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Den Notarzt umsonst gerufen- Wer zahlt?

gefragt von ChristophRoth am 07.04.2008 um 13:00 Uhr

Wer kommt für die Kosten auf, wenn der Notarzt umsonst gerufen wird, z.B. wegen Verdacht eines stummen Herzinfarkts, der sich nachher aber als etwas anderes, harmloses rausstellt? Wie sollte man sich beim Notarztruf verhaltet, im Zweifel immer anrufen oder gibt es andere Wege?


Reply


moon73
beantwortet von moon73 am 7. April 2008 13:09
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Im Zweifel i m m e r den Notarzt(112) anrufen! Die Kosten mußt du nicht tragen, du bist kein Arzt und kannst doch die Notwendigkeit nicht abschätzen! Gerade bei einem Herzinfakt ist schnelle Hilfe lebensnotwendig!

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallM. P. am 7. April 2008 13:16

So ists recht ! DH


sweety17
beantwortet von sweety17 am 7. April 2008 13:01
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du musst nicht zahlen ause du rufst mit absicht aus spass etc


M. P.
beantwortet von M. P. am 7. April 2008 13:02
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Umsonst auf keinen Fall - Vergebens... Egal... Das zahlt die Krankenkasse.... Beim Notruf gelten die 5 W`s... wer, was, wie, wieviele, wo... Ein Erste Hilfe Kurs wäre bei Dir mal wieder von Nöten... Macher ihn bitte mittelfristig.... Dann erklärt man alles in Ruhe... Euch alles Gute !

Und... Du kannst IMMER anrufen...


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 7. April 2008 13:04
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Die Krankenkasse -->

das kollektiv der Krankenkasse somit alle die in der gleichen KV sind.


Haaza
beantwortet von Haaza am 7. April 2008 13:10
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Keine Sorge, wenn Du nicht aus " Scherz " anrufst, dann musst Du auch nicht bezahlen. Das hätte ja sonst zur Folge, das Menschen sich aus finanziellen Gründen unter Umständen nicht trauen um Hilfe zu rufen...

!!!





RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 7. April 2008 13:11
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Ein anderer Weg wäre selbst zum ärztlichen Notfalldienst zu fahren, bzw. sich fahren lassen! Wenn allerdings so ein Verdacht besteht, kann niemand etwas sagen. Man kann ja nicht erwarten, dass nur medizinische Fachleute den Notarzt rufen, die alle Symptome richtig deuten können!


michaela1302
beantwortet von michaela1302 am 7. April 2008 13:22
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Moin , also in der Regel ist es doch so , daß man nach wählen der Notrufnummer zuerst die Rettungsassistenten ins Haus geschickt bekommt. Die oder die Leitstelle entscheiden dann ob noch ein Notarzt dazugerufen werden muß. So ist das meines Wissens hier bei uns geregelt ( Stuttgart). Denn Notarzt direkt kann man gar nicht anrufen. Die Kosten trägt aber egal in welchem Fall die Kasse , es sei denn es war Notrufnummernmißbrauch.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallM. P. am 7. April 2008 14:48

Fast ganz richtig... Die Disponenten der Rettungsleitstelle ( ebenfalls Rett_Ass ) entscheiden über die Aussendung des Notarztes... So gibt es nach Bundesland durch die Rettungsdienstgesetzte der Landräte / Stadträte geordnete Indikationskataloge...


Qetan
beantwortet von Qetan am 7. April 2008 23:51
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Die Krankenkasse.


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