Definition von § 8 Absatz 1 EStG
Kann mir jemand das verständlich erklären?
§ 8 Einnahmen
(1) Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen.
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(1) Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen
Also Einnahmen bestehen nicht nur als reinem Bargeld, sondern eben auch aus anderen Sachen, die Geld wert sind
und dem Steuerpflichtigen
Man muss in Deutschlad registriert sein um in Deutschland Einnahmen zu haben (d.h. man zahlt eben die regulären Steuern)
im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen.
Alles was man eben an Einkommen über diese Methoden (vom §2 Abs. 1) bekommt.
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Der §8 Absatz 1 regelt die Einnahmen also das was man verrdient und alles was in Güter oder Geldwert vom Arbeitgeber bereitgestellt wird sind in Absatz 2 und 3 geregelt. §2 die Einkunftsarten regelt die Einkünfte die der Einkommensteuer unterliegen 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb 3. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit 4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ( Lohn oder Gehalt auf Lohnsteuerkarte) 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( Zinsen aus Geldanlagen usw.) 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( auch negative Einkünfte daraus) 7. sonstige Einkünfte im Sinne des §22 EstG ( z.B. Renten usw.)
Ich hoffe dir damit geholfen zu haben und wünsche noch ein schönes Wochenende.
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Antwort von Laurentius82 15.09.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Alos Ich bin kein Steuerfachman aber ich habe mal gehört das wenn du zum Beispiel einen Firmenwagen hast den du Privat nutzen darfst zählt die private Nutzung als eine art Bezahlung deiner Arbeit,. Also ein Geldgegewert würde ich sagen. Das musst du steuerlich angeben. :-)
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Vielen Dank. :)
hat der Wirtschaftszweig früher doch noch seinen Zweck erfüllt^^