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Depressiver Waffenfreund unter Psychopharmaka und Alkohol

Frage von jimmini jimmini

Guten Abend, der Stiefvater meiner Freundin ist Sportschütze - er hat zu Hause Waffen und auch Munition. Sie sorgt sich nur um ihre Mutter, da er bereits wegen der Depressionen arbeitsunfähig ist und ständig Alkohol trinkt - von morgens an, nach dem er die ersten Tabletten genommen hat. Kann man das nicht irgendwo melden, wenn sie sich an den Schießverein wendet, wissen sie ja wer da gepetzt hat, und er würde es ihr natürich übel nehmen. Aber das ist doch eine Situation die ernst zu nehmen ist . An wen kann sie sich wenden?

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Antworten (9)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Ellwood Ellwood

    Nach §6
    Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

    1. geschäftsunfähig sind, 2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind

    ist der Herr nicht mehr geeignet, eine Waffe zu besitzen. Die Waffen können Ihm somit nach §45 entzogen werden.

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood
    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Zuständig sind Stadt- oder Kreisordnungsämter oder auch die Stadt- oder Kreispolizeibehörden, das ist nicht einheitlich geregelt.

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    Ellwood@ vielen Dank!!! Vielleicht hast ja damit was verhindert - sieht grad nicht gut da drüben aus! Danke

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    Es geht anonym zu melden, hab mit der Polizei gesprochen und nen Kollegen mit ihr nun hingeschickt....sie kann ja den Verein, den Arzt alle Einzelheiten angeben, die kümmern sich. Danke noch mal!

    Kommentar von Sabsy1980 Sabsy1980Sabsy1980

    DH

  • 4
    RatgeberHelden Antwort von velodog velodog

    Mir persönlich würde als erstes die Frage einfallen: Um was für Waffen geht es überhaupt ?

    Für drei Luftgewehre braucht man wohl kaum das SEK in Gang zu setzen.

    Abgesehen davon ist nicht jeder der depressiv ist automatisch eine Gefahr für seine Umgebung ( nein, auch oder eher besonders Sportschützen nicht ).

    Aufmerksamkeit ist angebracht, aber kein hysterisches Geschrei.

    In Ruhe herausfinden, ob denn tatsächlich eine angebliche Gefahr besteht, dann möglicherweise Hilfe oder entsprechende andere Schritte einleiten. Wenn die entsprechenden gesetztlichen Voraussetzungen erfüllt sind können auch die nötigen Schritte eingeleitet werden, wenn sie denn notwendig sind.

    Aber in den meisten Fällen kann ein außenstehender Laie erstens kaum einschätzen, ob eine tatsächliche Gefahr besteht, ob es überhaupt um Waffen geht von denen eine Gefahr ausgeht, oder welche Maßnahmen getroffen werden müssen oder überhaupt getroffen werden dürfen.

    Also ein Schritt nach dem anderen.

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    Danke Dir, aber ist natürlich ernst zu nehmen...ist wirklich n spezieller Fall.

  • 2
    Antwort von Swiftsoul Swiftsoul

    Oh man, schreib' mir den Namen und ich Melde es o.o

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    Wär auch ne Idee! Danke-

    Kommentar von velodog velodogvelodog

    Hobbydenunziant?

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    Ich nenne das Angebot von Swiftsoul@ hier mal erste Hilfe. Es will hier niemanden wen ärgern, glaub mal.

    Kommentar von Swiftsoul SwiftsoulSwiftsoul

    @velodog - Vor etwa 10 Jahren hat in unserem Ort ein Mann (Sportschütze mit Waffen im Haus), Betrunken und unter Medikamenten, zuerst seine Frau, seine 3 Söhne und dann sich selbst erschossen. Also, nenn' mich wie Du willst.

  • 2
    Antwort von manilva manilva

    zur not ein anruf bei der polizei...die haben auch psychologen. lieber einmal zu viel als das sich eine tragödie anbahnt. in so einem zustand gehören ihn die waffen genommen. anderseits wäre er ein fall für die psychatrie wegen selbst und fremdgefährdung

    Kommentar von mahmut91 mahmut91mahmut91

    übertreibs mal nich ja es kann ja sein das der mann krank ist, jedoch muss er nich gleich in ne psyhatrie. waffen weggnehmen ist ok aber gleich einschätzen das er in ne psyhatrie muss ist nich ok

  • 2
    Antwort von MRmaniac MRmaniac

    das meldet man dem ordnungsamt ..

    aber auch nur wenn der verdacht begründet ist

    denn er medis bekommt ist er beim arzt

    der weiss bestimmt das er sportschütze ist und waffen besitzt ..

    wenn er der meinung wäre das er keine waffen besitzen sollte wäre er schon längst aktiv geworden

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    Also genügt es nicht wenn er in psychiaterischer Behandlung ist - deswegen Frührente hat und Waffen mit der passenden Munition?

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    wieso sollte der Arzt das wissen?

    Kommentar von MRmaniac MRmaniacMRmaniac

    es gibt verschiedene arten von depris unddie äussern sich auch unterschiedlich ..

    nur weil man daran erkrankt ist heisst es noch lange nicht das man fremd/selbst gefährdet ist oder nicht in der lage ist vernünftig mit schußwaffen umzugehen

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    naja, solange er zu den Pillen noch den Alk nicht zu knapp konsumiert, wird er wohl seinen Level haben :-)

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Eine psychische Erkrankung reicht. Nach Waffengesetz ist man dann nicht mehr geeignet.

  • 1
    Antwort von WDHWDH WDHWDH

    Mit dem Problem kann keiner helfen. Das mußt du entscheiden. Ich würde den Aussteller dieser Bescheinigung (in öst WBK pers.(!)) verständigen und auf die persönliche Situation hinweisen. Ev vorher ausloten..

  • 1
    Antwort von Sabsy1980 Sabsy1980

    Ich denke auch das müßte ans Ordnungsamt vielleicht Anonym?Denn die Mutter sitzt ja auf einem Pulverfaß.

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    sehe ich auch so, entweder tickt er immer voll aus oder ist ganz still - zittert auch wie sonst was, schon n Wunder dass das im Verein noch niemand bemerkt hat.

  • 1
    Antwort von Schnulli00 Schnulli00

    Ruf mal bei der unteren Waffenbehörde bei deiner Kreisverwaltung an und frage einfach mal nach.

  • 0
    Antwort von Volker13 Volker13

    Alkoholsucht und Depressionen widersprechen der persönlichen eignung nach § 6 WaffG

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