Dann kam er rein und sah sich um und meinte er dürfe das sei gesetzlich geregelt. Stimmt das?
nein. hast Du seinen Namen? Anzeige wg. Nötigung und Hausfriedensbruch wäre vielleicht mal eine passende Antwort.
das heisst Hausfriedensbruch und ist strafbar - auch für die GEZ! Also anzeigen!

Das ist Hausfriedensbruch, und wenn du dich angegriffen fühlst, darfst du ihn sogar unsanft zurückschubsen und die Tür schließen. Polizei rufen.
GEZ-Typen haben nicht mehr Rechte als ganz gewöhnliche Drücker oder anderer Abschaum.
Das ist die 100 Punkte Antwort. Mehr muss man dazu ned sagen. :-)

Nein. Wenn er gegen Deinen ausdrücklichen Willen die Wohnung betreten hat, kannst (und solltest) Du ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen!

nein, das ist hausfriedensbruch, sofort anzeigen dieses ar..... lass dir das nicht gefallen, die leute sind nicht bei der gez angestellt sondern arbeiten auf provisionsbasis. also sofort zur polizei. unverschämt!!

NEIN, das darf der nicht.. wenn dann nur im beisein der polizei..
Mariposa68 am 19. Februar 2009 13:37 Du hast abgeschrieben :-)
medic am 19. Februar 2009 13:37 nö.. gleich schnell würde ich sagen..
teppichhai am 19. Februar 2009 13:37 Hm ... die Polizei braucht doch einen Durschungsbefehl oder?
teppichhai am 19. Februar 2009 13:38 Durchsuchungsbefehl
akademikus am 19. Februar 2009 13:40 .... braucht sie, ich meine einen durchsuchungsbefehl. es sei denn es ist gefahr im verzuge, aber das fällt hier ja wohl flach!!
MikeFFM am 20. Februar 2009 08:56 Durchsuchungsbeschluss... klingt nicht nur korrekter, ist es auch!
Die Polizei interessiert nicht, ob die GEZ in die Wohnung will. Niemals würde ein Durchsuchungsbefehl für die GEZ ausgestellt werden.
was soll die Polizei wieder damit zu tun haben, dass die GEZ in die Wohnung will? Und übrigens darf auch die Polizei nicht "einfach so" rein.

Da Du nicht verpflichtet bist, ihn rein zu lassen, darf er sich (meiner Meinung nach) auch nicht mit (sanfter) Gewalt Zugang verschaffen. Hausfriedensbruch? Beschwerde einlegen?!
Kannst evtl sogar Anzeigen! Er darf ohne deinen Willen nicht in die Wohnung rein. Vorallem nicht dich dran zu hindern die Tür zu schließen.

Das ist Hausfriedensbruch und strafbar, was der GEZ-Geier da gemacht hat und Du mußt ihn absolut nicht in Deine Wohnung lassen -basta- !!
Nein, das ist nicht zulässig. Würde sogar ne Anzeige erstatten, ansonsten haben wir ja bald wieder Stasi Zustände
Nein, darf er nicht. Anzeigen wegen Hausfriedensbruch. Und das sofort. Den Spinnern gehört mal richtig auf die Finger gekloppt!

Wenn er nochmal wieder kommt, leg ihm eine Schlinge um den Fuß und mach die Tür fest zu :-)
http://www.wohnung.com/gez-gebuehrenvernichtungsmaschine/

No way!! Polizei rufen, auch wenn er schon wieder abgehauen ist!
Da würde ich mich aber heftigst bei seinem Vorgesetzten beschweren

Sofort Polizei rufen so was darf er absolut nicht
nein eig net außer er würde ein durchsuchungbefehl haben aber das gibt es nua bei der polizei !!
einen durchsuchungsbeschluss gibts nicht BEI der Polizei, sondern muss von einem Gericht ausgestellt werden.
leanderchen am 19. Februar 2009 13:51 Genau! Und damit darf die Polizei in die Wohnung rein, aber nicht irgendwer von irgend einer Organisation (ja, ich weiß, was die GEZ ist, ich habe aber bewusst übertrieben).
naja, die Gerichtsvollzieher können auch einen Durchsuchungsbeschluss bekommen ;-). Aber es muss jedenfalls mal ein entsprechender Grund vorliegen. Im übrigen geb ich Dir Recht

Nein, das ist Hausfriedenbruch und Nötigung. Wenn es ernst wird, bekommt er allerdings einen Durchsuchungsbeschluss.

das ist hausfriedensbruch wenn er ohne polizei begleitung und entsprechendem papier kommt
Ich kann mich nur wiederholen. Bombe in die GEZ und ruh ist in dem Scheiß Laden.

Das ist Hausfriedensbruch du kannst ihn bei der Polizei anzeigen. Er darf nur in Begleitung der Polizei und dem richtigen schreiben dazu in Deine Wohnung treten ansonsten NICHT! Du kannst dich auch bei der GEZ direkt beschweren.

Damit begeht er Hausfriedensbruch sie hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgeb%C3%BChrenbeauftragter

Eindeutig Hausfriedensbruch, kannst ihn anzeigen.

Nur wenn er einen Hausdurchsuchungsbefehl hat.
MikeFFM am 19. Februar 2009 13:46 Kriegt die GEZ aber nicht! Sind zu 99,9% hohle Drohungen!

Nein, darf er nicht, und ich würde es ihm nicht durchgehen lassen! Wäre es meine Wohnung gewesen, hätte er umgehend nachdem ich mein Hausrecht durchgesetzt hätte, Bekanntschaft mit meinen Kollegen vom Rettungsdienst gemacht! Angezeigt hätte ich ihn zusätzlich mit Vergnügen!
Nein das ist Hausfriedensbruch, zeig ihn an. Wenn das nochmal passieren sollte ruf sofort die Polizei.