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defekte Ware bei Ebay ersteigert.....

gefragt von rotesfugseug am 24.09.2008 um 17:08 Uhr

Stimmt es, das wenn ein privat Verkäufer einer Person defekte Ware verkauft, und er mir dann anbietet das ich die zu ihm zurückschicken kann aber dann noch erwähnt, dass ich aber die Versand hin- und Rückkosten tragen muss?


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boriswulff
beantwortet von boriswulff am 24. September 2008 22:54
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Wenn Dir jemand etwas verkauft und das ist defekt obwohl er das nicht erwähnt hat muß er es zurücknehmen.

Du mußt zunächst die Rücksendekosten tragen. Denk bitte an ein Einschreiben bzw. Paket.

Der Verkäufer hat Dir dann aber alle Deine Kosten zu ersetzen. D.h. Warenwert plus hin und Rücksendekosten. Sollte er das nicht machen würde ich zum Rechtsanwalt gehen.

Allein das er defekte Ware als heil verkauft ist ein Betrugstatbestand.

Allerdings ist es oftmals schwierig genau festzustellen, wann die Ware kaputt gegangen ist. Sie hätte ja auch bei Dir oder auf dem Transportweg kaputt gegangen sein können.


anonym
beantwortet von honigbert am 24. September 2008 17:09
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porto zurück auf jedenfall.


anonym
beantwortet von Lucas am 24. September 2008 17:10
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Wenn er das erwähnt, stimmt es wohl. Verstehe die Frage nicht ganz...


KalalaKa636
beantwortet von KalalaKa636 am 24. September 2008 17:11
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Was ist denn die Frage eigentlich? Gewährleistung ist bei privaten Käufen und Verkäufen bei ebay doch ausgeschlossen.

Kommentar von rotesfugseug am 24. September 2008 17:13

aber nicht, wenn der Verkäufer absichtlich einen Mangel vertuscht hat

Kommentar von A00652225878df3c61e0140534d098b0smallKalalaKa636 am 24. September 2008 17:18

Natürlich nicht, aber beweis das erst mal, das kann durchaus schwierig sein, wenn es nicht was augenscheinliches ist.

Kommentar von rotesfugseug am 24. September 2008 17:30

nun ja, es geht um einen All-in-One Drucker/Scanner zu dem er geschrieben hat das auf dem ein Spiegel draufgefalln ist aber 100% funktionsfähig ist, nur einige einzelne kleine Löcher im Scanner Deckel. Aber nu ist im Vorlagenglas ein Riss und behauptet, das er davon nix wüsste. Wie soll man sowas beweisen?

Kommentar von A00652225878df3c61e0140534d098b0smallKalalaKa636 am 24. September 2008 17:36

Mist, das ist aber dumm gelaufen. Er könnte auch behaupten, das sei beim Transport passiert und war beim Abschicken noch nicht. Wenn er jetzt angeboten hat, Dir den Kaufbetrag zu erstatten und Du die Versand- und Rückgabekosten tragen musst, dann ist das glaub ich für Dich noch gut ausgegangen, er hätte es auch ganz verweigern können.

Kommentar von D987caf9014a26fc1e12ca594a12f2c3smalldonnerunddoria am 24. September 2008 17:41

Ach könnte ich Dir doch dafür einen DH geben, lieber ka636 , tolle Antwort und richtiger Ratschlag!!!

Kommentar von A00652225878df3c61e0140534d098b0smallKalalaKa636 am 24. September 2008 17:43

danke für das Lob, donnerunddoria, kannst doch ein Däumchen geben war doch von Anfang an meine Antwort! Und ich freu mich dann ganz dolle :-)


hudiblibu
beantwortet von hudiblibu am 24. September 2008 18:34
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Leider simmt das! Privatverkäufer versäumen es fast nie, darauf hinzuweisen, daß Sie eine Rücknahme ausschliessen. Das ist die Crux bei Ebay, womit sich vor allem Privatverkäufer durch irreführende Angebotsüberschriften und Artikelbeschreibungen einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Mittlerweile kann man Privatverkäufer, die auffällig grosse An- und Verkaufsaktivitäten über Ebay abwickeln bei Ebay melden. Es ist zu empfehlen, daß von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird.



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