Defekte Duschkabine bei Einzug - Vermietersache?

4 Antworten

wir ziehen gerade in eine neue Wohnung. Bei der Wohnungsübergabe haben wir gemeinsam mit der Vermieterin festgestellt, dass die Duschkabine defekt ist. Sie lässt sich nicht mehr öffnen und schließen. Daraufhin hat sie versprochen und auch schriftlich festgehalten, dass diese durch sie erneuert wird.

Schon mal gut, dass Sie das schriftlich haben, aber auch ohne etwas schriftlich zu haben muss die Vermieterin reagieren, denn sie muss folgendes beachten:

§ 535 BGB

Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Welche Rechte haben wir als Mieter? Können wir auf die Erneuerung der Duschkabine bestehen??

Ihr habt das Recht, dass es zumindest repariert wird.

Ist das generell überhaupt Vermietersache oder war sie nur kulant?

Das ist Vermietersache.

Wie kann man am geschicktesten argumentieren? Wir wollen schließlich nicht direkt beim Einzug in Streit mit der Vermieterin geraten....

Das bei defekter Duschkabine das Wasser in die untere Etage gelangen kann, die Bausubstanz dadurch angegriffen wird und falls ein Miter unter Ihnen wohnt, der auch vielleicht noch Schadenersatzansprüche an den Vermieter stellt.

MfG

Johnny

Die Duschkabine war schon in der Wohnung eingebaut bevor Ihr eingezogen seid. Desweiteren ist Sie Festmontiert und gehört dem Vermieter.

Eine Duschkabine hinterlässt löcher und Spuren bei der Demontage die den Wert der Wohnung minderen.

Daher sollte es im eigenen Interesse des Vermieters sein, diesen Zustand zu beheben.

Egal, ob ihr diesen Passus noch schriftlich vorliegen habt. Ihr habt die Wohnung mit diesem Mangel übernommen und er wurde moniert. Setzt der Vermieterin eine Frist, und kündigt an, dass bei Verstreichen der Frist ihr selbst einen Handwerker beauftragen werdet, und mit der Miete verrechnet. Das muss natürlich schriftlich gemacht werden.

Unbeachtet eines Übergabeprotokolls sollten Sie aber auf jedenfall den Mangel schriftlich anzeigen. ( Bedenken Sie das im Streitfalle den Zugang des Briefes beim Vermieter nachweisen müssen, also Einwurfeinschreiben ) Setzen Sie eine Frist zur Behebung mit Androhung einer Mietminderung / Zurückbehaltung . Sollte es alles fruchtlos verlaufen dürfen Sie dann auch eine Selbstvornahme vornehmen.