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Defektes Handy vom Versicherungsvertreter einbezogen.Erlaubt oder nicht?

gefragt von larsdereisbaer am 01.04.2009 um 14:24 Uhr

Hallo zusammen, folgender Sachverlauf mit anschließender Frage:Wir hatten uns ein neues Handy gekauft.Als wir Besuch hatten , ist ihm etwas Wasser umgekippt und zum Teil auf dem Handy gelandet.Er hat den Fall seiner Versicherung gemeldet und der ansäßige Versicherungsvertreter hat das Handy einbezogen um es seiner Schadensstelle zu übergeben, obwohl ein Reparaturbericht vorliegt,der besagt das das Handy irreperabel ist (Feuchtigkeitsschaden).Jetzt soll das Handy selbst nach Überprüfung bei der Schadensstelle bleiben.Unser Sohn hätte es gerne zum spielen. Ist es überhaupt erlaubt, das das Handy bei der Versicherung bleibt/einbezogen wird? Danke im voraus LdE


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holsch
beantwortet von holsch am 1. April 2009 14:25
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die werden das wohl überprüfen


Kabark
beantwortet von Kabark am 1. April 2009 14:25
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Ja, das ist erlaubt. Bei Leistung haben sie das Recht auf Einbehalt/Verwertung.


playmein
beantwortet von playmein am 1. April 2009 14:25
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ja leider bei schadensregulieung ist es eigentum der versicherung.


maspick
beantwortet von maspick am 1. April 2009 14:25
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Ja.


hanna2908
beantwortet von hanna2908 am 1. April 2009 20:22
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Jeder Versicherer hat das Recht das beschädigte Gerät durch seine eigenen Sachverständigen überprüfen zu lassen und es nach dieser Überprüfung zu verwerten. Es ist ungewöhnlich das der Vermittler der VErsicherung das Schadensobjekt selbst an sich nimmt aber rechtlich unbedenklich. Ich gehe mal davon aus das er euch den Erhalt des Handys quittiert hat.


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 2. April 2009 07:46
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Ja, ist erlaubt.

Einbezogen ? KLingt ja wie eine staatliche Behörde.

Eine Versicherung ersetzt einen Schaden und darf dafür das beschädigte Teil behalten. Ich denke man wird es tatsächlich genauer untersuchen. Gerade in dem Bereich kann das passieren da hier viel Schindluder betrieben wird. Mach mein Handy defekt, läuft über deiner Versicherung und hast ein Neues.


anonym
beantwortet von modellflieger3 am 2. April 2009 08:09
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Wenn der Schaden von der Versicherung bezahlt worden ist geht das Handy oder jeder andere Gegenstand in das Eigentum der Versciherung über. Auch in diesem Fall also ist das in Ordnung.

Mfg

Modellfieger3


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