gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Depotübertrag mit Gläubigerwechsel - Abgeltungssteuer?

gefragt von napalm am 19.05.2009 um 22:45 Uhr

Anleger A, Anleger B

Anleger B hat bei Anleger A Aktienwerte - möchte diese nun aber auf sein eigenes Depot (Anleger A-Depot) per Schenkung Abgeltungssteuerfrei übertragen. Bei der Übertragung fällt keine Abgeltungssteuer an.

Wie aber sieht es aus, wenn die Papier bei Anleger A von Anleger B im Jahre 2008 also vor Einführung der Abgeltungssteuer gekauft wurden und somit beim Verkauf Abgeltungssteuerfrei wären - jetzt aber die Papiere Übertragen werden auf Anleger B.

Muss Anleger B beim Verkauf im Jahr 2009 dann doch Abgeltungsteuer zahlen für Papiere aus dem Jahr 2008??


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Steuern (2901)
Abgeltungssteuer (222)
Schenkung (127)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 19. Mai 2009 22:49
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vermutlich ja.

Kommentar von napalm am 24. Mai 2009 13:33

Antwort ist falsch!


anonym
beantwortet von napalm am 24. Mai 2009 13:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Antwort die mit 5x als positiv angeklickt worden ist, ist übrigens falsch! Korrekt ist: Der Aktienverkauf ist Steuerfrei, solange der Anleger B die Aktie 1 Jahr nach Kaufdatum (Kaufdatum von Aleger A) hält und sie anschließend verkauft, ist diese Abgeltungssteuerfrei - da das Kaufdatum verbindlich ist und nicht das Transferdatum.

Ob beim Transfer Steuern anfallen od. nicht ist übrigens vom Verfahren (z.B. Schenkung) abhängig und unterliegt entsprechender Freibeträge des Familiengrades.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.