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Der 18. naht und wir brauchen euren Rat!

Frage von 1337King 1337King

Liebe GF.net-User,

Ich mach´ es kurz und komm´ auf´m Punkt. Mein lieber Freund der Lukas, der möcht an seinem 18. Geburtstag (5.1.11) eine fette Party schmeißen ,eine Location ist im Blick (eine Halle), für Verpflegung und Spaß wird gesorgt. Jetzt stellt sich eigentlich nur noch die Frage: Müssen seine Erziehungsberechtigten anwesend sein? Falls ja, wie lange? Er wird ja 18! Kann man dann die Aufsichtspflicht (oder wieso müssen die überhaupt da sein?) an ihn übertragen? Zudem hat ein anderer Freund von mir, auch ein Lukas, zwei Monate vorher gefeiert - ganz ohne Eltern, auch ein 18. Geburtstag (okay die Eltern waren kurz mal da...aber keine zwei Stunden).

Ich hoffe ihr könnt mir diese Fragen beantworten, zumal sie auch für meinen Bday, der ja auch immer näher rückt, äußerst wichtig sind (möchte ein Haus mieten ;D).

Greetz und weiterhin frohes Fest!

1337King

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Antworten (4)

  • 1
    Antwort von marbeja marbeja

    Er wird 18! und das noch am 5.1 ( mein Geburtstag) da kann er feiern wie er es möchte. Seine Eltern können, aber müssen nicht dabei sein.

    Kommentar von 1337King 1337King1337King

    Danke! Eine Quelle wäre jetzt noch top!

    Kommentar von 1337King 1337King1337King

    Also am 6.1.11 wird er erst 18, feiert also rein :3 Wie sieht es jetzt aus?

  • 0
    Antwort von unwisssender unwisssender

    also meines wissens wollen meine eltern an meinem 18ten ganz sicher NICHT dabei sein :D holt euch ne striperin is zwar teuer aber sau lustig ;) greeze

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Die Halle anmieten, müssen dann seine Eltern. Mit ihm wird noch niemand einen gültigen Vertrag abschließen können( und wollen).

    Kommentar von Alfa4 Alfa4Alfa4

    Wenn er zu dem Zeitpunkt 18 ist darf er diesen Vertrag abschliesen. "Ab dem 18. Lebensjahr ist man voll geschäftsfähig, d.h. dazu gehören auch Verträge." Als Minderjähriger darfst du dies nicht machen ohne deine Eltern, bzw. sie müssen diesen Vertrag dann abschließen. Bsp. Handyvertrag

    Kommentar von Andice AndiceAndice

    Er ist aber nicht 18, sonst würde er ja nicht seinen 18. Geburtstag feiern ...

    Kommentar von Alfa4 Alfa4Alfa4

    Also hab ich die Frage ja beantwortet oder? Ich sagte : "Wenn er zu dem Zeitpunkt 18 ist darf er diesen Vertrag abschliesen." Jetzt weiß derjenige der diese Frage gestellt hat ah er darf nicht er ist ja nicht 18 zu dem Zeitpunkt ! was ich sagte war allgemein du schlaui....

  • 0
    Antwort von Alfa4 Alfa4

    Ich denke wenn er 18 ist ist er halt für alles verantwortlich was passiert d.h. unfälle, Beschädigungen usw Hoffe ich konnte dir helfen ;)

    Kommentar von 1337King 1337King1337King

    Danke für deine Antwort. Hast du eine Quelle?

    Kommentar von Alfa4 Alfa4Alfa4

    Nein tut mir leid das weiß ich aus Erfahrung von meinem Bruder der auch neulich gefeiert hat. Ich würd nur aufpassen wenn du unter 18 jährigen alkohol für über oder für ab 18 gibst und die polizei das rausfindet kanns heftig ärger geben.

    Kommentar von 1337King 1337King1337King

    Kay, danke. Und wenn er erst am 6.1.11 18 wird, also reifeiert?

    Kommentar von Alfa4 Alfa4Alfa4

    So gut kenn ich mich leider mit der Gesetzes Grundlage nicht aus aber ich denke das sollte kein Problem darstellen :)

    Kommentar von Alfa4 Alfa4Alfa4

    und ich denke das die Polizei auch nur vorbei kommt wenn etwas schlimmes passiert oder ihr zu laut seid und sich jemand beschwert, aber da du ja in einem Haus feiern möchtest und das dann zu dem zeitpunkt "dir" gehört dürften die Gesetzeshüter nichts einzuwenden haben. Wie gesagt außer es passiert etwas schlimmes ;)

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