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Deckt eine Reiserücktrittskostenversicherung auch den Rücktritt aus beruflichen Gründen ab?

gefragt von schnickschnack am 26.08.2009 um 21:28 Uhr

Ein Freund kann aus beruflichen Gründen nicht an einer Reise teilnehmen. Zwar hatte er eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen, der Versicherer verweigert jedoch die Kostenübernahme, da solche Gründe nicht im Risiken Katalog enthalten sind. Werden solche nicht normalerweise von so einer Versicherung berücksichtigt?

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Arbeit x 14.522 Reise x 9.965 Job x 3.839 Kosten x 3.545 Ferien x 1.105 Rücktritt x 100 Übernahme x 71 Reiserücktrittskostenversicherung x 4 berufliche Gründe x 1

anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 26. August 2009 21:28
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Wenn ihn sein Chef nicht verreisen lassen will, dann muss er für die Kosten aufkommen

Kommentar von Rushour am 26. August 2009 21:29

so ist es.....dann ist die Firma sogar dazu verpflichtet


anonym
beantwortet von hundini am 26. August 2009 22:40
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Normalerweise nein. Aber hat dein Freund die Reise gebucht bevor er den Urlaub genehmigt hatte. Dann ist es sein Problem. Hat er den Urlaub schriftlich genehmigt bekommen, müsste man mal abklären, ob der Arbeitgeber evtl. ein Regress genommen werden kann.


anonym
beantwortet von ZisaMarschner am 30. August 2009 17:59
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31wolfi12
beantwortet von 31wolfi12 am 26. August 2009 21:30
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verschenk sie doch steht alles in den agb`'s


anonym
beantwortet von Mehamm123 am 26. August 2009 21:29
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Das ist leider ausgeschlossen. Der Leistungsumfang ist aus den Bedingungen der Reiserücktrittvers. zu entnehmen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 26. August 2009 21:28
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Dafür ist der Arbeitgeber zuständig, in keinem Fall die Versicherung


anonym
beantwortet von tonks am 26. August 2009 21:28
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Steht in den AGBs ... meistens nein.


jala18
beantwortet von jala18 am 26. August 2009 21:28
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Nein, dass berufliche Gründe in der Reiserücktrittskostenversicherung berücksichtigt werden, stellt meines Erachtens eher den Ausnahmefall dar. Der Risiken Katalog ist auf Gründe, wie z.B. Krankheit oder familiäre Unglücksfälle beschränkt.


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