72

deckt die vollkasko das risiko, wenn ein noch nicht 18jähriger "L-übungsfahrt" macht?

Frage von sonne55 sonne55

hat es einen sinn, für den zweck der L-übungsfahrten mit meinem sohn eine vollkaskoversicherung abzuschließen, oder würde dieses risiko sowieso nicht deckung finden?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 0
    Antwort von Concorde Concorde

    Ich versteh niocht ganz das "mit meinem Sohn eine Vollkasko abschliessen", aber wenn Du für Dein Auto eine Vollkasko machst und dort Deinen Sohn als Fahrer mit angibst (Du darfst auf keinen Fall als alleinige Fahrzeugführerin eingetragen sein) ist alles in Butter und die zahlen auch im Fall der Fälle.

    Kommentar von sonne55 sonne55sonne55

    hab wohl ein komma vergessen nach dem wort sohn

  • 0
    Antwort von thebrain thebrain

    das musst du mit der versicherung abklären. warum sollten sie nicht zahlen? solange er nicht ohne führerschein fährt ist das doch egal. im wege der l-übungsfahrt ist er doch berechtigt das fahrzeug zu führen. warum sollte die versicherung eine zahlung verweigern. aber wie gesagt. lese lieber mal das kleingedruckte.

    Kommentar von sonne55 sonne55sonne55

    ist schon klar, dass ich die versicherung frage. dachte nur, jemand hat einschlägige erfahrung damit.

    Kommentar von thebrain thebrainthebrain

    naja hier sind überwiegend deutsche und diese art führerschein steckt hier noch in den kinderschuhen.

    Kommentar von sonne55 sonne55sonne55

    in österreich ist diese art, den führerschein zu erlangen, schon sehr beliebt, weil man die teuren fahrlehrer-stunden einsparen kann

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.