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Der Ex-Mann einer Bekannten hat das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn erhalten,

gefragt von Tommmi2006Tommmi2006 am 06.10.2007 um 18:29 Uhr

indem er mit dem Sohn in ein anderes Bundesland zog usw.etc...Unschöne Geschichte. Meine Bekannte wurde damals (vor 10Jahren) von ihm sehr eingeschüchtert und hat somit nie und nirgends erwähnt, dass er (der Ex-Mann) hascht (Er zieht sich dazu stundenlang in sein Büro zurück und raucht seine Drogen). Sein Sohn denkt, er raucht Zigaretten und arbeitet.... Jetzt kommt meine Frage: Da der Ex-Mann jetzt mehr Unterhalt fordert, frage ich mich, ob er überhaupt das Kind (ca. 14 Jahre) haben darf, wenn er hascht??? Und ob ihm, auch wenn er hascht, Unterhalt zusteht..... Zusatzfrage: Wieviel Hasch ist eigentlich erlaubt??


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 6. Oktober 2007 18:46
12x
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Ich will nicht ausschließen, daß das eine oder andere Gericht hier das Sorgerecht entziehen würde, halte das aber bei der Sachlage nicht für sehr wahrscheinlich.

Immerhin ist des Vater ja so verantwortungsbewußt, daß er sich zum Rauchen von Haschisch in sein Büro zurückzieht, so daß sein Sohn, wie Du schreibst, gar nichts davon ahnt. Unter diesen Umständen ist es sehr unwahrscheinlich, daß das Sorgerecht allein darauf gestützt entzogen würde.

Einen Einfluß auf seinen Unterhaltsanspruch sehe ich hier auch nicht.

Die geduldete (nicht etwa erlaubte) Menge ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Mit dem Sorgerecht oder dem Unterhaltsanspruch hat das aber gar nichts zu tun.


polarfuchs
beantwortet von polarfuchs am 6. Oktober 2007 18:40
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Zunächst gilt festzustellen, dass der Besitz und Erwerb von Hasch illegal und damit nicht gesetzeskonform ist. Wenn die Exfrau einen dauerhaften Konsum nachweisen kann und zusätzlich noch einen negativen Einfluss auf das Kind nachweisen kann, sind die Chancen in der Regel gar nicht schlecht. Hängt aber immer-wie "Indy72" schreibt, vom jeweiligen Richter ab. Wenn die Exfrau das Sorgerecht anstrebt, muss sie natürlich auch gewisse Kriterien erfüllen. Denn sonst kann im schlimmsten Fall keiner das Sorgerecht bekommen. Und das geht dann erst Recht zu Lasten des Kindes.


anonym
beantwortet von berlin47112 am 6. Oktober 2007 18:46
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da du kein beteiligter bist ist das alles nur gerede und somit nur spekulation.....

Kommentar von 1a6994495e36bcc028ad6f9f866a8e89smallTommmi2006 am 7. Oktober 2007 00:07

Es gibt hier sehr viele gute Antworten, aber deine Aussage ist nur unqualifiziert und hilft niemandem, außer vielleicht dir. Übrigens: Du musst hier nicht antworten, wenn du keine Antwort weißt.


Schiebedach
beantwortet von Schiebedach am 6. Oktober 2007 19:23
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Ein Entzug des Sorgerechts kommt infrage, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist (§§ 1666 ff BGB), wobei "Wohl des Kindes" ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, der der Beurteilung des Gerichts vorbehalten ist. Das Gericht zieht in den von tommi angeführten Fällen das Jugendamt hinzu. Der Mißbrauch von Stoffen, die dem BtMG unterworfen sind, könnte eine derartige Kindeswohlgefährdung beinhalten. Es kommt also darauf an, ob der BtM-Mißbrauch überhaupt beweisbar ist. Das alles hat aber mit Unterhaltsansprüchen des Kindes nichts zu tun.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 6. Oktober 2007 18:33
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Das sehen die Gerichte durchaus unterschiedlich. Manche meinen, dass Grogensüchtige kein Sorgerecht haben durften, andere meinen, dass ja, wenn sie sich gesetzeskonform verhalten und nicht kriminell sind, da das Kind sie gesellschaftlich stärkt. Ich sehe einen kontroööierten Haschkonsum nicht so eng wie den Alk.



demosthenes
beantwortet von demosthenes am 7. Oktober 2007 16:14
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Als hier die Mutter zweier kleiner Kinder starb, gab das Jugendamt (aus Kostengründen?) beide zum an der Nadel hängenden, getrennt lebenden Vater und seiner ebenfalls drogenabhängigen neuen Frau, obwohl Pflegeeltern bereit standen.


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