wenn man in die Hochschulauswahl kommt - hat man dann einen Vorteil (so ähnlich, als häte man schon eine medizinnahe Ausbildung)

Nein für etwaige Bonuspunkte werden, Berufsjahre,medizinische Berufsausblidung und Medizinertestergenbnis und natürlich Noten schnit, Wartezeit und Sozialkriterien oder Härtefallanträge herangezogen, die ZVS interessiert es nicht mal ob du schon Pflegepraktikum gemacht hast. Sie erkennt nur abgeschlossene Berufsausblidungen an, wenn du zum Beispiel zum 31. 8. 09 mit Ausbildung fertig gewesen wärst und dann zum WS 09/10 Bewerber auf einen Studienplatz bist, dann kannst du die Ausbildungsanrechnung erst zum SS2010 oder erst wieder zum WS10/11 geltend machen. hängt mit den Bewerbungsfristen zusammen (die im Mai/bzw. Juli ablaufen)
ich denke eher nicht. Eher zählen medizinnahe Tätigkeiten wie Rettungssani- Ausbildung, bereits abgeleistetes Pflegepraktikum, etc