Weiß jemand, wo man Dekowaffen auf Unbedenklichkeit prüfen lassen kann zwecks Verkauf? Mir wurde gesagt beim Beschussamt. Gibt es eines in Hessen?
Dekowaffen
Antworten (7)
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2Antwort von
vwillys1950vwillys1950
"@keintraummann" Die Frage liest sich leicht, die Antwort ist es nicht! Empfehlenswert wäre, von der oder den Waffen ein paar Fotos anzufertigen und ---diese--- einem Büchsenmacher vorzulegen. Mit einer Waffe herum zu spazieren,(zur Polizei, zum Büchsenmacher usw.) die den Anforderungen an eine DEKO-Waffe eventuell nicht genügt, das könnte ganz erhebliche Probleme verursachen. (Illegaler Waffenbesitz!) Obwohl der Weg zur Polizei, um von dieser die Waffe überprüfen zu lassen, denkbar ist, wäre das unter Umständen ein Weg, denn man lieber nicht beschreiten sollte. Ist die Waffe nämlich---nicht--- DEKO, dann wird gegen den, der diese Waffe in gutem Glauben vorlegt, ganz schnell ein Strafverfahren eingeleitet, denn irgendwelche Fristen, wie zuletzt bis 31.12.09, zu welcher man Waffen ohne sich strafbar machen zu wollen, a-b-g-e-b-e-n konnte gibt es derzeit nicht. Fotos der wesentlichen Teile der Waffe und eventuell der sichtbaren Veränderungen anfertigen und ab damit zum Büchsenmacher. Über alles weitere kann der Büchsenmacher dann Auskunft geben.
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Das Beschußamt macht sowas natürlich, gegen entsprechende Bezahlung. Normalerweise ist das aber gar nicht notwendig. Ehemals scharfe Waffen die zu nicht mehr schussfähigen Deko-Stücke umgearbeitet wurden sind meist derartig massiv abgeändert, daß das selbst ein Laie erkennen kann. Im Zweifelsfalle geht man mit sowas zum nächsten Büchsenmacher, der gibt sicherlich auch fachkundige Auskunft. Rein als Deko-Waffe hergestellte Stücke erkennt man auch schon am manhelhaften Material. Gern werden auch eigentlich schußfähige Vorderladerwaffen als Deko an die Wand gehängt, diese zu verkaufen würde dann lediglich einen Altersnachweis des Käufers erfordern.
Eine andere Variante wäre, Fotos im Waffen-Online Forum einzustellen, da bekommt man dann relativ schnell auch eine brauchbare Auskunft. http://forum.waffen-online.de/ Aber wenn du einen Büchsenmacher in der Nähe hast, geht zu dem. Das ist am unkompliziertesten. Ist denn was interessantes dabei?
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omahaomaha
Hallo und Guten Tag.
Erst einmal ist entscheidend, was die Zuständige Behörde meint. Da hin zu gehen.....es ist einfach die Amnestie vorbei. Dass kann, wenn die nicht wirklich ausreichend runter gearbeitet wurde, ein Problem werden.
Beschussamt ist da, so es so etwas wirklich gibt, nicht zuständig sondern das BKA.
Vorschlag: Komm auf mich zu. Dann schauen wir mal, was Du da hast und sehen weiter.
Gruß Omaha
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keintraummann ja höre ich überall. werd es wohl doch mal über büchsenmacher versuchen, wäre sonst schade drum
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Max666Max666
Bevor ich mit dem Teil auf irgend ein Amt bzw. zu einer Behörde renne, würde ich das Ding erstmal einem Büchsenmacher zeigen.
Transport bitte in einem verschlossenem Behältnis (Müllsack und Kabelbinder reicht).
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BidouBidou
KRASS! Ihr habt sowas wirklich!
http://www.beschussamt.de/
Ich kringel' mich grad vor Lachen.
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Aber nicht über Deine Frage, sondern einfach über den Fakt, dass es ein Beschussamt gibt.
Immer wenn einen die Beamten wieder ärgen, kann man dahin und das Amt beschiessen, um sich abzureagieren :D
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BTW: Auf der Homepage kannst Du Dir das für Dich zuständige Amt auswählen.Kommentar von
user287user287 :D
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keintraummann danke, das hab ich schon rausgefunden :-) hessen hat leider keines.schade
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Max666Max666 g ja hört sich schon lustig an.
Aber Spass beiseite - diese Ämter haben schon ihren Sinn und sind in vielen Ländern verbreitet. Sie prüfen Schußwaffen auf Sicherheit (Gasdruck) bzw. führen auch Beschußtests für Panzerungen (Fahrzeuge, Schutzwesten etc.) durch.
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user287user287
musst du eigentlich nicht, wenn die waffen entsprechend unbrauchbar gemacht sind. >Keine Wesentlichen Teile dürfen brauchbar sein.
http://www.muzzle.de/N5/Dekowaffen/VorschriftenfurDeko-Umbauten/vorschriftenfurd...
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keintraummann ja deshalb wär ja was "amtliches" wichtig zwecks absicherung bei verkauf die frage ist nur, was kostet das beim amt und wie hoch wäre der verkaufserlös das muß ich erst rausfinden
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user287user287 Frag doch beim Händler nach, manche können dir das auch attestieren.
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wuschelwookiewuschelwookie
Wenn du keine Antwort bekommst würd ich einfach mal bei der Polizei nachfragen. Die kennen mit Sichreheit die richtige Adresse
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vwillys1950vwillys1950 "@wuschelwookie! Denke der Einfachheit halber einmal darüber nach, was denn geschehen wird, wenn die Überprüfung der Waffe ergibt, dass sie keine DEKO-Waffe ist? Dein Rat mag ja gut gemeint sein, nur wenn einer deinem Rat folgt und die Waffe ist "scharf", dann hast du ihm einen sehr schlechten Dienst erwiesen. Deshalb, wer keine Ahnung von Waffen oder vom Waffengesetz hat, der sollte sich in Bezug auf Waffen tunlichst verkneifen Ratschläge zu geben!
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omahaomaha Du sprichst mir aus der Seele. Wer keine Ahnung hat, sollte sich raus halten. Es ist einfach nicht nach zu vollziehen, wie hier zum Teil genau das Gegenteil des richtigen Rates, geraten (wirklich geraten) wird. Omaha
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danke, hilft weiter ob was interessantes dabei ist kann ich nicht sagen sind alles so ne art pistolen unterschiedlicher art, ein pulverbehälter denk ich mal und so ne art dolch