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der autofahrer der meine katze zu tode überfahren hat ist abgehauen! was soll ich jetzt tun?:(

gefragt von kanudriver56 am 07.11.2009 um 19:47 Uhr

meine katze wurde vor einer woche überfahren. ich habe erst einmal getrauert. nun überlegen ich und meine mutter was wir jetzt tun sollen. denn der autofahrer der meine katze überfahren hat, ist einfach abgehauen. ich denke darüber nach, ob das nicht mord ist und das meine mutter und ich "anzeige gegen unbekannt" bei der polizei melden sollen. was würde das bringen? könnte man den autofahrer finden? oder ist der polzei das "egal"? ich danke euch so sehr wenn ihr mir weiterhelfen könnt! sie war mein ein und alles!:(


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EvaDu
beantwortet von EvaDu am 7. November 2009 19:51
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Hilfreichste Antwort

Ich kann total verstehen, dass Du sehr traurig und auch wütend bist. Aber es ist einfach auch so, dass Katzen die rausdürfen dem Risiko der großen Strasse ausgesetzt sind und ich glaube Du kannst keinem Autofahrer einen Vorwurf machen. Es tut ihm sicher leid und er hat es ganz bestimmt nicht absichtlich getan. Anzeigen kannst Du ihn bestimmt nicht. Bei Tieren gibt es sowas glaube ich nicht wie Mord. Ich habe selbst schon versehentlich eine Katze überfahren und Du kannst mir glauben das war sehr schrecklich für mich. Ist mir sehr lange nachgegangen. die katzte hat es allerdings überlebt. Zuerst dachte ich es wäre unsere eigene und das war ganz schrecklich die ersten Stunden der Ungewissheit bis sie heimkam. Und unsere wurde auch schon angefahren und hat das überlebt und wurde von jemand gepflegt. Kann Dich also gut verstehen. Tur mir leid für Dich!

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 9. November 2009 17:36

Tiere sind juristisch gesehen in den meisten Fällen eine Sache. Insofern handelt es sich um Sachbeschädigung.

Es stellt sich nun die Frage, wer geschädigt worden ist?

Halter von Tieren sind generell von der sogenannten Gefährdungshaftung bedroht (http://tinyurl.com/yd2e3or).

Demnach haftet der Tierhalter auch dann, wenn er sich nicht schuldhaft verhalten hat oder der geschädigte sogar durch eigenes Verhalten den Schaden mitbegünstigt hat (Beispiel: Ein Spaziergänger streichelt Deinen Hund, obwohl Du ihn gewarnt hast, dass der Hund beißt. Der unbelehrbare Spaziergänger wird tatsächlich gebissen. Entgegen der landläufigen Meinung ist nun nicht der Spaziergänger selbst an seiner Verletzung schuld, sondern es haftet, trotz seiner Warnung, der Hundehalter).

Bei Pferden, Hunden etc. ist nun die Tierhalter-Haftpflicht gefragt. Bei Kleintieren (Hasen, Katzen, Vögel usw) haftet die Privat-Haftpflichtversicherung.

Ihr könnt nun natürlich den Schaden "Katze" gegen den Fahrzeugführer geltend machen, müsst aber damit rechnen, dass dieser gleichzeitig den Schaden an seinem Fahrzeug gegenüber Euch geltend macht.

Prüft also bitte unbedingt, ob Ihr eine gute Privat-Haftpflichtversicherung habt.

Gruß justii

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 9. November 2009 17:36

Tiere sind juristisch gesehen in den meisten Fällen eine Sache. Insofern handelt es sich um Sachbeschädigung.

Es stellt sich nun die Frage, wer geschädigt worden ist?

Halter von Tieren sind generell von der sogenannten Gefährdungshaftung bedroht (http://tinyurl.com/yd2e3or).

Demnach haftet der Tierhalter auch dann, wenn er sich nicht schuldhaft verhalten hat oder der Geschädigte sogar durch eigenes Verhalten den Schaden mit begünstigt hat (Beispiel: Ein Spaziergänger streichelt Deinen Hund, obwohl Du ihn gewarnt hast, dass der Hund beißt. Der unbelehrbare Spaziergänger wird tatsächlich gebissen. Entgegen der landläufigen Meinung ist nun nicht der Spaziergänger selbst an seiner Verletzung schuld, sondern es haftet, trotz seiner Warnung, der Hundehalter).

Bei Pferden, Hunden etc. ist nun die Tierhalter-Haftpflicht gefragt. Bei Kleintieren (Hasen, Katzen, Vögel usw) haftet die Privat-Haftpflichtversicherung.

Ihr könnt nun natürlich den Schaden "Katze" gegen den Fahrzeugführer geltend machen, müsst aber damit rechnen, dass dieser gleichzeitig den Schaden an seinem Fahrzeug gegenüber Euch geltend macht.

Prüft also bitte unbedingt, ob Ihr eine gute Privat-Haftpflichtversicherung habt.

Strafrechtlich wird die Sache auf jeden Fall wegen Geringfügigkeit eingestellt. Da passiert überhaupt nichts. Es bleibt als nur der o.g. zivilrechtliche Anspruch.

Gruß justii


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KRU3M3L
beantwortet von KRU3M3L am 7. November 2009 19:48
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Die Polizei würde die Anzeige gar nicht erst annehmen. In der StVO steht sogar das ein Autofahrer bei kleintieren wie katzen hunden ode füchsen auf keinem Fall bremsen darf um Unfälle mit nachfolgenden fahrzeugen zu vermeiden. im Prinzip hat er das richtige getan auch wenn er im Nachinein hätte Anhalten sollen.

Kommentar von Mars12 am 7. November 2009 19:50

So steht das da aber nicht, sondern das man nicht 3te wegen einer Katze ect in Schaden bringen darf. Man muss also schon bremsen und ausweichen wenn man niemanden behindert oder gefährdet

Kommentar von 2ae5cc0ad8bb45b4f009d0e16549b500smallKRU3M3L am 7. November 2009 19:57

Wie gesagt um Unfälle mit folgenden Fahrzeugen zu vermeiden. Wenn welche dahinter waren musste er sie überfahren.


anonym
beantwortet von OOOPatriceOOO am 7. November 2009 19:51
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Das ist juristisch gesehen Fahrerflucht mit Sachbeschädigung. Eine Katze ist insofern gesehen eine "Sache".
Mord ist es natürlich nicht, man kann eine Katze juristisch gesehen nicht ermorden. http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html


Leon97531
beantwortet von Leon97531 am 7. November 2009 19:52
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Eine Anzeige könnte Erfolg haben, freut sich bestimmt der Autofahrer, wenn der Halter der Katze sich freiwillig meldet um eventuellen Schaden am Auto zu begleichen.


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 7. November 2009 19:48
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eine anzeige gegen unbekannt verläuft leider zu 90% im sande. tut mir leid.



anonym
beantwortet von Memmenie am 7. November 2009 19:48
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wenn eine katze überfahren wird,ist das leider pech für den besitzer. Bei kleinwirbeltieren ist das eben so .


David4711
beantwortet von David4711 am 7. November 2009 19:49
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Du kannst eine Anzeige machen, aber ob das was bringt, wenn ihr kein Kennzeichen habt, bezweifel ich. Tut mir leid für deine Katze, aber die sind manchmal so schnell das man nicht mehr reagieren kann. Bei Kleintieren darf man leider nicht bremsen oder ausweichen, da man den Verkehr dadurch gefährden kann.


derapo
beantwortet von derapo am 7. November 2009 19:48
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das wird die polizei egal sein . Wenn es ein Hund wäre wäre es anders . Hast du dir das kennzeichen gemerkt

Kommentar von kanudriver56 am 7. November 2009 19:51

nei. ich selbst habe es nicht mitbekommen.mein nachbar hat geklingelt der hat das beobachtet. aber es war dunkel und der konnte das kennzeichen deshalb nicht erkenne:(

Kommentar von A391d24e0b7e9d1b5a19570f751f8338smallderapo am 7. November 2009 19:52

Dud mir leid da kannste nichts weiterres unternehmen .SORRY

Denk einfach : Es muss so sein sonst wär es nicht so


powerfraqu6464
beantwortet von powerfraqu6464 am 7. November 2009 19:49
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Wenn Du ein Kennzeichen und ein Foto noch dazu hast, sind es gute Aussichten die Anzeige zu erstatten, ansonsten begrab Deine Katze und gönne ihr die letzte Ruhe. Tut mir leid für Dich.


anonym
beantwortet von Mars12 am 7. November 2009 19:49
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Nichts, denn wenn ein schaden an seinem Auto ist, müsst ihr den zahlen. Eure Katze hat nichts auf der Strasse zu suchen und ob der Fahrer das überhaupt bemerkt hat ?


Himmelsgucker
beantwortet von Himmelsgucker am 7. November 2009 19:49
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Bei einer Katze, so blöd das klingt, kann das höchstens Sachbeschädigung sein. Wenn ihr den Fahrer nicht kennt, die Autonummer nicht habt und sonst nichts wisst, dann bleibt zu Hause und erspart der polizei die Arbeit.


anonym
beantwortet von quietprof am 7. November 2009 19:49
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lool Die Anzeige wird wohl im Nichts verpuffen. Es dürfte noch nicht mal ein Straftatbestand sein, eher ein "Vergehen". Falls Schäden entstanden sind, seid eher froh, dass Ihr nicht noch bezahlen müsst.


koofenix
beantwortet von koofenix am 7. November 2009 19:49
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wird wohl eher egal sein. solange kein schaden am auto entsteht interessieren tier-/wildunfälle kaum. so traurig es fúr dich auch ist - es werden so viele haustiere, igel, kaninchen usw. überfahren, dass sich die polizei da auch gar nicht drum kümmern kann. behalt sie in lieber erinnerung.


anonym
beantwortet von Lousyl am 7. November 2009 19:50
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was bringt das im nachhinein,erstens hätte man sofort eine anzeige machen müssen und die katze wird davon nicht wieder lebendig ich würde mit dem abschließen ,denn wenn man es genau nimmt ,liegt bei euch auch einen sorgfaltspflicht die polizei wird sagen ,dann hättet ihr die katze nicht raus lassen dürfen


SibTiger
beantwortet von SibTiger am 7. November 2009 19:51
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Ich kann Deinen Schmerz verstehen. Aber diese Gedanken werden Dich nicht weiterbringen, da die Polizei kaum etwas machen wird. Ich würde mir so bald wie möglich eine neue Katze holen. Alle Katzen haben ein schönes Zuhause verdient und bei euch haben sie es zweifellos.



sugarbabe
beantwortet von sugarbabe am 7. November 2009 19:52
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Erst einmal tut es mir sehr leid für Dich was passiert ist,leider wird das nicht allzu viel bringen,wenn Du zur Polizei gehst;vermutlich nehmen sie Deine Anzeige gar nicht auf!Außerdem würde es Dir Deine Katze auch nicht zurück bringen,deshalb versuche über den Verlust hinweg zu kommen,und überlege Dir ob Dir dabei vielleicht ein neues Kätzchen helfen könnte!?Wünsche Dir alles Liebe!


koitzsch
beantwortet von koitzsch am 7. November 2009 19:52
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Das ist sehr traurig und ich verstehe deinen Ärger über den Autofahrer. Aber als Tierhalter bist natürlich du verantwortlich, wo deine Katze herumläuft. Wäre deine Katze an einem Halsband mit dir Spazieren gegangen und der Autofahrer wäre dabei über deine Katze gefahren, dann könntest du was gegen ihn unternehmen. So sieht es leider schlecht aus, denn Tier ist in diesem Fall nicht gleich Mensch. Stell dir mal vor der Autofahrer wäre vor Schreck ausgewichen und hätte einen anderen Schaden verursacht.


mystress75
beantwortet von mystress75 am 7. November 2009 19:53
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Unseren Kater haben sie auch überfahren und der Typ ist auch weiter gefahren (ein Nachbar hat es gesehen)...wenn man keine Nummer etc hat, hat man leider keine Chance das Auto zu finden!

Kommentar von Simple_avatar8smallfishhus am 7. November 2009 20:03

QWenn man Katzen hat - soll man dafür sorgen das diese nicht auf die Strasse kommen und andere Menschen gefährdet- Haltet eure Katzen in euren Wohnungen dann passieret so etwas nicht- und wie immer der Autofahrer hat Schuld !!


Tuma1
beantwortet von Tuma1 am 8. November 2009 03:41
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Wenn Ihr das Kennzeichen nicht habt, wird das leider keinen Sinn haben.

Hier schreiben viele, dass man sowieso nichts machen kann, auch wenn man das Kennzeichen hätte. Dies stimmt so aber nicht. Ein Autofahrer, der ein Tier überfährt ist im Sinne des Tierschutzgesetzes sehr wohl dazu verpflichtet, nachzusehen, ob das überfahrene Tier leidet u. ggf. Hilfe zu leisten, sprich zum TA zu fahren oder die Polizei zu rufen, damit es entweder behandelt oder getötet werden kann. Bezahlen muss das der Besitzer, wenn bekannt. Sollte durch den Unfall das Auto zu Schaden gekommen sein, übernimmt dies die Haftpflichtversicherung der Besitzer. Überfährt jemand ein Tier und lässt es einfach liegen so macht er sich durchaus strafbar. Weiterhin gibt es auch noch den Tatbestand "Sachbeschädigung mit Fahrerflucht" Wenn man z. B. bei jemandem den Zaun o. ä. beschädigt, darf man ja auch nicht einfach weiterfahren sondern muss das melden.

http://www.gutefrage.net/frage/mit-absicht-die-katze-ueberfahren-was-kann-man-tu...


anonym
beantwortet von 338194 am 8. November 2009 09:33
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Fürchte, Du kannst nichts machen. Vor den Augen meines Mannes wurde ein liebes Kätzchen überfahren vor der Haustüre, weil der Autofahrer viel zu schnell war. Vor lauter Aufregung hat mein Mann sich nicht das Kennzeichen gemerkt. Sonst hätte er den Fahrer wohl zuhause aufgesucht, aber das wäre nicht gut gewesen. Tiere sind leider immer noch eine Sache. Da gibt es noch kein richtiges Gesetz, das die Tiere wirklich schützt. Überlebt so eine Katze müßte eigentlich der Verursacher die Behandlung bezahlen, aber ich bin mir nicht sicher, daß es wirklich ein Gesetz gibt, das ihn dazu zwingt.


Hexe2354
beantwortet von Hexe2354 am 8. November 2009 13:31
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Das tut mir sehr leid!! Aber nichts auf der Welt bringt dir deine Katze zurück! Auch keine Anzeige gegen den Fahrer, die wohl gegen Unbekannt sowieso irgendwann eingestellt wird.Es gibt schon rücksichtslose Menschen. Doch vielleicht war es dem Fahrer auch nicht bewusst, das er eine Katze überfahren hat. Vielleicht war er der Meinung, es war ein Hase oder ähnliches.Ich würde dir raten, das du dich nach einem neuen Kätzchen umsiehst.Lg Rita


anonym
beantwortet von Imera am 8. November 2009 21:11
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ich wäre auch sauer/traurig. hast Du eine Autonummer?


malli
beantwortet von malli am 9. November 2009 10:09
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tja das wird dir nix bringen! denn es handelt sich um ein haustier das bedeutet du hast keine gesetztlichen rechte schadensansprüche geltend zu machen ,,,, leider ist es sogar so, dass der halter des pkw für evtl. entstandene schäden an seinem auto euch haftbar machen könnte --- so ist die gesetzteslage das hat nichts mit meiner persönlichen meinung zu diesem vorfall zu tun,,, herzliches beileid lg malli


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