Wer kommt für die Kosten auf, wenn der Notarzt umsonst gerufen wird, z.B. wegen Verdacht eines stummen Herzinfarkts, der sich nachher aber als etwas anderes, harmloses rausstellt? Wie sollte man sich beim Notarztruf verhaltet, im Zweifel immer anrufen oder gibt es andere Wege?

Im Zweifel i m m e r den Notarzt(112) anrufen! Die Kosten mußt du nicht tragen, du bist kein Arzt und kannst doch die Notwendigkeit nicht abschätzen! Gerade bei einem Herzinfakt ist schnelle Hilfe lebensnotwendig!
du musst nicht zahlen ause du rufst mit absicht aus spass etc

Umsonst auf keinen Fall - Vergebens... Egal... Das zahlt die Krankenkasse.... Beim Notruf gelten die 5 W`s... wer, was, wie, wieviele, wo... Ein Erste Hilfe Kurs wäre bei Dir mal wieder von Nöten... Macher ihn bitte mittelfristig.... Dann erklärt man alles in Ruhe... Euch alles Gute !
Und... Du kannst IMMER anrufen...
Die Krankenkasse -->
das kollektiv der Krankenkasse somit alle die in der gleichen KV sind.

Keine Sorge, wenn Du nicht aus " Scherz " anrufst, dann musst Du auch nicht bezahlen. Das hätte ja sonst zur Folge, das Menschen sich aus finanziellen Gründen unter Umständen nicht trauen um Hilfe zu rufen...
!!!

Ein anderer Weg wäre selbst zum ärztlichen Notfalldienst zu fahren, bzw. sich fahren lassen! Wenn allerdings so ein Verdacht besteht, kann niemand etwas sagen. Man kann ja nicht erwarten, dass nur medizinische Fachleute den Notarzt rufen, die alle Symptome richtig deuten können!

Moin , also in der Regel ist es doch so , daß man nach wählen der Notrufnummer zuerst die Rettungsassistenten ins Haus geschickt bekommt. Die oder die Leitstelle entscheiden dann ob noch ein Notarzt dazugerufen werden muß. So ist das meines Wissens hier bei uns geregelt ( Stuttgart). Denn Notarzt direkt kann man gar nicht anrufen. Die Kosten trägt aber egal in welchem Fall die Kasse , es sei denn es war Notrufnummernmißbrauch.
M. P. am 7. April 2008 14:48 Fast ganz richtig... Die Disponenten der Rettungsleitstelle ( ebenfalls Rett_Ass ) entscheiden über die Aussendung des Notarztes... So gibt es nach Bundesland durch die Rettungsdienstgesetzte der Landräte / Stadträte geordnete Indikationskataloge...
So ists recht ! DH