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Der Ärger mit der bank

Frage von betatest betatest

Hi Kurzfassung: Mein Vater ist Krebs erkrankt hat 2 kredite aufgenommen wo er nicht mehr so ganz herr seiner Sinne war. Ist vor gericht gelandet wegen Betreuerschein und unzurechnung hat geklapt. Meine frage ist. Erbe auschlagen wie geht das genau? und warum will die Bank die Angehörigen verklagen(auch mich)?Wenn keiner das Erbe annimmt.

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Antworten (4)

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    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    und warum will die Bank die Angehörigen verklagen(auch mich)?

    Hier sollte man die Klageschrift abwarten. Das klingt für mich eher nach einen zahlen sie freiwillig die ungerechtfertigte Forderung oder wir verklagen sie. Aussicht hätte das nur, wenn sie vom Vater Geld aus den Krediten bekommen haben.

    Erbe auschlagen wie geht das genau?

    Die Erbausschlagung muß innerhalb von 6 Wochen vor dem Nachlassgericht erfolgen. Die Frist beginnt mit Kenntnis der Erbschaft. Ein vorsorglichens Ausschlagen bei ungeklärter Erbfolge ist möglich.

    ... hat 2 kredite aufgenommen wo er nicht mehr so ganz herr seiner Sinne war. Ist vor gericht gelandet wegen Betreuerschein und unzurechnung hat geklapt.

    Das heißt, das der Kreditvertrag nicht rechtskräfigt geschlossen wurde. Das heißt natürlich nicht, das der Vater das Geld behalten darf.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Das kann die Bank natürlich tun. Ob sie vor Gericht damit durchkommt, wäre eine andere gute Frage.

    Das Erbe muss innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden.

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    Antwort von BlnSteglitz BlnSteglitz

    du musst das Erbe rechtswirksam ausschlagen. Bei uns in Berlin geht der "Erbe" zum zuständigen Amtsgericht/Nachlassabteilung - ansonsten muss/kann man das auch beim Notar erledigen. Frist : 6 Wochen nach Eintritt des Todes.

    http://www.erbrecht-heute.de/Erbausschlagung.html - Da kannste auch nochmal nachlesen

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    Antwort von jockl jockl

    Wenn Ihr Angehörigen das Erbe ausschlagt bleibt die Bank auf den Schulden sitzen. Diese Ausschlagung müsst ihr spät. 6 Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalles gegenüber dem Nachlassgericht erklären.

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