Ich habe da irgendetwas gelesen. Stimmt es, dass der Konsum von illegalen Drogen nicht strafbar ist, alles andere aber schon?
Wie willst du eine Droge konsumieren, wenn du sie nicht zuvor erworben und besessen hast?

Das ist tatsächlich so. Allerdings ist es eher selten, daß konsumiert wird, ohne vorher Besitz zu begründen.
Ein besitzloser - und damit strafloser - Konsum läge z.B. dann vor, wenn jemand, ohne zu der Gruppe zu gehören, an einem in dieser kreisenden Joint zieht, der sofort weitergereicht wird.
War wohl mal so, aber jetzt ist doch nach diesem betäubungsmittelgesetz der Besitz auch strafbar (und damit ist ja kein Konsum mehr möglich).

jaja das schöne RECHT. aber es ist wirklich so der reine Konsum ist nicht straftbar. heisst wenn dich nen bulle beim näschen ziehen erwischt und du aber nichts mehr dabei hast, keine Strafe. Erwischt der dich und du hast noch nen paar gramm auf de tasch. Anzeige wegen verstoß BTM. Allerdings oftmals eingestellt wegen geringfügiger Mengen und eigenbedarfs. Jedoch variert das von Bundesland zu bundesland.

Der Eigenkonsum an sich ist nicht strafbar, aber laut Betäubungsmittelgesetz ist der Besitz strafbar. Also geht es nicht.
firstguardian am 21. November 2008 18:42 Es geht schon!
Smash am 21. November 2008 19:51 Aber wie willst Du denn etwas konsumieren, daß Du gar nicht besitzen darfst. Wenn jemand anderes Dich damit füttert, würde nur der sich strafbar machen, dann konsumierst Du ohne es zu besitzen. Damit kämst Du aber vor einem Richter nicht durch.
Kenn ich auch so, aber paradox ist das schon, den ohne besitz kein konsum

wie willst du konsumieren wenn alles andere im vorwege schon verboten ist!
zum Beispiel wenn jemand anderes eine "Zigarette" hält an der man dann zieht. Dann besitzt man diese Droge ja nicht sondern nimmt sie nur zu sich
genau das hab ich mir ja eben auch gedacht, das geht ja gar nicht! deswegen hab ich jetzt mal die frage gestellt, um sicher zu gehen, weil ich ein referat halten muss.
Ein Freund setzt Dir ´nen Schuß! - noch fragen!
Oder so.