Wie oben beschrieben beruft heute der AG für den nächsten Sonntag eine "Personalversammlung" als Pflichtveranstaltung an. Keine Tagesordnungspunkte alle Themen sind unklar. In der Vergangenheit hat er das auch so angekündigt, die Teilnahme war verpflichtend aber er hat die Anwesenheit nie bezahlt. Im Ergebniss mussten wir uns nichtssagnde Ansprachen ohne Ergebniss anhören. Meine Frage ist, kann der AG einfach so kurzfristig einen Termin fordern oder gibt es Fristen die er zu berücksichtigen hat?. Es geht um keine Insolvenz, noch geht es um eine Schieflage der Firma. Es scheint als ob wieder nur Bekanntmachungen aus Sicht des AG verbreitet werden sollen und ich mir das in meiner Freizeit an einem Sonntag anhören soll ohne dass der AG mir das bezahlt. Es handelt sich um eine kleine Firma mit max 10 Mitarbeitern.
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1Antwort von
ITDAUITDAU
Nein. Versammlungen kann er zu Pflicht machen, wenn sie in der üblichen Arbeitszeit stattfinden. Ansonsten keine Pflicht möglich. Zusätzlich müssen Überstunden und Sonderarbeitszeiten durch Versammlungen bezahlt werden. Ist Arbeitszeit.
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