nini211985 am 13.12.2008 um 23:20 Uhr
Haufig wird beklagt das der bund immer mehr kompetenzen an sich zieht und die einzelnen landesregierungen an den bund abtreten muessen . wie ist das moeglich obwohl im grundgesetz seit 1949 genau festgelegt ist welche bereiche in die zustaendihkeit des bundes und welche in die zustaendigkeit der laender faellt
Das ist im Grundgesetz nicht genau festgelegt. Es würde jetzt aber den Rahmen sprengen, hier die juristischen Details darzulegen. Der Bund hat bei Dingen von großer Bedeutung - mal untechnisch gesprochen - immer die Möglichkeit, die Kompetenz dafür an sich zu ziehen. Alles eine Ermessens- und Auslegungsfrage. Warum nur beschäftigst Du Dich um diese Uhrzeit mit so einer komplizierten Frage?! kratzamkopf