Hallo,
in meiner Mietwohnung (3 Parteienhaus) ist nach 28 Jahren der Deckenputz großflächig runtergefallen. Wer ist für die Instandsetzun zuständig? Der Eigentümer oder die Wohngemeinschaft?
Hallo,
in meiner Mietwohnung (3 Parteienhaus) ist nach 28 Jahren der Deckenputz großflächig runtergefallen. Wer ist für die Instandsetzun zuständig? Der Eigentümer oder die Wohngemeinschaft?
Der Eigentümer des Objektes ist für alle Angelegenheiten der Wohnung, solange es sich nicht um abnutzbare Gegenstände handelt (Wasserhähne, Öfen, Fussboden-zT- ect.) Falls Ihr jedoch auf der Decke rumlauft, müßt ihr bezahlen. Lass doch mal prüfen, ob die Leute (falls es solche gibt und durch festes stampen, laufen ect. evtl. dafür verantwortlich sind. Sprecht aber erst den Hauseigentümer an. Wenn der nicht will, zum Mieterschutz, Rec htsberatung einholen und ggfls.Miete kürzen.
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