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Der Bausparvertrag meines Grossvaters...

Frage von chilla31 chilla31

Hallo Leute,ich brauche einen Tipp von Euch..vor ca. 3 Jahren ist mein Grossvater verstorben,der nun mir und meinem Bruder einen Bausparvertrag hinterlassen hat,das dumme daran ist,ich erfuhr erst vor ein paar Wochen von Verwande von diesem angeblichen Bausparvertrag,nun..wie ist es,da ich ja damals das Erbe ausgeschlagen habe..habe ich dann noch ein Recht,mich nach diesem Bausparvertrag zu erkundigen und wo mache ich das?

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Antworten (11)

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    Antwort von newcomer newcomer

    ausgeschlagen ist aus und vorbei

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    n'abend newcomer; bitte beachten, dass die Ausschlagung einer Erbschaft nichts mit dem Bezugsrecht einer Lebensversicherung/Bausparvertrages zu tun hat; die Leistungen aus diesem Vertrag fallen nicht in die Erbmasse; ist schon aus folgender Überlegung logisch: der Erblasser schließt eine Lebensversicherung ab und setzt z.b. eine bestimmte Person als Leistungsempfänger im Falle seines Todes ein; also kann es doch nicht sein, dass dieser Betrag aus der Versicherung an die Erben fällt; Gruß guppy

    Kommentar von WhiteAngelmzg WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg

    und nun an dieser Stelle nocheinmal:

    ein Bausparvertrag ist etwas grundlegend anderes als eine Lebensversicherung. ein bausparvertrag fällt sehrwohl unter die erbmasse.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    das ist falsch bei Abschluss eines Bausparvertrages erfolgt eine Begünstigung für den Todesfall; aufgrund der Begünstigung geht der Bausparvertrag im Falle des Todes ausserhalb des Nachlasses mit allen Rechten und Pflichten auf den Begünstigten über:

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    die Begünstigung für den Todesfall ist ein Vertrag zu gunsten Dritter (328 BGB);

    Der Erwerb der Rechte aus einem Bausparvertrag im Todesfall des Vertraginhabers stellt eine Zuwendung an den Begünstigten dar.

    Der Begünstigte erwirbt die Rechte aus dem Bausparvertrag unmittelbar, so dass sie nicht zum Nachlass des Verstorbenen gehören. Der Begünstigte ist berechtigt, anstelle des Verstorbenen in den Bausparvertrag als Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten einzutreten.

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    Antwort von wolle59 wolle59

    Nein, no, nickes , nüscht, njet , nada, vergiss es!

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    Antwort von grisu05 grisu05

    Das dürfte sich mit der Ausschlagung des Erbes erledigt haben.

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    Antwort von curafe curafe

    nein, der zug ist abgefahren

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    Antwort von Stalkerman Stalkerman

    Jep der Zug ist abgefahren.

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    Antwort von wienochmal wienochmal

    du hast vielleicht noch ein recht.....aber moralisch kaum zu verantworten.....

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    noch ein Aspekt zur Moral: nimm als Beispiel der Großvater schließt für den Enkel eine Ausbildungsversicherung ab oder eben einen Bausparvertrag um dem Enkel den Einstieg in das Berufsleben oder die Ausbildung zu erleichtern; stirbt der Großvater, dann fallen die Verträge von Gesetzes wegen im Moment des Todes an die Begünstigten und zwar ausserhalb des Nachlasses; das ist auch gut so; ob der Nachlass des Großvaters aus irgendwelchen Gründen überschuldet ist, darf für den Übergang auf den Begünstigten keine Rolle spielen;

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    Antwort von rubensdario rubensdario

    Wenn der Grossvater bereits im Bausparvertrag die Begünstigung abgegeben hat, dann fällt der Vertrag nicht unter die ausgeschlagene Erbmasse. Der Vertrag wird auch ohne Vorbehalte weitergeführt. Man sollte sich mit Kopie der Sterbeurkunde an die Bausparkasse wenden.

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Bausparverträge sind nicht unbedingt der Erbmasse zuzurechnen ! Es sei denn es gibt keinen Begünstigten aus dem Vertrag!

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Alle Antworten sind insoweit falsch als die Ausschlagung der Erbschaft nichts mit einem Bezugsrecht aus einer Lebensversicherung oder einem Bausparvertrag zu tun hat

    die Leistungen aus diesen Verträgen fallen nicht unter die Erbschaft; sie gehen direkt auf den im Vertrag als Begünstigten eingetragenen über; auch wenn der Erbe die Erbschaft ausschlägt, aber im Vertrag als Begünstigter eingetragen ist, erhält er die Leistung;

    Hat der Versicherungsnehmer einen Bezugsberechtigten bestimmt, erwirbt der Bezugsberechtigte beim Tod des Versicherungsnehmers einen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung auf Auszahlung der Versicherungssumme (§§ 328, 331 BGB). Der Erwerb fällt nicht in den Nachlass. Dies gilt gem. § 166 II VVG auch dann, wenn als Bezugsberechtigte nur pauschal "die Erben" oder "mein Erbe"; benannt sind (OLG Schleswig, ZEV 1995, 415).

    Kommentar von WhiteAngelmzg WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg

    schön und gut.

    ein bausparer ist aber kein versicherter (wogegen sollte ein bausparvertrag auch versichern). ein bausparvertrag ist schließlich auch nur eine geldanlage, wie ein sparbuch bspw.

    folglich ist die einzige falsche antwort von dir.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    das ist nicht richtig; ich habe auch nie behauptet, dass der Bausparer ein Versicherter ist; ein Bausparvertrag ist eben nicht nur eine Geldanlage wie ein Sparbuch; nach den allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge enthalten diese eine Begünstigten-Klausel; somit fallen im Falle des Todes des Bausparers alle Ansprüche aus dem Bausparvertrag ausserhalb des Nachlasses an den Begünstigten.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    die Begünstigungsabrede ist ein Vertrag zu gunsten Dritter und die Rechte aus dem Bausparvertrag gegen im Moment des Ablebens des Bausparers ohne Eínschränkung auf den Begünstigten über;

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    Antwort von chilla31 chilla31

    ich bedanke mich wirklich schon mal für eure antworten..vielen dank,leute..

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    Antwort von chilla31 chilla31

    kann ich das nicht eventuell noch irgendwo erfahren,ob ich noch ein Recht darauf habe..denn ich habe gehört,das das Erbe nichts mit dem Bausparvertrag zutun hat..

    Kommentar von majaohnewilli majaohnewillimajaohnewilli

    Das hängt davon ab, ob Dein Großvater den Bausparvertrag von Haus aus auf Dich und Deinen Bruder abgeschlossen hat. Wenn er ihn auf seinen Namen abgeschlossen hat, ist er in der Erbmasse drin auf die Du verzichtet hast. Was ist denn mit Deinem Bruder? hat der auch das Erbe ausgeschlagen?

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    da hast recht; der Bausparvertrag hat nichts mit dem Erbe zu tun; im Bausparvertrag ist ein Begünstigter für den Todesfall eingetragen; stirbt als der Großvater, dann fällt der gesamte Bausparvertrag an den Begünstigten; das hat nichts mit dem Erbrecht zu tun; der Übergang erfolgt ausserhalb des Nachlasses; abgeschlossen wird der Bausparvertrag natürlich vom Bausparer, also dem Großvater; er fällt aber auf keinen Fall in die Erbmasse; wenn der Großvater Schulden hat, dann müssen eben die Gläubiger den Bausparer pfänden und können ihn dann kündigen; dann haben die Enkel natürlich ihre Rechte verloren.

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