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der GEZ Kontrolleur stellte den Fuß in meine Wohnungstür und drückte dagegen als ich zumachen wollte

gefragt von geraldine0715geraldine0715 am 19.02.2009 um 13:36 Uhr

Dann kam er rein und sah sich um und meinte er dürfe das sei gesetzlich geregelt. Stimmt das?


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anonym
beantwortet von amiria71 am 19. Februar 2009 13:37
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nein. hast Du seinen Namen? Anzeige wg. Nötigung und Hausfriedensbruch wäre vielleicht mal eine passende Antwort.


anonym
beantwortet von florian040 am 19. Februar 2009 13:37
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das heisst Hausfriedensbruch und ist strafbar - auch für die GEZ! Also anzeigen!


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 19. Februar 2009 13:37
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Das ist Hausfriedensbruch, und wenn du dich angegriffen fühlst, darfst du ihn sogar unsanft zurückschubsen und die Tür schließen. Polizei rufen.

GEZ-Typen haben nicht mehr Rechte als ganz gewöhnliche Drücker oder anderer Abschaum.

Kommentar von forexmike am 20. Februar 2009 09:02

Das ist die 100 Punkte Antwort. Mehr muss man dazu ned sagen. :-)


Baiana
beantwortet von Baiana am 19. Februar 2009 13:38
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Nein. Wenn er gegen Deinen ausdrücklichen Willen die Wohnung betreten hat, kannst (und solltest) Du ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen!


akademikus
beantwortet von akademikus am 19. Februar 2009 13:39
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nein, das ist hausfriedensbruch, sofort anzeigen dieses ar..... lass dir das nicht gefallen, die leute sind nicht bei der gez angestellt sondern arbeiten auf provisionsbasis. also sofort zur polizei. unverschämt!!


medic
beantwortet von medic am 19. Februar 2009 13:36
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NEIN, das darf der nicht.. wenn dann nur im beisein der polizei..

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 19. Februar 2009 13:37

Du hast abgeschrieben :-)

Kommentar von 0d20326e6155cae6bb2b510bfc2cc01esmallmedic am 19. Februar 2009 13:37

nö.. gleich schnell würde ich sagen..

Kommentar von 6bdfe16d72eb72829a89e5bf9f6e0e10smallteppichhai am 19. Februar 2009 13:37

Hm ... die Polizei braucht doch einen Durschungsbefehl oder?

Kommentar von 6bdfe16d72eb72829a89e5bf9f6e0e10smallteppichhai am 19. Februar 2009 13:38

Durchsuchungsbefehl

(klingt besser)
Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 19. Februar 2009 13:40

.... braucht sie, ich meine einen durchsuchungsbefehl. es sei denn es ist gefahr im verzuge, aber das fällt hier ja wohl flach!!

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 20. Februar 2009 08:56

Durchsuchungsbeschluss... klingt nicht nur korrekter, ist es auch!

Kommentar von Volvoliebhaber am 19. Februar 2009 13:39

Die Polizei interessiert nicht, ob die GEZ in die Wohnung will. Niemals würde ein Durchsuchungsbefehl für die GEZ ausgestellt werden.

Kommentar von amiria71 am 19. Februar 2009 13:44

was soll die Polizei wieder damit zu tun haben, dass die GEZ in die Wohnung will? Und übrigens darf auch die Polizei nicht "einfach so" rein.


leanderchen
beantwortet von leanderchen am 19. Februar 2009 13:37
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Da Du nicht verpflichtet bist, ihn rein zu lassen, darf er sich (meiner Meinung nach) auch nicht mit (sanfter) Gewalt Zugang verschaffen. Hausfriedensbruch? Beschwerde einlegen?!


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 19. Februar 2009 13:36
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Nein, das darf er nicht.


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 19. Februar 2009 13:37
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Kannst evtl sogar Anzeigen! Er darf ohne deinen Willen nicht in die Wohnung rein. Vorallem nicht dich dran zu hindern die Tür zu schließen.


Novitaurus
beantwortet von Novitaurus am 19. Februar 2009 13:37
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Das ist Hausfriedensbruch und strafbar, was der GEZ-Geier da gemacht hat und Du mußt ihn absolut nicht in Deine Wohnung lassen -basta- !!


lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 19. Februar 2009 13:38
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Nein, das ist nicht zulässig. Würde sogar ne Anzeige erstatten, ansonsten haben wir ja bald wieder Stasi Zustände


anonym
beantwortet von Volvoliebhaber am 19. Februar 2009 13:38
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Nein, darf er nicht. Anzeigen wegen Hausfriedensbruch. Und das sofort. Den Spinnern gehört mal richtig auf die Finger gekloppt!


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 20. Februar 2009 06:57
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Wenn er nochmal wieder kommt, leg ihm eine Schlinge um den Fuß und mach die Tür fest zu :-)

http://www.wohnung.com/gez-gebuehrenvernichtungsmaschine/


anonym
beantwortet von madstop75 am 19. Februar 2009 13:36
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Nein, darf er nicht.


teppichhai
beantwortet von teppichhai am 19. Februar 2009 13:37
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No way!! Polizei rufen, auch wenn er schon wieder abgehauen ist!


schlumbl
beantwortet von schlumbl am 19. Februar 2009 13:37
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NEIEEN


snoopje
beantwortet von snoopje am 19. Februar 2009 13:37
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Da würde ich mich aber heftigst bei seinem Vorgesetzten beschweren


lamagoes
beantwortet von lamagoes am 19. Februar 2009 13:37
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Sofort Polizei rufen so was darf er absolut nicht


anonym
beantwortet von addfdf am 19. Februar 2009 13:37
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nein eig net außer er würde ein durchsuchungbefehl haben aber das gibt es nua bei der polizei !!

Kommentar von amiria71 am 19. Februar 2009 13:45

einen durchsuchungsbeschluss gibts nicht BEI der Polizei, sondern muss von einem Gericht ausgestellt werden.

Kommentar von De54bde66d6e47be2cec825a291b640dsmallleanderchen am 19. Februar 2009 13:51

Genau! Und damit darf die Polizei in die Wohnung rein, aber nicht irgendwer von irgend einer Organisation (ja, ich weiß, was die GEZ ist, ich habe aber bewusst übertrieben).

Kommentar von amiria71 am 19. Februar 2009 15:11

naja, die Gerichtsvollzieher können auch einen Durchsuchungsbeschluss bekommen ;-). Aber es muss jedenfalls mal ein entsprechender Grund vorliegen. Im übrigen geb ich Dir Recht


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 19. Februar 2009 13:38
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Nein, das ist Hausfriedenbruch und Nötigung. Wenn es ernst wird, bekommt er allerdings einen Durchsuchungsbeschluss.


anonym
beantwortet von Senja am 19. Februar 2009 13:38
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Das ist Hausfriedensbruch- zeige ihn an.


curafe
beantwortet von curafe am 19. Februar 2009 13:39
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das ist hausfriedensbruch wenn er ohne polizei begleitung und entsprechendem papier kommt


anonym
beantwortet von uli67 am 19. Februar 2009 13:39
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Ich kann mich nur wiederholen. Bombe in die GEZ und ruh ist in dem Scheiß Laden.


Anke82
beantwortet von Anke82 am 19. Februar 2009 13:39
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Das ist Hausfriedensbruch du kannst ihn bei der Polizei anzeigen. Er darf nur in Begleitung der Polizei und dem richtigen schreiben dazu in Deine Wohnung treten ansonsten NICHT! Du kannst dich auch bei der GEZ direkt beschweren.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 19. Februar 2009 13:40
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Damit begeht er Hausfriedensbruch sie hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgeb%C3%BChrenbeauftragter


Berserker
beantwortet von Berserker am 19. Februar 2009 13:40
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Eindeutig Hausfriedensbruch, kannst ihn anzeigen.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 19. Februar 2009 13:42
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Nur wenn er einen Hausdurchsuchungsbefehl hat.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 19. Februar 2009 13:46

Kriegt die GEZ aber nicht! Sind zu 99,9% hohle Drohungen!


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 19. Februar 2009 13:42
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Nein, darf er nicht, und ich würde es ihm nicht durchgehen lassen! Wäre es meine Wohnung gewesen, hätte er umgehend nachdem ich mein Hausrecht durchgesetzt hätte, Bekanntschaft mit meinen Kollegen vom Rettungsdienst gemacht! Angezeigt hätte ich ihn zusätzlich mit Vergnügen!


anonym
beantwortet von NicciNicoletta am 22. Februar 2009 13:27
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Nein das ist Hausfriedensbruch, zeig ihn an. Wenn das nochmal passieren sollte ruf sofort die Polizei.


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