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Deckenplatten & Rauputz -- Mietvertrag von 1964

Frage von Hoppel15566 Hoppel15566

Hallo! Der Vater einer Freundin ist gestorben und hatte einen DDR-MV von 1964, in dem (leider) drin steht, dass "der Mieter für die malermäßige Instandsetzung" verantwortlich ist. Weiterhin steht dort: "Einbauten (des Mieters) KANN der Mieter bei Auszug entfernen.Nicht mehr und nicht weniger. Die Decken hatte er mit Deckenplatten versehen und die Wände mit Rauputz. Jetzt stellt sich mir (und der Tochter) die Frage, ob sie jetzt nicht sagen kann, dass sie von ihrem Recht gebrauch machen möchte und die Einbauten drin lassen möchte??! Vielen Dank für Eure Antwort(en)

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Antworten (2)

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    Antwort von EvaUwe EvaUwe

    Hallo, mir fällt auch noch ein, dass du, wenn nicht das Wort "Schönheitsreparaturen" im MV steht, dann auch keine machen brauchst.

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    Antwort von EvaUwe EvaUwe

    Das sind Besonderheiten, die du mit dem Vermieter persönlich besprechen musst.

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