Frage von 2012ahnungslos 15.09.2012

Definition von § 8 Absatz 1 EStG

  • Hilfreichste Antwort von Agency 15.09.2012
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    (1) Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen

    Also Einnahmen bestehen nicht nur als reinem Bargeld, sondern eben auch aus anderen Sachen, die Geld wert sind

    und dem Steuerpflichtigen

    Man muss in Deutschlad registriert sein um in Deutschland Einnahmen zu haben (d.h. man zahlt eben die regulären Steuern)

    im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen.

    Alles was man eben an Einkommen über diese Methoden (vom §2 Abs. 1) bekommt.

  • Antwort von Pani2006Shiba 15.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Der §8 Absatz 1 regelt die Einnahmen also das was man verrdient und alles was in Güter oder Geldwert vom Arbeitgeber bereitgestellt wird sind in Absatz 2 und 3 geregelt. §2 die Einkunftsarten regelt die Einkünfte die der Einkommensteuer unterliegen 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb 3. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit 4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ( Lohn oder Gehalt auf Lohnsteuerkarte) 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( Zinsen aus Geldanlagen usw.) 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( auch negative Einkünfte daraus) 7. sonstige Einkünfte im Sinne des §22 EstG ( z.B. Renten usw.)

    Ich hoffe dir damit geholfen zu haben und wünsche noch ein schönes Wochenende.

  • Antwort von Laurentius82 15.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Alos Ich bin kein Steuerfachman aber ich habe mal gehört das wenn du zum Beispiel einen Firmenwagen hast den du Privat nutzen darfst zählt die private Nutzung als eine art Bezahlung deiner Arbeit,. Also ein Geldgegewert würde ich sagen. Das musst du steuerlich angeben. :-)

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