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Denkmalschutz-Immobilie / Kann ich die Kosten für ein neues Badezimmer absetzen??

gefragt von toblarone am 13.02.2009 um 0:26 Uhr

Hallo,

das alte Badezimmer funktioniert noch aber ist nicht mehr zeitgemäß (70er Jahre). Andere Fragen bei "Gute Frage" haben ergeben, dass Aufwendungen, die zum Erhalt des Hauses beitragen, abgesetzt werden können. Wie ist das bei einer Eigentumswohnung in einem Denkmalgeschützten Haus, in dem ich nur das Badezimmer erneuern möchte? Kosten ca. 2000 Euro für sanitäre Einrichtung und ca. 1500 Euro für Fliesen und Einbau.

Über Eure Hilfe würde ich mich riesig freuen,

Danke....


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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 13. Februar 2009 01:02
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geht nach den schon angeführten Vorschriften § 7 i EStG


Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 17. Februar 2009 09:46
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kann es sein, dass Du die Frage doppelt gestellt hast ? Welche Kosten....


anonym
beantwortet von Palli am 22. Februar 2009 12:55
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