Der Arbeit fernbleiben mit Folgen?

13 Antworten

in der regel steht in arbeitsverträgen eine schadensersatzklausel. wenn du unentschuldigt nicht zur arbeit kommst, entstehen dem arbeitgeber eventuell kosten für zeitarbeiter, ein neues bewerbungsverfahren etc.

schau mal in deinen vertrag.

ob der arbeitgeber eine klage gegen dich erheben wird, weiß nur er.

aber mach dir nichts draus -im Knast hast du dann deine ruhe...

Mal davon abgesehen das man das nicht macht kann es sein das Du eine Sperre vom Arbeitsamt bekommst und eine Zeitlang kein Geld erhälst denn der Jobverlust ist ja eindeutig selbstverschuldet

da kann dich doch keiner verklagen, aber warum machst du sowas?
wenn du erst einen monat dort arbeitest wird es auch noch keine kündigungsfrist geben.

auch bei einem monat gibts ne kündigungsfrist, und wenn es nur 3 tage sind...und man kann sehr wohl klagen, stell dir vor du hast einen auftrag angenommen und der angestellte erscheint einfach so mal nicht und nun stehst du da und kannst den auftrag nicht erfüllen...

An den vorhergehenden Antworten kannst Du schon sehen wie dumm Dein Verhalten war. Ich hoffe zwar dass keine Folgen für Dich entstehen, aber Du solltest dringend Deine Einstellung überdenken ! Sonst sieht Deine Zukunft düster aus.

eine Sperre vom Amt gibt es sowieso und eine fristlose Kuendigung und mieses Arbeitszeugnis noch dazu, wodurch sich die weitere Arbeitssuche als schwierig gestalten koennte.

Und grundsaetzlich ist es in der Tat moeglich, einen Schadensersatz zu fordern. Denn durch den unvorhergesehenen Ausfall muss der Arbeitgeber ja nach neuen Mitarbeitern schauen, was er nicht kann, so lange er nicht genau weiss, was abgeht. Andere muessen dann Ueberstunden leisten und der AG hat entsprechenden Aufwand. Fuer den Schaden bist Du verantwortlich und haftbar.

Zu deiner Beruhigung belassen es die meisten AG allerdings dabei und gehen nicht den Weg zum Gericht, um einen Schadensersatz einzuklagen.

Eine Bekannte von mir hatte mal einen Job zugesagt und unterschrieben und dann vor Arbeitsantritt wieder abgesagt, weil sie einen besseren Job gefunden hatte. Der AG verklagte sie auf 3000 DM Schadensersatz, der Fall ging vor Gericht, es gab einen Vergleich und sie musste dann nur so 1000 DM zahlen, ein Ausgleich fuer 2 wochen nicht geleistete Arbeit, da sie 2 Wochen Kuendigungsfrist hatte.