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Deckung der Nebenkosten für eine Immobilie?

Frage von 33Edith33 33Edith33

Meine Schwester hat vor zwei Jahren ein Haus mit Mietwohnungen gekauft. Sie vermietet die Wohnungen, um einen Hinzuverdienst im Monat zu haben. Doch irgendwie vergrößert sich das Minus auf ihrem Konto. Monatliche Beträge wie Versicherung, NGW und Wasserversorgung lassen sie nicht ins Guthaben rücken. Muss sie grundsätzlich etwas bei den Finanzen des Hauses ändern? Kann sie die Kosten auf die Mieter umlegen?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von smammet34 smammet34

    Also, die Nebenkosten einer Immobilie sind gemäß der Vereinbarungen in den bestehenden Mietverträgen und gemäß der Betriebskostenverordnung und Heizkostenverordnung auf die Mieter umlagefähig; vorausgesetzt, es erfolgt eine "ordentliche" Abrechnung, die keine formelle Unwirksamkeit aufweist (vgl. § 556 BGB). Bevor hier also behauptet wird, dass fast alle Nebenkosten (=Betriebs-+Heizkosten) umlagefähig sind, sollten die Verträge geprüft werden. Hier wird sich u.a. wechselseitig "vereinbart". Also vorab prüfen, welche Vereinbarungen hierin getroffen wurden. Dann ist es wichtig die Vereinbarung über die Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen zu prüfen und, ob der vorherige Eigentümer hierüber auch abgerechnet hat. Es ist ebenso wichtig, eine Anpassung der mtl. NK-Vorauszahlungen vorzunehmen, damit die mtl. Unterdeckung für den Eigentümer nicht zu hoch ist. Eine Anpassung ist gesetzlich möglich, dazu bedarf es nicht der Zustimmung des Mieters. Wichtig ist auch, ob die laufenden Nebenkosten in sich richtig und geprüft sind und die Rechnungen auch exakt ausweisen, welches Objekt und welchen Zeitraum diese betreffen. Wenn als Abrechnungszeitraum (sollte im MV definiert sein) der 01.01.-31.12. eines Jahres definiert ist, fragt sich, ob dies nur für die Betriebskosten oder auch für die Heizkosten gilt. Sind Zählereinrichtungen für Heizkosten und Wasser vorhanden? Gibt es hier eine "Gerätemiete", die gezahlt wird und ist ein Wärmedienst (=Abrechnungsdienst) vereinbart? Sollten keine Heizkostenzähler vorhanden sein, die den Verbrauch erfassen, so hat der Mieter das Recht, eine Abzug von 15% der auf ihn umgelegten Heizkosten vorzunehmen. Zu berücksichtigen ist auch, dass, wennn Gewerbe + Wohnen (=Mischimmobilie) vorhanden ist, der Vorwegabzug berücksichtigt werden muss; andernfalls liegt ggf. auch neben der fehlenden formellen auch die fehlende inhaltliche Richtigkeit vor. Dies kann im erfolgreichen Widerspruchsfall zu einem Rückzahlungsanspruch des Mieters führen. Also, sollten diesbezüglich Fragen oder direkte Hilfestellung benötigt werden, so kann sich Deine Schwester direkt an den NÜV.de wenden. Es handelt sich hier um den Nebenkostenüberwachungsverein; dort wird ihr in jedem Fall geholfen.

    Kommentar von smammet34 smammet34

    Hallo, die neue Internetadresse lautet jetzt nuexx.de - Verein zur Überwachung von Nebenkosten - hier werden u.a. günstig und fachlich Betriebs- und Heizkostenabrechnungen auf ihre Richtigkeit geprüft. ALSO: wendet EUCH an nuexx.de !!

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    Antwort von Rosslauer Rosslauer

    hier stimmt offensichtlich die kalkulation nicht :-)

  • 1
    Antwort von guterwolf guterwolf

    Wenn man sich ein Haus kauft, sollte man schon wissen, wie die Sache läuft.

    Nebenkosten wie Versicherungen, Grundsteuer, Schornsteinfeger, Wasser, Müll, Heizung, Wartung, Gartenpflege etc. tragen in der Regel die Mieter und zahlen dafür monatlich eine sogenannte Nebenkostenvorauszahlung.

    D.h. Kaltmiete + Nebenkosten = Warmmiete.

    Die Nebenkosten werden also alle von den Mietern gezahlt, da hat der Vermieter gar nichts mit zu tun.

    Jetzt ist natürlich die große Frage:

    was hat deine Schwester für Mietverträge abgeschlossen???? Sind da überhaupt Nebenkostenzahlungen vereinbart??? Wenn nicht, hat sie nämlich Pech gehabt.

    Vielleicht gibst du noch mal ein paar Infos?!

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    Schade, dass man kein Feedback erhält...

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Muss ich Dir absolut recht geben. Erst wird etwas in den Raum gestellt und wenn man detailliert helfen/raten will kommt nichts mehr.
    Wirklich schade für die Zeit die man verplempert.

    Kommentar von 33Edith33 33Edith3333Edith33

    Guten Morgen, bitte entschuldigt, dass ich jetzt erst schreibe. Ich habe mich aber gestern bereits nach Euren ersten Tipps direkt an die Arbeit gesetzt und habe mich schon einmal erkundigt. Wir haben in unserer Stadt auch eine Anlaufstelle vom Haus-und Grundeigentümerverein, wo ich die Nebenkostenabrechnung einmal prüfen lasse. Gestern Nachmittag haben meine Schwester und ich dann die Mietverträge noch einmal geprüft und die Nebenkosten sind schon in der Miete enthalten. Vielleicht müssen wir noch einmal die Höhe der Nebenkosten überprüfen.

    Ich möchte mich bei Euch allen für die vielen Tipps und Ratschläge bedanken. Ich habe mich immerhin gestern Nachmittag bereits an die Arbeit gemacht, weshalb ich nicht mehr geantwortet habe. Also vielen, vielen Dank :-)

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    dann müssen aber die Kosten für die Nebenausgaben und die Einnahmen derselben auf 0 aufgehen, d.h. deine Schwester zahlt für diese Ausgaben 0 Euro, weil alles die Mieter zahlen. Macht sie denn keine Abrechnung???

    Kommentar von 33Edith33 33Edith3333Edith33

    Das Haus hat sie noch nicht sehr lang. Sie hat mal eine Abrechnung gemacht, aber diese scheint dann nicht100 %ig richtig zu sein. Sie wird defintiv einen Termin beim Haus-und Grundeigentümerverein, damit das alles seine Richtigigkeit hat. Sie sagte gestern, dass sie dafür lieber einmalig Geld bezahlt (wie ihr es auch vorgeschlagen habt), als falsche Abrechnungen als Grundlage zu haben.

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    NK-Abrechnungen sind in der Regel vom 1.1.-31.12. eines Jahres zu erstellen und müssen z.B. für 2008 bis spätestens 31.12.09 beim Mieter sein, ratsam ist natürlich die Abrechnung Mitte des Jahres fertig zu haben.

    Den Termin sollte sie dann relativ zügig machen und gleich alle Unterlagen, Mietverträge etc. mitnehmen.

    Kommentar von 33Edith33 33Edith3333Edith33

    Super, vielen Dank für den Tipp. Das werde ich meiner Schwester direkt weiterleiten. Dann wird es ja jetzt Zeit :-)

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    Antwort von Wolfi0410 Wolfi0410

    Offensichtlich macht Deine Schwester schwere Fehler bei den Nebenkosten. Nebenkosten sind fast komplett umlagefähig und die Mieter sollten eigentlich einen entsprechenden monatlichen Abschlag darauf zahlen. Mietverträge eines Mehrfamilienhause die die Nebenkosten in der Netto- oder Kaltmiete enthalten sind sowieso nicht mehr gültig.
    Da sie anscheinend so gut wie keine Ahnung davon hat würde ich auch raten Mitglied im Haus- und Grundbesitzerverein zu werden. Die machen ihr auch gegen Entgelt (umlagefähig) die Nebenkostenabrechnung. Der Jahresbeitrag ist wirklich zu verschmerzen und sie legt kein Geld mehr zu.

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Die alten Mietverträge mit Inclusivmieten sind weiter gültig, auch wenn für den Vermieter nachteilig. Vertrag ist Vertrag. Eine eineitige Änderung ist nicht möglich.

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Dann ist aber auch die jährliche Anpassung wg. steigender Nebenkosten statthaft.

  • 1
    Antwort von monja1995 monja1995

    Dann liegt ein Kalkulationsfehler vor. Die laufenden Kosten für Wasser, Versicherungen usw., die auf die Mieter umgelegt werden, sollten zu null aufgehen. Die Mieten sollten dann reichen, den Kredit zurück zu zahlen und übrig bleiben muss auch noch was.
    Sie kann versuchen, mit den Nebenkosten höher zu gehen, bei den Mieten muss sie sich an die gesetzlichen Vorschriften halten

    Kommentar von kallemanne kallemannekallemanne

    bei den Nebenkosten aber auch ....

  • 1
    Antwort von mig112 mig112

    Obwohl oder gerade weil ich Häuser verwalte, verstehe ich die Frage nicht...!

    Selbstverständlich legt sie die Kosten am Jahresende um, selbstverständlich leisten die Mieter Nebenkostenvorauszahlungen...

  • 1
    Antwort von onomant onomant

    Sie soll sich mal vom Haus-und Grundeigentümerverein beraten lassen.

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    Antwort von MirkoOtto MirkoOtto

    Vielleicht ist das Haus einfach zu teuer gekauft und die Finanzierungskosten sind höher, als die Mieteinnahmen es hergeben. Die Nebenkostenproblematik ist oben schon diskutiert worden. Da gibt es nichts hinzuzufügen.

    Mehr zum Wert (und wie man darauf kommt) und zur Wertentwicklung unter http://www.ottoundkollegen.net

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