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Der gelbe Schein

gefragt von Siggi0815 am 13.11.2008 um 18:53 Uhr

Hallo Leute! Ich habe da mal eine Frage.Wie ist das eigentlich? Ich habe einen Arbeitgeber, der nach dem ersten Ausfalltag in der Firma gleich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von mir verlangt. Warum ist das so? Kann das jeder Chef handhaben, wie er möchte? Ich bin so gut wie nie krankgeschrieben und eigentlich immer anwesend. Jetzt hat es mich aber auch erwischt. Wobei ich denke, dass es auch mit ein bisschen Ruhe besser wird. Möchte nicht gleich deswegen zum Arzt rennen. Kennt jemand sowas? Geht ihr dann auch sofort zum Arzt und lasst euch krankschreiben? In meinem Fall, finde ich es unnötig zum Arzt zu gehen und mich deswegen ein paar Tage krankschreiben zu lassen. Ist das nicht eigentlich so, dass man erst am dritten Ausfalltag zum Arzt geht und sich dann da den gelben Schein ab dem 3. Ausfalltag abholt oder wie ist das? Ich freue mich über jede Info von euch. LG, Siggi


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 13. November 2008 18:54
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Ja, der Chef kann das verlangen. Frag ihn, warum er das verlangt.

Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 13. November 2008 18:58

während deiner Arbeitszeit gehörst du in gewisser Weise deinem Boss, deshalb hat er mehr Rechte als du.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 13. November 2008 18:59

Klar, er hat ja die Arbeitsleistung "gekauft" und zahlt dafür mit einem Gehalt.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 13. November 2008 18:55
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Wenn es in der Firma so üblich ist, dann musst Du noch am selben Tag die Krankschreibung vorlegen, und dann muss man halt zum Arzt. Und wenn es nicht so schlimm ist, muss man auch mal die Zähne zusammenbeissen und zum Job gehen. Dein Gehalt willste ja auch pünktlich!!!

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 13. November 2008 18:58

es ist alles gesagt,DH


anonym
beantwortet von BaludDerBaer am 13. November 2008 18:55
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Das kann der Arbeitgeber verlangen. Ich würd lieber zum Arzt gehen als den Ruf zu bekommen blau zu machen!


moon73
beantwortet von moon73 am 13. November 2008 18:56
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Der Chef darf ab dem 1. Tag einen gelben Schein verlangen.Das ist in vielen Betrieben inzwischen so üblich. Guck doch einfach mal in deinen Arbeitsvertrag was dort steht.


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. November 2008 18:57
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''Ist das nicht eigentlich so, dass man erst am dritten Ausfalltag zum Arzt geht und sich dann da den gelben Schein ab dem 3. Ausfalltag abholt oder wie ist das?''


''Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.'' http://kuerzer.de/KCZW8aFBV

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 13. November 2008 19:02

DH


anonym
beantwortet von Maya1998 am 13. November 2008 18:55
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Und was ist mit den 2 Tagen davor?


anonym
beantwortet von Memmenie am 13. November 2008 18:56
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was hindert dich denn zum arzt zu gehen und erst mal 2-3 tage ne krankmeldung zu verlangen weil es dir nicht gut geht? Viele arbeitgeber verlangen schon ab 1. tag eine krankmeldung. Vorliegen muss sie aber spätestens am 3. tag.


anonym
beantwortet von hochglanz am 13. November 2008 18:56
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leider sagts du nicht über dein Anstellungsverhältnis - es kommt darauf an, WIE du angestellt bist, der Arbeitgeber hat das Recht schon nach dem 1. Tag eine Krankschreibung zu verlangen - bei Angestellte u. Beamte nach dem 3. Tag


blackrose84
beantwortet von blackrose84 am 13. November 2008 18:56
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kannst du so machen aber tust du es nich zieht er dir urlaub ab oder bekommst ne abmahnung wenn du kein gelben hast ausserdem must du am tag an dem du nicht kommst so früh wie möglich anrufen


maulwurf1975
beantwortet von maulwurf1975 am 13. November 2008 18:57
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Das kann er nicht verlangen. Was soll man denn sonst bei Magen-Darm-Grippe machen? Mitten in die Praxis...? Am 3.Tag hat er das Recht,bzw sie muss ihm dann vorliegen. Der Arzt kan rückwirkend krankschreiben... LG

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 13. November 2008 18:58

Nö, es gibt Jobs, da musst Du bis 13.00 Uhr die Krankschreibung wenigstens telefonisch bestätigen, das steht sogar in dem betreffenden Arbeitsvertrag

Kommentar von 5c07c13ce7e5a0c187483e5875718dafsmallmaulwurf1975 am 13. November 2008 19:04

Das stimmt. Telefonisch muss man sich vor dem regulären Arbeitsbeginn gemeldet haben und auch am gleichen Tag noch Bescheid sagen, ob man am darauf folgenden Tag kommen kann (so ist es bei uns/ öffentl. Dienst). Das andere Personal muss sich ja auf das Fehlen einstellen können. Aber die schriftliche Krankmeldung müsste erst am 3.Tag vorliegen, mit dem kompletten Zeitraum vom 1.-3. Tag. LG

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. November 2008 19:21

Es wird unterschieden zwischen Meldung der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber und der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

  • Die Meldung, dass man erkrankt ist, hat unverzüglich zu erfolgen

  • Die Vorlage der AU-Bescheinigung richtet sich nach der gesetzlichen Regelung (zu der ich hier einen link gepostet hab).

Zitat: ''2Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. 3Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.''

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. November 2008 19:01

''Das kann er nicht verlangen.''


Doch, kann er.

''Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.'' http://kuerzer.de/KCZW8aFBV

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 13. November 2008 19:02

maulwurf1975, der AG kann es verlangen.

Kommentar von 5c07c13ce7e5a0c187483e5875718dafsmallmaulwurf1975 am 13. November 2008 19:08

Dann ist es bei uns anscheinend anders geregelt. Wollte keine falsche Auskunft geben, sorry... LG


anonym
beantwortet von TanteBertha am 13. November 2008 18:57
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Der gelbe Schein muss in der Regel spätestens am 3. Tag in der Firma sein. Ausnahmen regelt der Arbeitgeber gern im Arbeitsvertrag. FRÜHER gab es mal die Regelung, dass man 3 Tage zu Hause bleiben kann ohne zum Arzt zu gehen und erst am 4. Tag die AU bringen muss. Trotzdem kann der AG eine AU-Bescheinigung des Arztes schon ab dem 1. Krankheitstag verlangen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. November 2008 19:04

''FRÜHER gab es mal die Regelung, dass man 3 Tage zu Hause bleiben kann ohne zum Arzt zu gehen und erst am 4. Tag die AU bringen muss.''

Die gibt es noch immer.

Kommentar von TanteBertha am 13. November 2008 20:01

Ich habe kürzlich gelesen, dass diese Regelung im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden kann, darum schrieb ich auch "früher". Und dann gilt, was im Vertrag steht. Deshalb wäre es von Vorteil, er/sie würde im Vertrag nachsehen bevor er/sie einen Fehler macht und möglicherweise sogar eine Abmahnung riskiert.


tinimini
beantwortet von tinimini am 13. November 2008 18:57
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Der hat vielleicht genug schwarze Schafe in seinen Reihen und will einfach nur auf Nummer sicher gehen.


blackrose84
beantwortet von blackrose84 am 13. November 2008 18:59
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aber steht doch normal im vertrag wan wie und wo du was zu machen hast

Kommentar von Siggi0815 am 13. November 2008 19:05

Ich bin Azubi und naja... leider steht nichts im Vertrag.. aber danke erstmal dafür.. dann weiß ich Bescheid.


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