Ein Freund kann aus beruflichen Gründen nicht an einer Reise teilnehmen. Zwar hatte er eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen, der Versicherer verweigert jedoch die Kostenübernahme, da solche Gründe nicht im Risiken Katalog enthalten sind. Werden solche nicht normalerweise von so einer Versicherung berücksichtigt?
Wenn ihn sein Chef nicht verreisen lassen will, dann muss er für die Kosten aufkommen
Normalerweise nein. Aber hat dein Freund die Reise gebucht bevor er den Urlaub genehmigt hatte. Dann ist es sein Problem. Hat er den Urlaub schriftlich genehmigt bekommen, müsste man mal abklären, ob der Arbeitgeber evtl. ein Regress genommen werden kann.
Ja tut er... Schau hier nach:
http://www.derpart24.de/reiseberichte/eigenanreise-guenstig.html
Das ist leider ausgeschlossen. Der Leistungsumfang ist aus den Bedingungen der Reiserücktrittvers. zu entnehmen.

Dafür ist der Arbeitgeber zuständig, in keinem Fall die Versicherung
Nein, dass berufliche Gründe in der Reiserücktrittskostenversicherung berücksichtigt werden, stellt meines Erachtens eher den Ausnahmefall dar. Der Risiken Katalog ist auf Gründe, wie z.B. Krankheit oder familiäre Unglücksfälle beschränkt.
so ist es.....dann ist die Firma sogar dazu verpflichtet