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Der Besitz, Handel und Erwerb von illegalen Drogen ist strafbar. Und er Konsum?

gefragt von evelein am 21.11.2008 um 18:33 Uhr

Ich habe da irgendetwas gelesen. Stimmt es, dass der Konsum von illegalen Drogen nicht strafbar ist, alles andere aber schon?

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Drogen x 1.215 illegal x 389 Konsum x 148

anonym
beantwortet von Regenmacher am 21. November 2008 18:35
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Wie willst du eine Droge konsumieren, wenn du sie nicht zuvor erworben und besessen hast?

Kommentar von evelein am 21. November 2008 18:38

genau das hab ich mir ja eben auch gedacht, das geht ja gar nicht! deswegen hab ich jetzt mal die frage gestellt, um sicher zu gehen, weil ich ein referat halten muss.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 21. November 2008 18:40

Ein Freund setzt Dir ´nen Schuß! - noch fragen!

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 21. November 2008 18:45

Oder so.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 21. November 2008 18:40
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Das ist tatsächlich so. Allerdings ist es eher selten, daß konsumiert wird, ohne vorher Besitz zu begründen.

Ein besitzloser - und damit strafloser - Konsum läge z.B. dann vor, wenn jemand, ohne zu der Gruppe zu gehören, an einem in dieser kreisenden Joint zieht, der sofort weitergereicht wird.


anonym
beantwortet von Reisende am 21. November 2008 18:35
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War wohl mal so, aber jetzt ist doch nach diesem betäubungsmittelgesetz der Besitz auch strafbar (und damit ist ja kein Konsum mehr möglich).


Whitecoma
beantwortet von Whitecoma am 5. Dezember 2008 12:01
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jaja das schöne RECHT. aber es ist wirklich so der reine Konsum ist nicht straftbar. heisst wenn dich nen bulle beim näschen ziehen erwischt und du aber nichts mehr dabei hast, keine Strafe. Erwischt der dich und du hast noch nen paar gramm auf de tasch. Anzeige wegen verstoß BTM. Allerdings oftmals eingestellt wegen geringfügiger Mengen und eigenbedarfs. Jedoch variert das von Bundesland zu bundesland.


Smash
beantwortet von Smash am 21. November 2008 18:41
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Der Eigenkonsum an sich ist nicht strafbar, aber laut Betäubungsmittelgesetz ist der Besitz strafbar. Also geht es nicht.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 21. November 2008 18:42

Es geht schon!

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 21. November 2008 19:51

Aber wie willst Du denn etwas konsumieren, daß Du gar nicht besitzen darfst. Wenn jemand anderes Dich damit füttert, würde nur der sich strafbar machen, dann konsumierst Du ohne es zu besitzen. Damit kämst Du aber vor einem Richter nicht durch.


funny69
beantwortet von funny69 am 21. November 2008 18:36
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Kenn ich auch so, aber paradox ist das schon, den ohne besitz kein konsum


frischling
beantwortet von frischling am 21. November 2008 18:36
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wie willst du konsumieren wenn alles andere im vorwege schon verboten ist!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 21. November 2008 18:59

zum Beispiel wenn jemand anderes eine "Zigarette" hält an der man dann zieht. Dann besitzt man diese Droge ja nicht sondern nimmt sie nur zu sich


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