Hallo,
ich werde nach 1,5 Jahren zum 28.02.11 aus meiner Mietwohnung ausziehen. Muss ich die Decken streichen, meiner Meinung nach sehen die Decken noch gut aus. Gibt es ein Gesetz diesbezüglich ?
Danke.
Gruss
Hallo,
ich werde nach 1,5 Jahren zum 28.02.11 aus meiner Mietwohnung ausziehen. Muss ich die Decken streichen, meiner Meinung nach sehen die Decken noch gut aus. Gibt es ein Gesetz diesbezüglich ?
Danke.
Gruss
Alle Klauseln kann man an dem Grundsatz messen: "Der Mieter soll nicht mehr Schönheitsreparaturen durchführen oder bezahlen, als er selbst verwohnt hat" (LG Kassel WM 82, 245; WM 83, 84; LG Koblenz WM 83, 91).
Eine Vertragsklausel, nach der der Mieter bei unerwartetem Auszug schon nach zwei Jahren alle Räume komplett renovieren muss, ist unwirksam (LG Hamburg WM 91, 681).
Eine Verpflichtung die laufenden Schönheitsreparaturen regelmäßig innerhalb von zwei bis drei Jahren auszuführen, ist ebenfalls unwirksam (LG Hamburg WM92, 476; LG Berlin GE 92, 1327). Der Mieter muss dann überhaupt nicht renovieren! Denn es ist unzulässig, die Klausel so auszulegen, dass angemessene Fristen gelten (LG Berlin NZM 99, 954; GE 99, 983; WM 96, 758; ...)
Mach doch vorher eine Begehung mit Deinem Vermieter und schreib ein Protokoll was alles, aus seiner Sicht, renoviert werden soll.
wenn die decken noch gut aussehen dann brauchst du sie auch nicht streichen
schau in den mietvertrag. wenn dort nichts vereinbart wurde, brauchst du nicht streichen, normaler mietgebrauch!
Im Normalfall müssen die Decken nicht gestrichen werden. Es sei denn, der Zustand hat sich durch Ihr Wohnverhalten (schwarz durch Kerzen etc., eigener nicht fachgerechter Anstrich)verschlechtert. Voraussetzung ist natürlich die wirksame Abwälzung der Schönheitsrep. auf den Mieter (siehe Antwort Malkia). Hat denn der Vermieter durchblicken lassen, dass die Decken gestrichen werden müssen. Wenn nicht, vereinbaren Sie einen Termin zur Vorabnahme. MfG
hallo mercedes,unberührt dessen, was Malkia sehr richtig schreibt, ist, entsprechend des Hinweises von anitari, immer und grundsätzlich zuerst zu prüfen, was denn überhaupt im Mietvertrag tatsächlich vereinbart wurde. Möglicherweise kann geurteilt werden, dass insgesamt jegliche Übertragung unwirksam ist. Dazu müssen "wir" aber exakt den Wortlaut kennen. Bitte aufschreiben, dann erfolgt umgehend auch von mir eine korrekte Antwort (wenn gewünscht). mfg vom albatros
Was steht denn überhaupt zu Schönheitsrepraraturen im Mietvertrag?
Höchstens, wenn Du starker Raucher bist - normalerweise ist nach so kurzer Zeit kein neuer Anstrich erforderlich.
Ausnahme: selbstverschuldete Flecken oder gar eigene Anstriche mit "gewöhnungsbedürftigen" Farben ...
Bei uns in Österreich musst du nicht, ich denke das ist in Deutschland nicht anders. Ausserdem: Warum willst du nur die Decke streichen? Das wird dir dein Vermieter ja beim Rundgang durch die Wohnung eh sagen.
Du brauchst überhaupt nichts zu streichen.
Falsch. MfG
hui...da halst man sich aber mehr Arbeit auf als notwendig.
Wieso? Eine möblierte Wohnung sieht immer besser aus als eine leere.