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Deckt eine Reiserücktrittskostenversicherung auch den Rücktritt aus beruflichen Gründen ab?

Frage von schnickschnack schnickschnack

Ein Freund kann aus beruflichen Gründen nicht an einer Reise teilnehmen. Zwar hatte er eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen, der Versicherer verweigert jedoch die Kostenübernahme, da solche Gründe nicht im Risiken Katalog enthalten sind. Werden solche nicht normalerweise von so einer Versicherung berücksichtigt?

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Antworten (8)

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Wenn ihn sein Chef nicht verreisen lassen will, dann muss er für die Kosten aufkommen

    Kommentar von Rushour RushourRushour

    so ist es.....dann ist die Firma sogar dazu verpflichtet

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    Antwort von hundini hundini

    Normalerweise nein. Aber hat dein Freund die Reise gebucht bevor er den Urlaub genehmigt hatte. Dann ist es sein Problem. Hat er den Urlaub schriftlich genehmigt bekommen, müsste man mal abklären, ob der Arbeitgeber evtl. ein Regress genommen werden kann.

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    Antwort von ZisaMarschner ZisaMarschner
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    Antwort von 31wolfi12 31wolfi12

    verschenk sie doch steht alles in den agb`'s

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    Antwort von Mehamm123 Mehamm123

    Das ist leider ausgeschlossen. Der Leistungsumfang ist aus den Bedingungen der Reiserücktrittvers. zu entnehmen.

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Dafür ist der Arbeitgeber zuständig, in keinem Fall die Versicherung

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    Antwort von tonks tonks

    Steht in den AGBs ... meistens nein.

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    Antwort von jala18 jala18

    Nein, dass berufliche Gründe in der Reiserücktrittskostenversicherung berücksichtigt werden, stellt meines Erachtens eher den Ausnahmefall dar. Der Risiken Katalog ist auf Gründe, wie z.B. Krankheit oder familiäre Unglücksfälle beschränkt.

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