Defekte Elektroinstallationen in gemietetem Haus - zahlt der Vermieter oder der Mieter?

6 Antworten

Also die elektrischen installationen in Haus muss der Vermieter bezahlen,aber erst muss man den anrufen oder schreiben,damit er einen Elektriker nach seine Wahl bestellen kann, oder er sagt von vornerein,das ich das selbere organiesieren soll. Die Rechnung bekommt dann der Vermieter. Füe die Aussenanlage (Fischteich ) ist er nicht zuständig. Das ist vom Mieter Privatsache. Wenn der Vermieter nichts unternimmt,sollte man eine angekündigte Mietminderung machen. Man soll nicht glauben,aber dann spuren die Vermieter meist recht zügig.

Da mir ein Zoohändler, der die Teichpumpe in Gange setzen wollte, der mir von den Eltern des Vermieters genannt worden war die hier vorher wohnten, sagte, dass defekte Elektronik im Hause Sache des Vermieters seien

Richtig, das ist Vermietersache:

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags.

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Die Elektroinstalation gehört dem Eigentümer, der Mieter zahlt Geld für die Benutzung. Also hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass auch alles funktioniert.

Alle Schäden die durch normale Abnutzung entstehen sind mit der Miete abgegolten, der Mieter hat Anspruch darauf, dass diese Mängel sofort behoben werden.

Allerdings darf ein Mieter nicht "selber basteln", egal ob Fachgerecht oder nicht. Der Mieter braucht die Erlaubnis des Vermieters, egal ob dem Vermieter Kosten entstehen oder nicht!

Also dem Vermieter die Schäden melden und dabei gleich anbieten den Schaden durch den eigenen Elektriker reparieren zu lassen, dazu natürlich den Kostenvoranschlag einreichen.

Einfach so selber reparieren und dann das Geld dafür zurück verlangen geht nicht, der Vermieter könnte den Schaden ja billiger beheben, z.B. weil er oder sein Bruder Elektriker sind. Damit würden also unnötige Kosten entstehen die der Vermieter nicht bezahlen braucht und der braucht nicht nachweisen, dass er das selber viel billiger hin gekriegt hätte, der Mieter bleibt dann einfach auf den Kosten sitzen!

Also nun wird es noch spannender - eben ruft mich der Vermieter an und meint, wenn die Pumpe nicht mehr funktioniert dann solle der gesamte Teich verschwinden. Der Zoohändler sagte mir, die Pumpe mit Filter sei für die Fische wichtig da sie das Wasser säubert und klärt so dass man dann die Fische auch gut sehen kann. Nun aber soll dieses alles ganz überflüssig sein, die Fische könnten seiner Ansicht nach auch im schmutzigen Wasser leben und überhaupt wundere er sich dass noch kein Reiher gekommen sei, obwohl er angeblich hier nie gelebt hat sondern nur die Eltern und dieses vermutlich gar nicht einzuschätzen weiss - nur weil der Nachbar ein Netz über dem Teich hat.

Ich finde den Teich sehr schön, und habe das Haus auch mit dem Teich gemietet. Irgendwie kommt mir dieses wie Ausweichmanöver vor. Als ich nur einmal von einer verminderten Miete sprach weil ich hier über 3 Monate lang in einer riesigen Baustelle gesessen habe wurde gleich mit Vertragskündigung gedroht. Das Haus ist traumhaft schön geworden, in bunten Farben, Feng Shui etc., aber dieses wird einfach heruntergespielt auf das Niveau "na ja, schön hell".Die Eltern waren letzte Woche hier und waren nach ihren Aussagen "begeistert", aber angeblich haben sie bei ihm ganz anders gesprochen. Seltsam.

Ich hoffe natürlich dass der Elektriker morgen Teichpumpe und Rolladen schnell und preiswert wieder in Gange setzen kann. Aber wenn der Teich dann nicht mehr funktioniert und die Fische im Schmutzwasser leben müssen und es dann heisst "neue Pumpe und Fortbestand des Teiches dann auf Ihre Kosten", dann weiss ich nicht mehr was ich tun soll. Ich kann keine Investitionen mehr machen, ich habe heute 60 Faltblätter versandt an Adressen in der nahegelegenen Stadt in denen ich Konzerte u.a.m. hier anbiete auf Spendenbasis in der Hoffnung dass ich mit diesen reichen geistigen Pfunden auch etwas wuchern kann und Geld wieder hereinkommt. Vorher kann ich nichts mehr investieren. Aber das Haus habe ich mit diesem Teich gemietet für 1 600 Euro Miete, das ist viel und ich würde gerne wissen ob denn so ein mitgemieteter Teich dann einfach eingestellt werden kann. Es hat mir niemand gesagt bei Vertragsunterzeichnung dass die Pumpe defekt ist und auch nicht mehr in Stand gesetzt wird.

Danke für Antwort von

Theresa.

@Theresaa

Dann könnt ihr die Miete mindern. Ihr bezahlt ja für den Teich mit, entfällt dessen Nutzung, dann braucht ihr auch kein Geld dafür zu zahlen. Allerdings ist der Prozentsatz gering.

Bei den Rolladen könnt ihr da schon mehr mindern.

Damit ihr wegen Formfehler die geminderte Miete nicht nachzahlen müsst, tretet am besten dem Mieterschutzbund bei.

@Commodore64

Ich danke ALLEN die mir geantwortet haben - es fällt mir schwer, die hilfsreichste Antwort zu markieren.

Das Mietverhältnis ist etwas schwierig, da der Vermieter in primo nach seinen Aussagen finanzielle Not hat wegen einer Firma und Geld braucht und in secundo da er weiss dass ich aus dem System ausgestiegen bin und keine Streitigkeiten mehr möchte und ertragen kann und um des Friedens willen alles tue um diesen zu behalten. Er spielt mit meiner Dankbarkeit, dass es mir dieses schöne Haus überhaupt vermietet hat. Er hat auch bereits gedroht das Haus zu verkaufen, dann kann ein neuer Besitzer mir hier gnadenlos alles aufkündigen. Ich habe bereits versucht selbst einen Käufer zu finden der finanziell mehr Luft hat, aber das ist schwer, vielleicht kann ich mit dem Makler sprechen, der mir das Haus vermittelt hat, er will nächste Woche kommen und sich alles ansehen nachdem ich ihn eingeladen hatte. Vielleicht weiss der einen Vermieter der finanziell keine Sorgen hat und diese nicht permanent auf mich überträgt so dass das Verhältnis etwas entspannter ist.

Der Elektriker konnte leider nur die Rolläden reparieren, den Elektroanschluss für die Teichpumpe wieder instand setzen da dieser wirklich defekt war. Ich habe dieses dem Vermieter mitgeteilt und auch, dass die Rechnung über die Rolläden an ihm vom Elektriker gesandt wird, und dass der Zoohändler noch einmal kommen muss um die Teichpumpe richtig in Gang zu setzen. Gelaufen ist sie, aber das Wasser sprudelt nicht richtig, vermutlich muss alles einmal gereinigt werden, der UV-Filter muss in Betrieb genommen werden, hier kannte sich der Elektriker doch nicht so gut aus. Diese Rechnung erfolgt dann auch an den Vermieter, dieses habe ich ihm mitgeteilt, schliesslich habe ich die Adresse dieses Zoohändlers von seinen Eltern, die hier vorher gewohnt haben.

Ich hoffe dass dann alles in Frieden geregelt werden kann.

DANKE für die Unterstützung an ALLE die hier geantwortet haben von

Theresa.

@Theresaa

Gestern war der Zoohändler noch einmal da und hat festgestellt dass ein neuer Teichfilter notwendig ist. Er hat mir dieses auch extra per email geschrieben damit ich die Details dem Vermieter mitteilen kann.

Dazu habe ich von dieser Seite 3 Kommentare dazugefügt, und siehe da, prompt erhielt ich die Mitteilung vom Vermieter, dass er dem Zoohändler auf seine Rechnung den Auftrag für einen solchen neuen Teichfilter gegeben habe.

Hierfür habe ich ihm dann natürlich gedankt, auch im Namen der Fische und der kleinen Kröte, die mich letzte Woche nachts hier in den grossen schönen Räumen besucht hat, nun aber wieder im Teich schwimmt.

DANKE an Euch alle auch noch einmal, ich denke, Eure Worte haben Wirkung gezeigt.

Theresa.

Ja natürlich muss das der Vermieter tragen. Die Rolladen waren beim Einzug schon drin und müssen daher funktionieren. Wenn Du sie nicht mit Gewalt kaputt gemachte hast, nennt man das verschleiß und der Vermieter kommt für den Schaden auf. Was die Pumpe anbelangt, du hast eine Wohnung mit Fischteich gemietet, dann muss die Pumpe auch funktionieren. Tut sie das nicht, muß der Vermieter dafür sorgen, dass sie funktioniert. Also in dem Falle gehen beide Kosten auf den Vermieter.

Du musst das dem Vermieter als Mangel anzeigen mit Fristsetzung, max. zwei Wochen. Gerät er in Verzug, kannst du selbst Abhilfe beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.

Wenn du sofort, ohne eine eventuelle Erlaubnis des Vermieters, den Elektriker beauftragst, bleibst du auf den Kosten sitzen.

Eine sog. Kleinreparatur ist hier nicht zu sehen, in dieser Hinsicht sind deshalb die Kosten nicht auf dich abwälzbar.