du die finanziellen Mittel hast, bitte den Eigentümer dich noch so lange in der Wohnung zu lassen, wie du sie brauchst.

Ansonsten wirst du wohl ausziehen müssen, sobald die Zwangsräumung ansteht. Du hast mit dem EIgentümer keinen Vertrag, also ist er dir auch zu nichts verpflichtet.


ullagio
beantwortet von ullagio am 2. April 2009 22:07
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Hauptsache ,die Miete wird bezahlt

Kommentar von lion408 am 2. April 2009 22:08

wie ich schon sagte, der Vermieter bekommt keine Miete, weil der Hauptmieter nicht zahlt


bk7501
beantwortet von bk7501 am 2. April 2009 22:08
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das klingt übel =/ schon mal beim mietschutzverband nachgefragt? bzw. sonst wende dich direkt an einen anwalt. aber solange eine schriftliche vereinbarung zwischen den beiden parteien besteht, solltest du dir normal darüber keine gedanken machen müssn

Kommentar von 4089934dd3f2f7b53e5ff379071d4c9fsmallbk7501 am 2. April 2009 22:11

also gedanken darüber..dass du darauf sitzen bleibst...aber die situation, is hald beschissn... einfach mit den leuten reden. alles andere, einfach gesagt...ergibt sich


gartenfee
beantwortet von gartenfee am 2. April 2009 22:09
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also rein juristisch bin ich etwas überfragt, was da wirklich 100% korrekt ist. aber ich würde mich an deiner stelle mal direkt an den vermieter wenden. hast du denn eine quittung über die zahlung der miete? ich denke, der hauptmieter hat auch gar nicht das recht, seine wohnung komplett unter zu vermieten. das ist jedenfalls noch mein stand der dinge.

und dann würd ich mal zu einer rechtsberatung gehen an deiner stelle. es gibt den mieterverein. die haben eigentlich fast überall ihre büros und sprechzeiten. auch für nicht-mitglieder. muß man sich kundig machen, wo das geht. (also z.b. googeln)


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 2. April 2009 22:11
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Zwangsräumung dauert 1,5 Jahre, bis alle instanzen durch sind. Dir kann nichts passieren da du keine Vertragsverhältnis hast mit dem V. Wenn du an den V zahlst wirst du vertargsbrüchig gegenüber dem Hauptmieter. Dann hat er Möglichkeiten gegen dich vorzugehen. Ist das denn offiziell? denn der V muss sein Einverständnis zur Untervermietung geben.

Wenn alles richtig ist muss sich der V an den hauptmieter wenden. Pech.....

Kommentar von lion408 am 2. April 2009 22:14

Das Untermietverhältnis ist mit Kenntnis und Zustimmung des Vermieters geschlossen worden.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 2. April 2009 22:15

Ich glaube kaum, dass der Hauptmieter durch alle Instanzen geht - der hat sich verpisst und wird ggf. schon die Kündigung akzeptieren. Alles andere kommt ihm nur teuer zu stehen, da Anwälte und Gericht ja auch Geld sehen wollen.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 6. April 2009 13:26

wieso Hauptmieter - wenn schon Vermieter


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 2. April 2009 22:11
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Zwangsräumung dauert.

Aber ich würde trotzdem mit dem Vermieter reden.

Er hat ja ein Pfandrecht an den Möbeln etc. des Hauptmieters.

Vielleicht ergibt sich da ein Kompromiss

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 2. April 2009 22:17

Von der fristlosen Kündigung bis zur Verhandlung wegen Räumungsklage dauert es 2 Monate, habe ich gerade miterlebt. Wenn es denn überhaupt zur Klage kommt und der Hauptmieter nicht einfach die Kündigung akzeptiert.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 3. April 2009 00:47
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wie schön daß du gelernt hast daß mietforderungen für größere zeiträume als einen monat meist mit liquidität zu tun haben. sowas lernt man fürs leben. eine überweisung der miete an den vermieter wärde die bessere variante gewesen. jetzt ist das recht auf seiten des vermieters, wenn er fristlos kündigt. aber bis zu einer räumung dauert es eine weile

setz dich mit dem vermieter zusammen, zeig ihm deinen zahlungsbeleg und versuche eine lösung mit ihm auszuhandeln


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 3. April 2009 08:56
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Habe Dienstag den ersten Termin wegen Räumung bekommen, die Klage wurde zugestellt im September 2008.

Also, in Deinem Fall würde ich mir keine Sorgen machen.

Gegenüber dem Vermieter bist Du ohne Rechtsschutzbedürfnis und bis der Gerichtsvollzieher kommt, kann es dauern. Von den Kosten für den Vermieter mal abgesehen.

Achte darauf, daß keine Dir gehörenden Sachen konfisziert werden. Viel Glück.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 6. April 2009 13:27

ach noch non Spezie


vincero
beantwortet von vincero am 3. April 2009 11:03
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wenn der aufenthaltsort, also die adresse nicht bekannt ist verzögert sich alles gleich im anfangsstadium weil eine klage nicht zugestellt werden kann. wohn in aller ruhe die 4 monate ab. wenn du ausziehst gibst du dem vermieter die schlüssel gegen quittung und der wird sich freuen so zugang zu den räumen zu haben. wenn du die wohnung länger behalten willst biete ihm an danach die miete an ihn zu zahlen. natürlich kann er dir keinen vertrag geben und dich dann jederzeit raussetzen weil der flüchtling solange der mieter bleibt bis das gericht entschieden hat. eventuelle nebenkostenabrechnung können auch nur an den hauptmieter gehen, damit hast du nix zu tun.


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