Guten Abend, der Stiefvater meiner Freundin ist Sportschütze - er hat zu Hause Waffen und auch Munition. Sie sorgt sich nur um ihre Mutter, da er bereits wegen der Depressionen arbeitsunfähig ist und ständig Alkohol trinkt - von morgens an, nach dem er die ersten Tabletten genommen hat. Kann man das nicht irgendwo melden, wenn sie sich an den Schießverein wendet, wissen sie ja wer da gepetzt hat, und er würde es ihr natürich übel nehmen. Aber das ist doch eine Situation die ernst zu nehmen ist . An wen kann sie sich wenden?
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EllwoodEllwood
Nach §6
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie1. geschäftsunfähig sind, 2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind
ist der Herr nicht mehr geeignet, eine Waffe zu besitzen. Die Waffen können Ihm somit nach §45 entzogen werden.
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Mir persönlich würde als erstes die Frage einfallen: Um was für Waffen geht es überhaupt ?
Für drei Luftgewehre braucht man wohl kaum das SEK in Gang zu setzen.
Abgesehen davon ist nicht jeder der depressiv ist automatisch eine Gefahr für seine Umgebung ( nein, auch oder eher besonders Sportschützen nicht ).
Aufmerksamkeit ist angebracht, aber kein hysterisches Geschrei.
In Ruhe herausfinden, ob denn tatsächlich eine angebliche Gefahr besteht, dann möglicherweise Hilfe oder entsprechende andere Schritte einleiten. Wenn die entsprechenden gesetztlichen Voraussetzungen erfüllt sind können auch die nötigen Schritte eingeleitet werden, wenn sie denn notwendig sind.
Aber in den meisten Fällen kann ein außenstehender Laie erstens kaum einschätzen, ob eine tatsächliche Gefahr besteht, ob es überhaupt um Waffen geht von denen eine Gefahr ausgeht, oder welche Maßnahmen getroffen werden müssen oder überhaupt getroffen werden dürfen.
Also ein Schritt nach dem anderen.
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jimminijimmini Danke Dir, aber ist natürlich ernst zu nehmen...ist wirklich n spezieller Fall.
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2Antwort von
SwiftsoulSwiftsoul
Oh man, schreib' mir den Namen und ich Melde es o.o
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jimminijimmini Wär auch ne Idee! Danke-
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velodogvelodog Hobbydenunziant?
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jimminijimmini Ich nenne das Angebot von Swiftsoul@ hier mal erste Hilfe. Es will hier niemanden wen ärgern, glaub mal.
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SwiftsoulSwiftsoul @velodog - Vor etwa 10 Jahren hat in unserem Ort ein Mann (Sportschütze mit Waffen im Haus), Betrunken und unter Medikamenten, zuerst seine Frau, seine 3 Söhne und dann sich selbst erschossen. Also, nenn' mich wie Du willst.
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2Antwort von
manilvamanilva
zur not ein anruf bei der polizei...die haben auch psychologen. lieber einmal zu viel als das sich eine tragödie anbahnt. in so einem zustand gehören ihn die waffen genommen. anderseits wäre er ein fall für die psychatrie wegen selbst und fremdgefährdung
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mahmut91mahmut91 übertreibs mal nich ja es kann ja sein das der mann krank ist, jedoch muss er nich gleich in ne psyhatrie. waffen weggnehmen ist ok aber gleich einschätzen das er in ne psyhatrie muss ist nich ok
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2Antwort von
MRmaniacMRmaniac
das meldet man dem ordnungsamt ..
aber auch nur wenn der verdacht begründet ist
denn er medis bekommt ist er beim arzt
der weiss bestimmt das er sportschütze ist und waffen besitzt ..
wenn er der meinung wäre das er keine waffen besitzen sollte wäre er schon längst aktiv geworden
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jimminijimmini Also genügt es nicht wenn er in psychiaterischer Behandlung ist - deswegen Frührente hat und Waffen mit der passenden Munition?
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jimminijimmini wieso sollte der Arzt das wissen?
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MRmaniacMRmaniac es gibt verschiedene arten von depris unddie äussern sich auch unterschiedlich ..
nur weil man daran erkrankt ist heisst es noch lange nicht das man fremd/selbst gefährdet ist oder nicht in der lage ist vernünftig mit schußwaffen umzugehen
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jimminijimmini naja, solange er zu den Pillen noch den Alk nicht zu knapp konsumiert, wird er wohl seinen Level haben :-)
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EllwoodEllwood Eine psychische Erkrankung reicht. Nach Waffengesetz ist man dann nicht mehr geeignet.
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1Antwort von
WDHWDHWDHWDH
Mit dem Problem kann keiner helfen. Das mußt du entscheiden. Ich würde den Aussteller dieser Bescheinigung (in öst WBK pers.(!)) verständigen und auf die persönliche Situation hinweisen. Ev vorher ausloten..
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1Antwort von
Sabsy1980Sabsy1980
Ich denke auch das müßte ans Ordnungsamt vielleicht Anonym?Denn die Mutter sitzt ja auf einem Pulverfaß.
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jimminijimmini sehe ich auch so, entweder tickt er immer voll aus oder ist ganz still - zittert auch wie sonst was, schon n Wunder dass das im Verein noch niemand bemerkt hat.
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Schnulli00Schnulli00
Ruf mal bei der unteren Waffenbehörde bei deiner Kreisverwaltung an und frage einfach mal nach.
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0Antwort von
Volker13Volker13
Alkoholsucht und Depressionen widersprechen der persönlichen eignung nach § 6 WaffG
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/index.html#BJNR397010002BJNE004501377
Zuständig sind Stadt- oder Kreisordnungsämter oder auch die Stadt- oder Kreispolizeibehörden, das ist nicht einheitlich geregelt.
Ellwood@ vielen Dank!!! Vielleicht hast ja damit was verhindert - sieht grad nicht gut da drüben aus! Danke
Es geht anonym zu melden, hab mit der Polizei gesprochen und nen Kollegen mit ihr nun hingeschickt....sie kann ja den Verein, den Arzt alle Einzelheiten angeben, die kümmern sich. Danke noch mal!
DH