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Den Namen der Mutter annehmen?

gefragt von hamster11 am 28.07.2008 um 18:59 Uhr

(Namen in diesem Thread sind geändert)

Folgendes mein Vater heißt Bayer mit Nachnahmen meine Mutter heißt Bayer-Klein mit Nachnahmen

Ich bin nach meinem Vater (also Bayer) benannt.

Geht das zu ändern dass ich Klein heiße? Ohne große Kosten meine ich?

Bzw was ist wenn ich heirate...geht es dass meine zukünftige Frau und ich Klein heißen?

Was ist eher möglich?

Hat wer ne idee?

Danke


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maiki01
beantwortet von maiki01 am 28. Juli 2008 19:05
2x
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wenn deine zukünftige frau klein heißt, kannst du deren namen annehmen und das problem wäre gelöst. also eine partnerin mit dem richtigen nachnamen suchen


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 28. Juli 2008 19:04
1x
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namensänderung ist in duetschland nur möglich, bei einem triftigen grund.

z.bsp. zweideutiger name, beleidigender name oder so was.

denke da wirst du nicht berücksichtigt werden können.

außerdem bayer klingt super, klein dagegen etwas mickerig :o))

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 28. Juli 2008 19:12

Hm. Vielleicht ist es bei uns ja anders - aber eine Kollegin von mir hat ihren Namen ändern lassen, obwohl der weder beleidigend noch zweideutig war. Es war einfach so, dass ihre Mutter sich hat scheiden lassen, als meine Kollegin 3 Jahre alt war. Sie hat dann erneut geheiratet und das Kind bekam den neuen Namen gleich mit. Als meine Kollegin 20 war hat sie ihren Namen in den ihres leiblichen Vaters ändern lassen. Das ging ohne Probleme. Nur eben nicht ohne Kohle.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 28. Juli 2008 19:20

Aktuelle Regelung

Nach dem Gesetz zur Änderung von Familiennamen und Vornamen ist aus wichtigem Grund die Änderung des Namens eines Deutschen oder eines Staatenlosen, Flüchtlings, Asylbewerbers mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (§ 1 NamÄndG) möglich.

Ein Ausländer ist auf die Namensänderungsbehörde seines Heimatstaates verwiesen[10]. Öffentliche Namensänderungen sind nicht möglich, wenn entsprechende bürgerliche Regelungen bestehen.

Als wichtige Gründe werden bei Nachnamen angesehen:

Sammelname (Namen mit Verwechslungsgefahr bei Namensgleichheit, Namen ohne Namensklarheit, Nr. 34 NamÄndVwV); anstößig oder lächerlich klingende Namen oder Namen, welche zu frivolen unangemessenen Wortspielen Anlass geben (Nr. 35 NamÄndVwV); Namen, die in Schreibweise und Aussprache[11], Doppelnamen oder sehr lange Namen, die über das Normalmaß hinaus Schwierigkeiten zur Folge haben (Nr. 36 NamÄndVwV), oder orthographische Probleme mit ß, ss oder Umlauten, die zu einer wesentlichen Behinderung führen (Nr. 38 NamÄndVwV); Änderung des Familiennamens eines Straftäters und seiner Ängehörigen zur Erleichterung der Resozialisierung oder zum Schutz vor Belästigungen, der einen seltenen oder auffälligen Familiennamen hat, welcher durch die Berichterstattung über eine Straftat eng mit Tat und Täter verbunden ist (Nr. 39 NamÄndVwV); Anpassung des Familiennamens des Kindes an den neuen Namen des sorgeberechtigen Elternteils, den dieser durch Wiederheirat führt, wenn ausnahmsweise ein überwiegendes Interesse an der Namensänderung besteht[12] (Nr. 40 NamÄndVwV); Anpassung des Namens eines unehelichen Kindes, welches infolge Einbenennung den Namen des Stiefvaters trägt, nach Scheidung dieser Ehe an den neuen Namen der Mutter[13] (Nr. 41 NamÄndVwV); Namensänderung eines Pflegekindes an den Namen der Pflegeeltern, wenn eine Adoption nicht in Betracht kommt[14] (Nr. 42 NamÄndwV); Rückbenennung fremdsprachiger Umbenennungen Volksdeutscher (Nr. 44 NamÄndVwV), Wiederherstellung eines durch Estland, Litauen, Tschechoslowakei oder Rumänien aberkannten Adelsprädikats (Nr. 45 NamÄndVwV); Gestattung der Führung eines mit einem Hofe oder Unternehmen verbundenen Namens (Nr. 47 NamÄndVwV); Beseitigung hinkender Namensführung eines Mehrstaatlers (Nr. 49 NamÄndVwV); Änderung in einen langjährig gutgläubig, aber widerrechtlich geführten Namen (Nr. 50 NamÄndVwV);

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 28. Juli 2008 19:22

http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht#Beh.C3.B6rdliche_Namens.C3.A4nderung


butz1510
beantwortet von butz1510 am 28. Juli 2008 19:40
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Nein, das geht nicht! Möglich wäre, wenn Deine Frau Müller heißt nur folgendes: Müller-Bayer, Bayer-Müller, Bayer oder Müller. Du hast den gemeinsamen Namen Deiner Eltern (Schnittmenge=Bayer) bekommen und den musst Du auch behalten.

Kommentar von Boldtbregu am 28. Juli 2008 20:02

Genau, denn die Mutter hat ihren Geburtsnamen Klein lediglich dem gemeinsamen Ehenamen Bayer hinzugefügt, was nur für sie allein gilt und keinerlei Auswirkungen auf die Kinder hat.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 28. Juli 2008 20:06

Korrekt!


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 28. Juli 2008 19:02
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Ohne Kosten ist das leider nicht möglich. Es ist zwar nicht überall gleich, aber in unserem Standesamt kostet so eine Änderung (die man sorgfältig begründen muss) bis zu 1.500 EUR. Möglich ist sie aber.



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