Anleger A, Anleger B
Anleger B hat bei Anleger A Aktienwerte - möchte diese nun aber auf sein eigenes Depot (Anleger A-Depot) per Schenkung Abgeltungssteuerfrei übertragen. Bei der Übertragung fällt keine Abgeltungssteuer an.
Wie aber sieht es aus, wenn die Papier bei Anleger A von Anleger B im Jahre 2008 also vor Einführung der Abgeltungssteuer gekauft wurden und somit beim Verkauf Abgeltungssteuerfrei wären - jetzt aber die Papiere Übertragen werden auf Anleger B.
Muss Anleger B beim Verkauf im Jahr 2009 dann doch Abgeltungsteuer zahlen für Papiere aus dem Jahr 2008??
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Die Antwort die mit 5x als positiv angeklickt worden ist, ist übrigens falsch! Korrekt ist: Der Aktienverkauf ist Steuerfrei, solange der Anleger B die Aktie 1 Jahr nach Kaufdatum (Kaufdatum von Aleger A) hält und sie anschließend verkauft, ist diese Abgeltungssteuerfrei - da das Kaufdatum verbindlich ist und nicht das Transferdatum.
Ob beim Transfer Steuern anfallen od. nicht ist übrigens vom Verfahren (z.B. Schenkung) abhängig und unterliegt entsprechender Freibeträge des Familiengrades.
Antwort ist falsch!